Planungsdokumente: 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. A2 der Gemeinde Ammersbek

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

Der seit Oktober 2010 wirksame Landesentwicklungsplan 2010 (LEP) formuliert die Leitlinien der räumlichen Entwicklung in Schleswig-Holstein und setzt mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung den Rahmen, an dem sich die Gemeinden zu orientieren haben. Der Landesentwicklungsplan soll sowohl die Entwicklung des Landes in seiner Gesamtheit fördern als auch die kommunale Planungsverantwortung stärken.

Der Landesentwicklungsplan enthält für die Gemeinde Ammersbek die folgenden Aussagen:

Die Gemeinde liegt innerhalb des Ordnungsraumes und innerhalb des 10 km Umkreises um die Stadt Hamburg sowie innerhalb des 10 km Umkreises um das Mittelzentrum Ahrensburg.

Ein Teil der Gemeinde liegt innerhalb eines Entwicklungsraumes für Tourismus und Erholung sowie in einem Vorbehaltsraum für Natur und Landschaft, dieses trifft jedoch nicht auf den Ortsteil Daheim/Heimgarten zu.

Dem Textteil des Landesentwicklungsplanes sind zu den Ordnungsräumen folgende Ausführungen zu entnehmen:

Die Siedlungsentwicklung in den Ordnungsräumen erfolgt vorrangig auf den Siedlungsachsen und ist außerhalb der Siedlungsachsen auf die zentralen Orte zu konzentrieren (LEP kap. 1.3 Ziff. 3G, Z). Die Räume zwischen den Siedlungsachsen sollen in ihrer landschaftlich betonten Struktur erhalten bleiben. Als Lebensraum der dort wohnenden Menschen, aber auch als Räume für Land- und Forstwirtschaft, Naherholung und Ressourcenschutz sowie als ökologische Funktions- und Ausgleichsräume sollen sie gesichert werden. (LEP Kap. 1.3 Ziffer 3G, G).

Bewertung

Das Vorhaben erfüllt die Kriterien des LEP. Da die Gemeinde Ammersbek innerhalb des Ordnungsraumes in Bezug auf die Stadt Hamburg liegt, aber weder auf einer Siedlungsachse liegt noch ein 'ländlicher Zentralort' ist, darf sich der Wohnungsbestand, der am 31.12.2009 festgestellt wurde, bis zum Jahr 2025 um max. 15 % erhöhen.

5.2. Regionalplan für den Planungsraum I (2000)

Die Regionalpläne leiten sich aus den Raumordnungsplänen auf Landesebene ab. In dem vorliegenden Fall ist der Regionalplan aus dem Landesraumordnungsplan (LROP 1998) abgeleitet, der 2010 von dem LEP abgelöst wurde. Er befindet sich derzeit in Überarbeitung.

Abweichungen sind daher möglich, wobei der LEP die aktuellen Ziele und Grundsätze der Landesplanung darstellt. Insbesondere die Aussagen zum Siedlungsrahmen sind durch den LEP-Entwurf überholt.

Im Regionalplan befinden sich die nachfolgenden, das Plangebiet betreffenden Aussagen und Darstellungen:

  • Die Gemeinde Ammersbek befindet sich im Ordnungsraum der Stadt Hamburg.
  • Das Gemeindegebiet befindet sich in einem regionalen Grünzug.
  • Teile der Gemeinde Ammersbek sind als Gebiet mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft sowie als Vorranggebiet für Naturschutz gekennzeichnet.
  • Im Gemeindegebiet befinden sich zwei Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe.
  • Im Südlichen Gemeindegebiet befindet sich ein Schwerpunktbereich für die Erholung.
  • Der Ortsteil Lottbek ist als baulich zusammenhängendes Siedlungsgebiet eines zentralen Ortes, hier Hamburg, gekennzeichnet.
  • Der Ortsteil Daheim/Heimgarten ist als baulich zusammenhängendes Siedlungsgebiet eines zentralen Ortes, hier Ahrensburg, gekennzeichnet.

Bis auf die Lage im Ordnungsraum der Stadt Hamburg und der Kennzeichnung als zusammenhängendes Siedlungsgebiet eines zentralen Ortes betreffen die genannten Kennzeichnungen nicht die Ortslage Daheim/Heimgarten.

Die Entwicklung der Gemeinde Ammersbek ist aufgrund der unterschiedlichen räumlichen Zuordnung der einzelnen Ortsteile differenziert zu beurteilen. Sie liegt mit den Ortsteilen Lottbek und Siedlung Daheim/Heimgarten im baulichen Siedlungszusammenhang mit Hamburg-Bergstedt bzw. Ahrensburg (Ziff. 5.6.3, RP I).

5.3. Derzeit wirksamer Flächennutzungsplan der Gemeinde Ammersbek

Der derzeit wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Ammersbek, der 1999 in Kraft getreten ist, stellt den Plangeltungsbereich als Wohnbaufläche dar.

Abb. 01 Ausschnitt aus dem derzeit gültigen Flächennutzungsplan

Bewertung

Die Darstellung einer 'Wohnbaufläche' im Flächennutzungsplan ermöglicht die Entwicklung eines 'Reinen Wohngebietes' im vorliegenden Bebauungsplan. Dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB wird somit entsprochen.