Planungsdokumente: Öffentliche Auslegung zur 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Barsbüttel für das Gebiet "Ortsteil Barsbüttel, Gewerbegebiet nördlich Stellauer Weg

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

11.1.8 Schutzgut Biologische Vielfalt

Untersuchungs­rahmen

Biotopverbundsysteme, Schutzgebiete, Arteninventar.

Daten­grundlagen

Landschaftsplan der Gemeinde Barsbüttel, 1. Fortschreibung (2017),

Ortsbesichtigung im Sommer 2017 zur Einschätzung der aktuell vorhandenen Biotop- und Nutzungstypen und der gesetzlich geschützten Biotope,

Geplante Erweiterung des Gewerbegebietes Nord in der Gemeinde Barsbüttel, Dokumentation der faunistischen Erhebungen (B.i.A. 2013),

Erweiterung Möbelhaus Höffner in Barsbüttel, Kreis Stormarn, Biologische Erfassungen und Artenschutz-Beitrag (leguan 2013),

Plausibilitätskontrolle Brutvögel, Geländekartierung Amphibien und Höhlenbaumkartierung zur Identifizierung potenzieller Quartierstandorte von Fledermäusen im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 1.54 "Ortsteil Barsbüttel, Gewerbegebiet nördlich Stellauer Weg" (B.i.A., in Bearbeitung),

Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zum Zielabweichungsverfahren für die Ausweisung von gewerblichen Bauflächen im Flächennutzungsplan der Gemeinde Barsbüttel im Bereich eines regionalen Grünzugs (BHF 2012).

Beschreibung

Das Vorhabengebiet umfasst eine mit Knicks gegliederte Agrarlandschaft sowie naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen mit Gehölzanpflanzungen, Ruderalfluren und einem neu hergestellten Oberlauf der Barsbek. Es bietet Lebensraum für allgemein weit verbreitete Tierarten, darunter auch besonders und streng geschützte Arten.

Das Vorhabengebiet grenzt unmittelbar an die südliche Ecke des Naturschutzgebiets Stapelfelder Moor an, welches zudem als Schwerpunktbereich zum Schutzgebiet- und Biotopverbundsystem Schleswig-Holstein gehört und durch Nebenverbundachsen in Richtung Norden mit weiteren schützenswerten Landschaftsbestandteilen vernetzt ist.

Schutzgebiete: gesetzlich geschützte Knicks, Ausgleichsflächen, angrenzend Naturschurschutzgebiet.

Vorbelastung

Angrenzendes Gewerbegebiet.

Bewertung

Bewertungskriterien: Lage in Schutzgebieten und Biotopverbundsystemen der verschiedenen Administrationsebenen sowie aktueller Zustand in Hinsicht auf das Arteninventar.

Die Knicks und die relativ jungen Gehölzanpflanzungen sowie Ruderalfluren der Ausgleichsflächen besitzen aufgrund der allgemein weiten Verbreitung dieser Elemente in der Landschaft allgemeine Bedeutung.

Gegebenenfalls in Altbaumbeständen vorhandene Fledermausquartiere besitzen aufgrund des artenschutzrechtlichen Hintergrundes besondere Bedeutung.

Auswirkungen

Bei Umsetzung des geplanten Vorhabens können geschützte Knicks und Redder sowie Ausgleichsflächen mit Gehölzanpflanzungen und Ruderalfluren beseitigt werden. Eine Fällung von Bäumen mit potenziellen Fledermausquartieren ist nicht auszuschließen.

Es sind keine maßgeblichen Auswirkungen auf die biologische Vielfalt zu erwarten, da lediglich allgemein verbreitete Strukturen und keine übergeordneten Schutzgebiete oder seltene Lebensräume besonders gefährdeter Arten betroffen sind.

Gegebenenfalls können Wiesenvögel des benachbarten Naturschutzgebiets durch Scheuchwirkung beeinträchtigt werden. Da allerdings lediglich Nahrungsgäste und keine Brutbestände vorgefunden wurden und auch lediglich nur sporadische Bruten zu erwarten wären, werden die Auswirkungen auf die biologische Vielfalt nicht als erheblich betrachtet.

Erhebliche Auswirkungen

-

Vermeidung von Konflikten

Die Vermeidungsmaßnahmen für die Pflanzen- und Tierwelt wirken gleichzeitig als Vermeidungsmaßnahmen für die biologische Vielfalt.

11.1.9 Schutzgut Landschaft

Untersuchungs­rahmen

Landschafts- und Ortsbild, Landschaftsbildräume, Landschaftsschutzgebiete.

Daten­grundlagen

Landschaftsplan der Gemeinde Barsbüttel, 1. Fortschreibung (2017),

Ortsbesichtigung im Sommer 2017,

Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zum Zielabweichungsverfahren für die Ausweisung von gewerblichen Bauflächen im Flächennutzungsplan der Gemeinde Barsbüttel im Bereich eines regionalen Grünzugs (BHF 2012).

Beschreibung

Der Landschaftsraum nördlich der Ortslage Barsbüttel lässt sich als weitgehend ackerbaulich genutzte Knicklandschaft beschreiben. Eine Besonderheit sind viele eingelagerte Ausgleichsflächen, die insbesondere auf die Aufwertung von Randbereichen kleinerer Fließgewässer mit örtlicher Bedeutung, Extensivierung landwirtschaftlicher Nutzungen und Vermehrung von Feldgehölzen zielen. Die Ausgleichsflächen befinden sich hauptsächlich im Westen des Landschaftsraums. Ein weiterer Komplex an naturnah gestalteten Flächen liegt im Osten, saumartig am Rand des Gewerbegebiets Nord.

Die Vorhabenflächen der 40. Änderung des Flächennutzungsplans befinden sich im östlichen Bereich des beschriebenen Landschaftsraums. Sie umfassen nördlich des Stellauer Wegs einen Teil der Knicklandschaft. Südlich des Stellauer Wegs sind mehrere Ausgleichsflächen mit Gehölzanpflanzungen, ausgedehnten Ruderalfluren und einem wiederhergestellten Oberlauf der Barsbek vorhanden.

Die Flächen nördlich des Stellauer Wegs werden intensiv genutzt. Landschaftsbildprägende Elemente sind die durchs Plangebiet verlaufenden Redder entlang des Stellauer Wegs und entlang des Fahrenbergwegs mit alten Eichenüberhältern. Die Flächen südlich des Stellauer Wegs haben sich in einem Zeitraum von fast 10 Jahren nach Herstellung der Ausgleichsflächen frei entwickeln können und zeigen sich naturnah.

Vorbelastung

Angrenzendes Gewerbegebiet mit bis zu 44 m hohen Gebäuden, nahe gelegene Autobahn, 380 kV-Freileitung.

Bewertung

Bewertungskriterien: Natürlichkeit, Historische Kontinuität sowie Vielfalt.

Der Landschaftsraum nördlich der Ortslage Barsbüttel besitzt durch das geschlossen wahrnehmbare Knicknetz hinsichtlich der Vielfalt und Natürlichkeit eine insgesamt mittlere Bedeutung. Aufgrund der im Landschaftsrahmenplan hervorgehobenen landesweiten Bedeutung des Knicknetzes nördlich von Barsbüttel und der in die Landschaftsbildbewertung einfließenden historischen Kontinuität wird dem Landschaftsbild in der 1. Fortschreibung des Landschaftsplans eine besondere Bedeutung zugeordnet. Die intensiv genutzten Ackerflächen des hier betrachteten Vorhabengebiets stellen aufgrund des hier nicht mehr vollständigen Knicknetzes keinen wertgebenden Bestanteil dieser Knicklandschaft dar.

Als Landschaftselement mit besonderer Bedeutung sind die entlang des Stellauer Wegs und des Fahrenbergwegs verlaufenden Redder zu betrachten. Auch die Ausgleichsflächen sind aufgrund ihrer naturnahen Ausprägung und der sich inzwischen ausgebildeten Gehölzkulissen von besonderer Bedeutung.

Auswirkungen

Die Vorhabenumsetzung ermöglicht im Wesentlichen die Überplanung einer siedlungsnahen Knicklandschaft mit Gewerbeflächen.

Der freie Landschaftsraum zwischen den Ortslagen der Stadt Hamburg und der Gemeinde Barsbüttel wird durch die Gewerbegebietserweiterung räumlich verringert. Dabei ragt das Erweiterungsgebiet derart in den landschaftlichen Freiraum zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und der Gemeinde Barsbüttel hinein, dass sich die Siedlungsränder an diesem Standort deutlich aneinander annähern und der freie Landschaftsraum stark eingeengt wird. Damit wird der landschaftliche Charakter und die wahrnehmbare Naturnähe dieses Landschaftsraums nachhaltig beeinträchtigt.

Darüber hinaus geht durch die Überplanung des Stellauer Wegs mit einem Gewerbegebiet der landschaftsbildprägende Redder mit Funktion als Ortsrandeingrünung verloren.

Erhebliche Auswirkungen

Nachteilig: Der freie Landschaftsraum zwischen den Siedlungsgebieten der Stadt Hamburg und der Gemeinde Barsbüttel wird durch das hineinragende Baugebiet erheblich eingeengt und optisch beeinträchtigt.

Vermeidung von Konflikten

Die Größe des Gewerbegebiets wurde auf den tatsächlich anstehenden Bedarf ortsansässiger Betriebe begrenzt.

Empfehlungen für die nachfolgenden Planungen: Erhaltung und Ergänzung von randlichen Knicks oder Gehölzstreifen als abschirmende Ortsrandeingrünung, Erhaltung und Neuanlage von Knicks oder Gehölzstreifen entlang von Wegen, innere Durchgrünung des Gewerbegebiets.

11.1.10 Schutzgut Mensch

Untersuchungs­rahmen

Wohngebiete, Erholungsgebiete, Einrichtungen für Freizeit und Erholung, Einrichtungen für Fremdenverkehr und Tourismus.

Daten­grundlagen

Landschaftsplan der Gemeinde Barsbüttel, 1. Fortschreibung (2017),

Landschaftsplanerischer Fachbeitrag zum Zielabweichungsverfahren für die Ausweisung von gewerblichen Bauflächen im Flächennutzungsplan der Gemeinde Barsbüttel im Bereich eines regionalen Grünzugs (BHF 2012).

Beschreibung

Der von der Überplanung betroffene Raum wird in der 1. Fortschreibung des Landschaftsplans der Gemeinde Barsbüttel als Knicklandschaft mit hohem Erholungspotenzial bewertet.

Der am Südrand verlaufende Redder stellt eine viel genutzte Wegeverbindung zwischen den Ortsteilen Barsbüttel und Stellau dar und wird zur Erholung genutzt (Spazierengehen, Radfahren, Reiten, Hunde ausführen), auch von den Bewohnern der benachbarten Stadt Hamburg. Er hat in der offiziellen Wander- und Freizeitkarte eine Funktion als Lokalradweg und ist beschildert.

Als Störung sind die hohen Gebäude des Möbelmarktes und eine 380 kV-Freileitung zu sehen.

Die Vorhabenfläche liegt außerhalb besonders verlärmter oder lärmarmer Bereiche. 100 m östlich befindet sich ein entlang der BAB A 1 verlaufender stark verlärmter Raum (> 60 dB(A)) und 300 m westlich ein durch besonders geringe Verkehrsemissionen geprägter lärmarmer Raum (< 50 dB (A)).

Besonders gesundheitsfördernde Aspekte (Luftkurort, Seeklima) oder erhebliche gesundheitsschädliche Einwirkungen (starke Luftschadstoff- sowie Lärmimmissionen) sind im Plangeltungsbereich nicht vorhanden.

Vorbelastung

Optische Belastung durch das angrenzende Gewerbegebiet und durch die westlich verlaufende 380 kV-Freileitung.

Bewertung

Bewertungskriterien: Wohnfunktion sowie Erholungswirksamkeit der Landschaft, Gesundheit.

Dem Raum ist aufgrund seiner Funktion als siedlungsnaher Erholungsraum zwischen den Siedlungsbereichen der Stadt Hamburg und der Gemeinde Barsbüttel eine besondere Beachtung zuzumessen.

Auswirkungen

Durch die Bebauung wird eine landschaftliche Erholungsfläche zwischen dem Verdichtungsraum Hamburg und der Ortslage von Barsbüttel verkleinert. Dabei bedeutet die Verringerung von Siedlungsabständen und das Herannahen der Siedlungsränder an wertgebende naturnahe Elemente (Naturschutzgebiet Stapelfelder Moor) eine Beeinträchtigung an empfundener Naturnähe.

Bau- und betriebsbedingt sind durch das geplante Gewerbegebiet Lärm- und Schadstoffemissionen, insbesondere durch zunehmenden Kfz-Verkehr, zu erwarten. Die Flächen sollen von der Rahlstedter Straße aus erschlossen werden, so dass eine maßgebliche Belastung von Wohnbauflächen der Ortslagen nicht anzunehmen ist. Lärmbedingte Beeinträchtigungen der Erholungsfunktion des umgebenden Landschaftsraums sind jedoch nicht auszuschließen.

Darüber hinaus ist aufgrund der Lage am Verdichtungsraum der Stadt Hamburg eine eventuelle Beeinträchtigung von Frischluftzufuhr in den Siedlungsbereich von Hamburg zu prüfen. Dieses wurde im landschaftsplanerischen Fachbeitrag zum Zielabweichungsverfahren (BHF 2012) bereits näher betrachtet mit folgendem Ergebnis: Im landschaftsplanerischen Teil des Entwicklungsgutachtens Stormarn - Hamburg aus dem Jahr 1994 wird im Raum zwischen Hamburg und Barsbüttel ein natürlicher Talverlauf mit der Funktion als wichtige Kalt- und Frischabflussrinne dargestellt. Nach Auswertung der Reliefverhältnisse ist allerdings eine Kaltluftzufuhr und damit bedeutsame Frischluftzufuhr aus dem großräumigen nordöstlich gelegenen Landschaftsraum in den Siedlungsraum von Hamburg nicht anzunehmen. Allenfalls auf Höhe des Naturschutzgebietes ist eine leichte Kaltluftbewegung in Richtung Westen denkbar, die allerdings aufgrund des geringen Gefälles und der Barriere bildenden Knicks keine maßgebliche Funktion erreichen wird. Von einem Kaltluftfluss ist nur bei einer Hangneigung von mehr als 1-2° bzw. 2-3% Gefälle auszugehen (Regionalverband Ruhr 2008). Die Hangneigung vom westlichen Rand des geplanten Gewerbegebiet bis rund 500 m nach Westen liegt nur bei rund 0,7 % und stellt somit keine geeigneten Voraussetzungen für einen Kaltluftfluss dar. Die vertikale Mächtigkeit eines Kaltluftabflusses ist darüber hinaus in der Regel auf wenige Meter beschränkt und wird bei geringem Gefälle durch quer verlaufende Gehölzstrukturen, wie die im Gebiet vorhandenen Knicks, weitgehend unterbunden.Von der geplanten Erweiterung des Gewerbegebiets ist insofern eine Teilfläche mit nur geringer Eignung für einen Kaltluftabfluss betroffen. Von einem besonderen Fließgeschehen ist nicht auszugehen. Eine maßgebliche Beeinträchtigung der Frischluftzufuhr in den 0,5 bis 3 km Entfernung beginnenden Siedlungsbereich der Stadt Hamburg ist aus diesem Grund nicht anzunehmen.

Der entlang des Stellauer Wegs verlaufende Redder, welcher eine bedeutende landschaftliche Wegeverbindung zwischen einzelnen Siedlungsteilen darstellt, wird in seiner Erholungsqualität beeinträchtigt werden, da ein 400 m langer Abschnitt verlegt wird. Der neue Abschnitt wird zukünftig vollständig durch Gewerbegebiete verlaufen, so dass der Erholungswert verringert ist. Die Wegebeziehung mit Anknüpfung an die Ortslage Stellau bleibt allerdings insgesamt aufrecht erhalten.

Erhebliche Auswirkungen

Nachteilig: Die Erholungslandschaft und Erholungsqualität zwischen den Siedlungsgebieten der Stadt Hamburg und der Gemeinde Barsbüttel wird verringert.

Vermeidung von Konflikten

Die Größe des Gewerbegebiets wurde auf den tatsächlich anstehenden Bedarf ortsansässiger Betriebe begrenzt.

Die Durchgängigkeit des Stellauer Wegs als Rad-, Wander- und Reitweg bleibt weiterhin erhalten.

Empfehlungen für die nachfolgenden Planungen: Begrenzung und Staffelung von Gebäudehöhen sowie eine Eingrünung der gewerblichen Bauflächen nach außen, Erhalt und Neuanlage von Knicks entlang des querenden Wegs bzw. Hauptwegs und entlang des "Fahrenbergweg", Schaffung einer neuen Wegeverbindung im Außenbereich zur Umgehung des Gewerbegebiets.