Planungsdokumente: Gemeinde St. Annen - vhb B-Plan 4 (Sondergebiet Erdbau - Lohnunternehmen - Landwirtschaft)

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Inhaltsverzeichnis

Verordnung - Text Teil B

Landschaftsplan

Der Landschaftsplan von 1999 (Landschaftsplan Gemeinde St. Annen) der Gemeinde St. Annen stellt in der in der Bestandskarte (Abb. 11) die bebauten Betriebsbereiche als Wohn- und Mischgebiet dar, die Randbereiche des Plangebiets werden als mesophiles Grünland feuchter Standorte dargestellt (Punktierung). In der Maßnahmenkarte (Abb. 10) wird entlang der L149 die Anlage von straßenbegleitenden Baumreihen und Gehölzstrukturen vorgeschlagen (Kreissymbollinie). Zudem sollen die vorhandenen Gehölzstrukturen und Wasserflächen erhalten werden.

Planungsgrundsätze der Gemeinde

Die 331 Einwohner zählende Gemeinde St. Annen liegt am Nordrand des Kreises Dithmarschen, unmittelbar südlich von Friedrichstadt an der Eider. Das Gemeindegebiet umfasst knapp 14,8 km² von dem der überwiegende Teil im Naturraum Marsch liegt, lediglich der Südwesten wird dem Naturraum Hohe Geest zugeordnet. Das Relief der Gemeinde ist dementsprechend flach und schwankt größtenteils im Bereich von -1 bis +1 m über NHN.

Die Gemeinde wird klar von der Landwirtschaft geprägt und ist mit knapp 22 Einwohnern pro km² dünn besiedelt. Die Ortslage, welche sich als Straßendorf entlang der Dorfstraße gliedert, wird klar von Wohnbebauung dominiert. Es finden sich insbesondere im nördlichen Teil jedoch auch mehrere Klein- und Mittelständige Handwerksbetriebe. Das Unternehmen Heim GmbH ist der größte Arbeitgeber der Gemeinde und liegt zugleich als einziger, nicht rein Landwirtschaftlicher Betrieb, ausserhalb der Ortslage.

Die Gemeinde betrachtet das Planungsinstrument der Bauleitplanung als Chance, die Bevölkerung in den Planungsprozess einzubinden, um hierdurch eine größtmögliche Akzeptanz für das Projekt zu erzielen. Ferner möchte die Gemeinde bereits auf dieser Planungsebene die umweltrelevanten Belange prüfen.

Mit ihrer Planung möchte die Gemeinde eine nachhaltige, städtebauliche Entwicklung gewährleisten, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Belange miteinander in Einklang bringt (vergl. § 1 (5) und (6) BauGB).

Bei ihrer Planung zum Bebauungsplan Nr. 4 sind insbesondere folgende Punkte relevant:

  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung des Bestandes der auf der Hofstelle Heim befindlichen gewerblichen Nutzungen
  • langfristige Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen

Die Gemeinde betrachtet das Planungsinstrument der Bauleitplanung als Chance, die Bevölkerung in den Planungsprozess einzubinden, um hierdurch eine größtmögliche Akzeptanz für das Projekt zu erzielen.

Städtebauliches Konzept und Festsetzungen

Die derzeitige Planung stimmt mit den in § 1 (5) und (6) BauGB genannten Grundsätzen über- ein und entspricht dem von der Gemeinde gefassten Planungsgrundsatz, die örtlichen Betriebe zu in der Gemeinde zu halten. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll die planungsrechtliche Grundlage für die Bereitstellung von Wohnraum geschaffen werden und gleichzeitig das Maß der Bebauung begrenzt werden.