Planungsdokumente: Öffentliche Auslegung zur 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Barsbüttel für das Gebiet "Ortsteil Barsbüttel, Gewerbegebiet nördlich Stellauer Weg

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.1 Auswirkungen auf den Wasserhaushalt

Im Rahmen der geplanten gewerblichen Entwicklung der Gemeinde Barsbüttel wurden die Auswirkungen auf den Wasserhaushalt innerhalb des Plangebietes sowie in unmittelbarer Umgebung aufgrund der örtlichen Gegebenheiten im Besonderen betrachtet.

Stapelfelder Moor

Aufgrund der Nähe zu dem nordöstlich des Plangebietes bestehenden Landschaftsschutzgebiet „Stapelfelder Moor" wurden mögliche nachteilige Auswirkungen durch die gewerbliche Entwicklung der Gemeinde Barsbüttel auf die v.g. Flächen im Rahmen einer hydrogeologischen Beurteilung untersucht (Anlage).

Die hydrogeologische Beurteilung kommt zu dem Ergebnis, dass es sich bei dem im Untersuchungsgebiet in drei von neun Untersuchungspunkten angetroffenen Wassers ausschließlich um ein im Bohrloch (DN 40mm) eingetautes Wsser innerhalb des Geschiebehorizontes handelt. Aufgrund der wasserdurchlässigen Eigenschaften des Geschiebehorizontes ist grundsätzlich keine Verbindung zu den Wasserständen des Weihers im Naturschutzgebiet möglich bzw. gegeben.

Ausweislich der neuen vorliegenden Ergebnisse der Boden- und Grundwasserverhältnisse aus dem Bereich der geplanten Gewerbeflächen sowie den Erkenntnissen aus dem „Ã-kologischen Gutachten" ist jegliches Wasserdargebot aus den geplanten Gewerbeflächen nicht erkennbar. Das zu erschließende Gebiet wird außerdem gerade nur punktuell im nordöstlichen Bereich an das Naturschutzgebiet angrenzen.

Um in dem Naturschutzgebiet die notwendige Wasserversorgung zu gewährleisten und den natürlichen Grundwasserschwankungsbereich mit zu berücksichtigen wurden dahingehend die im „Ã-kologischen Gutachten" empfohlene Ausdehnung des Naturschutzgebietes auf eine Fläche von ca. 20 ha bereits ausgelegt und abschließend genehmigt; diese Fläche wird von dem Gewerbegebiet nicht berührt.

Demnach bestehen aus Sicht des Unterzeichners keine Hindernisse, dass die geplante Erschließung mit Gewerbeflächen das natürliche Wasserdargebot zum Naturschutzgebiet nachteilig bzw. überhaupt beeinflussen wird und folgerichtig werden keine Bedenken zur Bebauung der Gewerbeflächen geäußert (Auszug hydrogeologischen Gutachten, Anlage).

6 Zeitrahmen für die Umsetzung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1.54 bereitet die Gemeinde Barsbüttel derzeit die Erschließung des geplanten Gewerbegebietes vor, sodass mit einer zeitnahen Bebauung der Fläche gerechnet werden kann.

7 Darstellungen der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes

Die Gemeinden/Städte sind verpflichtet eine Bauleitplanung aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3 BauGB).

Derzeit wirksamer Flächennutzungsplan der Gemeinde Barsbüttel

Seit 2011 wird der Flächennutzungsplan der Gemeinde Barsbüttel neu aufgestellt. Ursprünglich war die geplante Gewerbefläche des Plangebietes zur 40. Änderung des Flächen­nutzungsplanes hierbei berücksichtigt, wurde aber im Entwurf des Flächen­nutzungsplanes aufgrund des noch nicht abgeschlossenen Zielabweichungsverfahrens und der damit fehlenden Umsetzbarkeit nicht mehr dargestellt.

Der derzeit wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Barsbüttel aus dem Jahr 1977 stellt die Fläche des Plangebietes als landwirtschaftliche Fläche dar.

Der südwestliche Geltungsbereich stellt Maß­nahmenflächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft dar.

Mit Schreiben vom 10.03.2017 wurde der Gemeinde Barsbüttel durch das LLUR UFB Mölln (Untere Forstbehörde) mitgeteilt, dass durch das Vorhaben der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes innerhalb des Plangebietes sowie unmittelbar angrenzend Waldflächen gem. § 2 LWaldG betroffen sind.

Da der derzeit wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Barsbüttel die betreffenden Flächen bislang nicht als Waldflächen darstellt, erfolgt eine entsprechende Berücksichtigung, Umwandlung der Waldfläche sowie Nachweis der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung des Bebauungsplanes Nr. 1.54 der Gemeinde Barsbüttel.

40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Barsbüttel

Um das Vorhaben des Bebauungsplanes Nr. 1.54 der Gemeinde Barsbüttel umsetzen zu können, ist eine Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes erforderlich.

Die Fläche der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Barsbüttel umfasst den deckungsgleichen Bereich des Bebauungsplanes Nr. 1.54 „Gewerbegebiet nördlich Stellauer Weg" der Gemeinde Barsbüttel.

Die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Barsbüttel stellt für den nord­öst­lichen Teil des Geltungsbereiches eine gewerbliche Baufläche (G) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO dar.

Die im südwestlichen Teil des Plangebietes bestehenden Maßnahmenflächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB werden entsprechend in ihrer Eigenschaft in die 40. Änderung des Flächen­nutzungs­planes übernommen und dargestellt. Zwei Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 und 4 BauGB werden ebenfalls im südwestlichen Teil des Plangebietes dargestellt, um auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung die Entsorgung des Plan­gebietes gewährleisten zu können.

Der nördliche Bereich des Plangebietes wird als öffentliche Grünfläche gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 und 4 BauGB dargestellt und bildet zusammen mit der im östlichen Bereich dargestellte Fläche für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9 den Übergang in die freie Landschaft.