Planungsdokumente: Gemeinde St. Annen - vhb B-Plan 4 (Sondergebiet Erdbau - Lohnunternehmen - Landwirtschaft)

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Inhaltsverzeichnis

Verordnung - Text Teil B

Durchführungsvertrag

Im Durchführungsvertrag zwischen der Gemeinde und dem Vorhabenträger verpflichtet sich der Vorhabenträger gem. § 12 Abs. 1 BauGB

  • zur Durchführung des Vorhabens innerhalb einer bestimmten Frist
  • zur Durchführung des naturschutzrechtlichen Ausgleichs und der Erschließung
  • zur Übernahme der Planungs-, Erschließungs- und erforderlicher anderer Kosten.

Der Vertrag selbst ist nicht öffentlicher Bestandteil der Planunterlagen, sondern ist zwischen Vorhabenträger und der Gemeinde vor Satzungsbeschluss abzuschließen. Im Plangebiet sind nur solche Vorhaben zulässig, zu denen sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag mit der Gemeinde verpflichtet hat und die dem Bebauungsplan nicht widersprechen.

Interkommunale Abstimmung, übergeordnete und kommunale Planung

Interkommunale Abstimmung

Betroffene benachbarte Gemeinden wurden über die frühzeitige Beteiligung nach § 4 (1) BauGB über die Planung in Kenntnis gesetzt und zur Abstimmung mit ihren Belangen aufgefordert. Die Nachbargemeinden Lehe, Lunden, Krempel, Schlichtig und Kleve haben keine Anregungen oder Bedenken zu den Planunterlagen vorgebracht.