Planungsdokumente: Öffentliche Auslegung zur 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Barsbüttel für das Gebiet "Ortsteil Barsbüttel, Gewerbegebiet nördlich Stellauer Weg

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

12.1 Hinweise auf Kenntnislücken

Es liegen keine vollständigen Erfassungsdaten über die im Geltungsbereich vorhandenen Tierarten vor. Die vorliegenden Informationen genügen jedoch für eine Beurteilung der Umweltauswirkungen, da im Rahmen des Flächennutzungsplans nur vorbereitend allgemeine Aussagen getroffen werden müssen. Hierzu reicht eine grobe Abschätzung des zu erwartenden Artenpotenzials anhand der bekannten Biotopstrukturen.

12.2 Überwachung

Die Gemeinde Barsbüttel überprüft bei der Aufstellung der verbindlichen Bauleitplanung, ob schall-technische Maßnahmen durchzuführen sind.

Die Gemeinde Barbüttel überwacht, ob im Rahmen nachfolgender Planungen geeignete Maßnah-men zur Vermeidung von erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt der Bars-bek geprüft warden.

13 Zusammenfassung

Vorhaben

Die Gemeinde Barsbüttel plant die Entwicklung von gewerblichen Bauflächen im nördlichen Anschluss an das vorhandene Gewerbegebiet Barsbüttel Nord. Zur Vorbereitung dieser Entwicklungen stellt die Gemeinde die 40. Änderung des Flächennutzungsplans (F-Plan) auf.

Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wurde in diesem Rahmen für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchgeführt und deren Ergebnisse in diesem Umweltbericht dokumentiert.

Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen

Die Umweltprüfung erfolgte unter Betrachtung der einzelnen Schutzgüter. Der Umweltbericht stellt die Ergebnisse zusammen ‑ mit gesonderten Aussagen zu Schutzgebieten und -objekten, zur Eingriffsregelung, zur Prognose bei Nichtdurchführung des Vorhabens sowie zu anderweitigen Planungsmöglichkeiten.

Schutzgüter

Als zentraler Aspekt des Umweltberichtes erfolgt eine schutzgutbezogene Analyse. Hierin werden der derzeitige Zustand der Umwelt anhand der einzelnen Schutzgüter beschrieben und bewertet sowie die erheblichen Umweltauswirkungen des Vorhabens dargestellt. Anschließend folgen Aussagen über Maßnahmen zur Vermeidung von Konflikten. Folgende Inhalte sind von Bedeutung:

Raumbeschreibung: Der Plangeltungsbereich umfasst eine Fläche am nördlichen Siedlungsrand des Ortsteils Barsbüttel. Die Böden sind überwiegend von sandigen Lehmen geprägt. Das Klima lässt sich als allgemeines Freiraumklima ohne besondere Funktionen beschreiben. Als Vegetation sind im Gebiet vor allem große Ackerflächen, aber auch Grünland und kleinere Ruderalflächen und Feldgehölze zu nennen. Im Gebiet kommen zudem Knicks und Redder mit teils alten Eichen-Überhältern vor. Hinsichtlich relevanter Tiervorkommen bietet das Gebiet vorrangig Lebensraum für anspruchslose Vogelarten der Halboffenlandschaft sowie für Fledermäuse. Der Landschaftsteil besitzt für den Mensch Funktionen als wohnortnahes Erholungsgebiet.

Folgende Schutzgebiete und -objekte sind vorhanden: Knicks und Redder mit Bedeutung als besonders geschütztes Biotop gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG, Vögel und einige Säugetierarten als besonders geschützte Arten gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG, Fledermäuse und gegebenenfalls die Haselmaus als streng geschützte Arten gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG, Wad gemäß LWaldG.

Bewertung: Der Plangeltungsbereich besitzt derzeit für Teilaspekte der Schutzgüter Wasser (Barsbek), Pflanzen (Knicks, Sukzessionsflächen, Gehölzanpflanzungen, Barsbek), Biologische Vielfalt (gegebenenfalls Fledermausquartiere), Landschaft (Redder, Gehölzkulissen) und Mensch (Erholung) besondere Bedeutung. In anderen Teilaspekten besitzen die genannten Schutzgüter allgemeine Bedeutung. Den übrigen Schutzgütern Klima und Luft sowie Kultur- und Sachgüter wird vollständig eine allgemeine Bedeutung zugeordnet.

Erhebliche Auswirkungen: Die Planung führt voraussichtlich zu erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Boden (Versiegelungen), Wasser (möglicherweise durch beschleunigte Einleitung von Oberflächenwasser in die Vorflut), Pflanzen (Knicks, Gehölzanpflanzungen und Ruderalfluren), Tiere (faunistischer Raum mit Vernetzungsfunktion, möglicherweise Wiesenvögel), Landschaft (Einengung und optische Beeinträchtigung des freien Landschaftsraums) und Mensch (Verringerung der Erholungslandschaft und der Erholungsqualität). Im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung können die erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Vorflut und auf die Wiesenvögel durch geeignete Maßnahmen voraussichtlich auf ein unerhebliches Maß reduziert werden.

Vermeidungsmaßnahmen: Die Ausweisung der Baufläche wurde auf den tatsächlich anstehenden Bedarf ortsansässiger Betriebe begrenzt. Es werden weitere Vermeidungsmaßnahmen für die nachfolgenden Planungen vorgeschlagen.

Schutzgebiete und -objekte

Es werden gesetzlich geschützte Knicks, rechtlich gesicherte Ausgleichsflächen und Waldflächen überplant. Im Zuge nachfolgender Planungen sind entsprechende Genehmigungen zu beantragen. Mögliche artenschutzrechtliche Konflikte können über Bauzeitenregelungen oder Vermeidungsmaßnahmen gelöst werden.

Technischer Umweltschutz

Im Rahmen nachfolgender Planungen sind zum Schutz der Umwelt für die Oberflächenentwässerung und für den Lärmschutz gegebenenfalls gesonderte Vorgaben vorzusehen.

Eingriffsregelung

Die 40. Änderung des Flächennutzungsplans bereitet Entwicklungen neuer Bauflächen vor. Hierdurch können Eingriffe in Natur und Landschaft ausgelöst werden. Es sind Eingriffe in den Boden und in Vegetationsflächen besonderer Bedeutung (Knicks, Gehölzanpflanzungen, Sukzessionsflächen, Barsbek) zu erwarten. Die gemäß BNatSchG und BauGB zu beachtenden Regelungen zum Thema Eingriffe / Ausgleich bzw. Ersatz sind im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung zu berücksichtigen.

Prognose bei Nichtdurchführung des Vorhabens

Bei Nichtdurchführung des Vorhabens kann der Bedarf an Gewerbeflächen für in der Gemeinde Barsbüttel nicht gedeckt werden.

Anderweitige Planungsmöglichkeiten

Ziel des geplanten Vorhabens ist die Bereitstellung von Gewerbeflächen für ortsansässige Betriebe. Alternative Standorte, die gegebenenfalls mit geringeren nachteiligen erheblichen Umweltauswirkungen verbunden wären, stehen nicht zur Verfügung.

Ergänzende Angaben

Hinweise auf Kenntnislücken: Bezüglich der Fauna wurde keine vollständige Bestandsaufnahme durchgeführt. Die vorliegenden Geländeerfassungen, Überprüfungen vorhandener Daten und eine Bewertung der Lebensraumstrukturen reichen allerdings im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung zur Bewertung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen aus.

Überwachung: Die Gemeinde Barsbüttel überwacht ob im Rahmen nachfolgender Planungen  gegebenenfalls erforderliche schalltechnische Maßnahmen durchzuführen sind und ob Vermeidungsmaßnahmen bezüglich der Einleitung von Oberflächenwasser in die Vorflut ermittelt und geprüft werden.