Planungsdokumente: 3. Änderung Flächennutzungsplan- Gemeinde Dörpling - erneute TÖB-Beteiligung und erneute Auslegung

Begründung

4.4.5. Schutzgüter Klima und Luft

Charakteristisch für das Plangebiet ist ein kühlgemäßigtes, subozeanisches Klima mit sonnenarmen, feuchten und milden Wintern. Es wird ferner geprägt durch lang andauernde, kühle und relativ trockene Frühjahre, regenreiche und mäßig warme Sommer sowie kurze Schönwetterperioden im Herbst. Der Charakter des Seeklimas mit Westwindwetterlagen ist bestimmend. Die Mitteltemperaturen im Januar erreichen im Plangebiet minus 0,1 Grad Celsius. Im Juli betragen sie 16,9 Grad Celsius. Im Mittel liegt der Jahresniederschlag im Winterhalbjahr bei 407 mm, im Sommerhalbjahr bei 420 mm. Darüber hinaus sind kleinklimatische, lokale Einflüsse wirksam, die sich insbesondere in Abhängigkeit der natürlichen und nutzungsbedingten Standortfaktoren ergeben. Sie üben einen besonderen Einfluss auf die Tier- und Pflanzenwelt aus.

Auswirkungen

Eine spürbare Auswirkung auf das Orts- und Regionalklima ist durch das Vorhaben nicht zu erwarten. Die Flächen im Plangebiet erfüllen zwar wie jede Fläche auch eine klimatische Funktion, eine höhere Bedeutung lässt sich jedoch weder aus der Lage im Raum, der Topographie und Struktur der Vegetation ableiten. Insgesamt sind keine Beeinträchtigungen durch die Planung auf das Schutzgut zu erwarten.

4.4.6. Schutzgut Landschaftsbild

Das Landschaftsbild des Plangebietes hat sich durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung gebildet, woraus eine großmaschinengerechte Kulturlandschaft entstanden ist.

Vorbelastung und Empfindlichkeit

Die Vorbelastungen des Schutzgutes "Landschaft" lassen sich im Allgemeinen aus der Beeinträchtigungsintensität der vorhandenen Nutzungen ablesen. Beeinträchtigend wirkt die landwirtschaftliche Nutzung. Durch die geringe Anzahl von landschaftsbildbelebenden Elementen wird eine gewisse Strukturarmut bewirkt. Des Weiteren beeinträchtigen Verkehrswege i.d.R. durch Lärm- und Schadstoffemissionen das Landschaftsbild, insbesondere durch die Zerschneidung der Landschaft.

Eine besondere Wertigkeit des Landschaftsbildes, bezogen auf die Kriterien Vielfalt, Eigenart und Schönheit ist im intensiv agrarisch genutzten Plangebiet nicht gegeben.

Auswirkungen

Im Plangebiet werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, die in Zukunft eine Versiegelung von Flächen zulassen und somit zu einer Veränderung des Landschaftsbildes führen. Da das Gebiet bereits heute vorbelastet ist, sind die Auswirkungen der vorliegende Planung auf das Landschaftsbild als gering zu beurteilen. Die zusätzliche Versiegelung von Flächen wird entsprechend kompensiert werden. Vor diesem Hintergrund sind die Beeinträchtigungen auf das Landschaftsbild als gering zu bewerten.

4.4.7. Schutzgut Kultur- und Sachgüter

Kulturgüter können definiert werden als Zeugnisse menschlichen Handelns ideeller, geistiger und materieller Art, die als solche für die Geschichte des Menschen bedeutsam sind und die sich als Sachen, als Raumdispositionen oder als Orte in der Kulturlandschaft beschreiben und lokalisieren lassen. Zu den sonstigen Sachgütern im engeren Sinne zählen gesellschaftliche Werte, die z.B. eine hohe funktionale Bedeutung hatten oder noch haben: z.B. historische Fördertürme (Gassner et al., 2010).

Im Plangebiet befinden sich keine Kultur- oder Sachgüter. Somit sind weder negativen Beeinträchtigungen noch negativen Auswirkungen durch die Planung auf dieses Schutzgut zu erwarten.