Planungsdokumente: Gemeinde St. Annen - vhb B-Plan 4 (Sondergebiet Erdbau - Lohnunternehmen - Landwirtschaft)

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Inhaltsverzeichnis

Verordnung - Text Teil B

Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt

Wild lebende Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften sowie ihre Biotope und Lebensstätten auch im Hinblick auf ihre jeweiligen Funktionen im Naturhaushalt sind auf Grundlage des BNatSchG zu erhalten. Zur dauerhaften Sicherung der biologischen Vielfalt sind auch die Sicherung lebensfähiger Populationen und der Austausch zwischen den Populationen ein wesentliches Ziel des Naturschutzes.

Basisszenario

Das Plangebiet verfügt über unterschiedliche Lebensräume für Tiere. Es sind Gehölze unterschiedlichster Ausprägung vorhanden: eine kleinräumige zusammenhängende Waldfläche (ca. 3.000 m², Biotoptypenschlüssel WMy), Baumreihen (HRy), Baumreihen an Gewässer (HRe), Einzelbäume mit Stammumfang von maximal 3,70 m (HEw und HEy), Sträucher (HBy). Bei dem Einzelbaum mit einen Stammumfang von 3,70 m handelt es sich um eine Weide (HEw) auf der Grünlandfläche im Norden des Plangebietes. Weiterhin sind zwei kleinräumige naturnah wirkende Gewässerflächen größer 200 m² (Biotoptypenschlüssel bezogen auf die Wasservorkommen s. Kap. 13.6.) mit umgebendem Bewuchs im Südwesten des Plangebietes und lineare wasserführende Gräben vorhanden. Diese befinden sich im Westen als Straßenseitengraben angrenzend an die L149, südlich des Wohnhauses, relativ mittig südlich der geplanten Werkstatt und im Osten des Plangebietes, angrenzend an die Fläche für das geplante Offenlager. Letztgenannter und der Straßenseitengraben grenzen größtenteils an intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen an. Die Gräben sind künstlich, verfügen über stark ausgeprägte Regelprofile und sind regelmäßig unterhalten. Nur am Grabenabschnitt mittig (Länge ca. 60 m, angrenzend an die private Grünfläche) ist Röhrichtbewuchs mit einer Breite über 2 m vorhanden. Ansonsten sind die Böschungen der Gräben ohne naturnahe Strukturen und von typischer Böschungsvegetation wie Gräsern, Giersch, Brennessel oder schmalem Röhrichtbestand geprägt. Weiterhin sind zwei Flächen mit artenarmen Wirtschaftsgrünland (GAy) im Norden und im Süden des Plangebietes vorhanden. Im äußersten Südosten befindet sich zusätzlich eine Sukzessionsfläche.

Aufgrund dieser unterschiedlichen Strukturen stehen in vielen Teilbereichen Lebensräume für Bodenlebewesen, Insekten, Fledermäuse, Klein- und Großsäuger, Singvögel, Greifvögel und für Amphibien (vgl. auch Landschaftsplan Gemeinde St. Annen) zur Verfügung.

Das Plangebiet befindet sich innerhalb eines bedeutsamen Nahrungsgebietes und Flugkorridors für Gänse und Singschwäne sowie des Zwergschwans außerhalb von Eu-Vogelschutzgebieten (Landschaftsrahmenplan Planungsraum III). Allerdings sind die im Plangebiet vorhandenen Flächen nicht attraktiv, um diese anzufliegen, da sie zu kleinräumig und von begrenzenden Gehölzstrukturen umgeben sind, die Flucht- und Sichtkontaktmöglichkeiten verstellen. In direkter nächster Umgebung befinden sich attraktive geeignete weitläufige Nahrungshabitate. Für den Flugkorridor stellt das Plangebiet aufgrund des Fehlens von hohen Bauten kein Hindernis da.

Das Vorkommen von geschützten Farn- und Blütenpflanzen des Anhangs IV FFH-RL sowie der Roten Liste SH ist aufgrund ihrer spezifischen Lebensraumansprüche ausgeschlossen.

Das Plangebiet weist eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt auf.

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes

Baubedingt

Die Baufeldräumung und Baustelleneinrichtung führt zur temporärer Zerstörung der Vegetationsdecke. Weiterhin erzeugen der Einsatz von Baumaschinen und der Baustellenverkehr Emissionen durch Maschinenlärm, Staub, Abgase und Erschütterungen, die die Pflanzen- und Tierwelt beeinträchtigen und zerstören können. Durch die Wanderung von Amphibien kann es zu Tötungen von Individuen im Baufeld kommen (Überfahren). Abfälle durch Verpackungsmaterialen fallen an oder eventuelle Unfälle mit Kraftstoffen, Ölen, Fetten der Baumaschinen könnten vorkommen.

Anlage- und betriebsbedingt

Die Flächeninanspruchnahme bedeutet Lebensraum- und Habitatverlust. Aufgrund der bisher intensiven landwirtschaftlichen Nutzung der artenarmen Grünlandflächen, auf denen die Wohneinheiten bzw. die Maschinenhalle errichtet werden sollen, ist das Vorkommen von streng geschützten Planzen- und Tierarten nicht zu erwarten. Die geplante Werkstatt soll in einem Bereich errichtet werden, der als Lagerplatz auf stark verdichtetem Untergrund dient. Auch hier können erhebliche negative Auswirkungen auf die Schutzgüter Pflanzen und Tieren ausgeschlossen werden. In der Werkstatt und in der Maschinenhalle können Wartungsmaterialien wie Öle, Fette, Reinigungsmittel, Putzlappen etc. anfallen. Durch die Wanderung von Amphibien kann es zu Tötungen von Individuen im Betriebsfeld kommen (Überfahren).

Insgesamt sind bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen der Planung mit einer geringen bis maximal mittleren Erheblichkeit zu erwarten.

Daher können nachhaltige negative Auswirkungen auf Flora und Fauna ausgeschlossen werden.