Planungsdokumente: B-Plan Nr. 91 "Eckernförder Straße, gegenüber der Jugendherberge"; hier: erneute Beteiligung gemäß § 4 (2) BauGB und erneute öffentliche Auslegung

Textliche Festsetzungen

1 Ordnungswidrigkeiten

Nach § 82 Abs. 1 LOB handelt ordnungswidrig, wer gegen die gestalterischen Festsetzungen 8.1 und 8.2 zuwiderhandelt. Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 82 Abs. 3 LBO mit einer Geldbuße geahndet werden.

2 DIN-Vorschriften

Die im Text (Teil B) angesprochenen DIN-Vorschriften können bei der Stelle, bei der dieser Bebauungsplan eingesehen werden kann, ebenfalls eingesehen werden.

3 Artenschutz

Zur Vermeidung von Verbotstatbeständen gem. § 44 BNatSchG sind folgende Bauzeitenregelungen zu berücksichtigen:

Rodungs- und Fällarbeiten haben außerhalb der Vogelbrutzeit in der Zeit vom 01. Oktober bis 28./29. Februar zu erfolgen.