Planungsdokumente: 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bosau

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

1. Vorbemerkungen

Die Gemeinde Bosau hat bereits in den Jahren 2003 bis 2006 die Aufstellung der 2. Flächennutzungsplanänderung sowie des Bebauungsplans Nr. 26 begonnen. Nach unterschiedlichen Auffassungen mit dem damaligen Vorhabenträger wurde das Verfahren dann jedoch nicht zum Ende geführt. Mittlerweile hat ein neuer Vorhabenträger das Interesse bekundet die Flächen zusammen mit der Gemeinde Bosau zu entwickeln.

Zu den damaligen Planungszielen gehörte unter anderem auch die Schaffung von sehr großen, mindestens 30 Meter breiten Baugrundstücken. Diese entspricht nicht den gesetzlichen Geboten nach sparsamem Umgang mit Grund und Boden, so dass davon abgesehen wird.

Da sich zwischenzeitlich nahezu sämtliche Rechtsgrundlagen grundlegend verändert haben beginnt das Verfahren im Mai 2020 neu mit der frühzeitigen Behördenbeteiligung.

1.1. Planungserfordernis / Planungsziele

Die Gemeinde Bosau hat sich dazu entschlossen, die Flächen östlich der Straße „Bicheler Berg“ zu einem Wohngebiet zu entwickeln und die bereits vorhandene Siedlungsstruktur entsprechend städtebaulich sinnvoll abzurunden. Das vorgesehene Wohngebiet soll der Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum dienen. Ziel ist die zeitnahe Planung und Erschließung eines Allgemeines Wohngebietes gemäß § 4 Baunutzungsverordnung, um der aktuellen Nachfrage nach Bauland gerecht zu werden.

Planungsziel der Gemeinde ist es an dem Standort eine der Landschaft angepasste Bebauung zu erhalten. Dabei ist auf die vorhandene Topografie Rücksicht zu nehmen. Das Gelände steigt hier nach Osten an, so dass hier ein Einfügen möglich ist.

1.2. Rechtliche Bindungen

Nach dem Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Schleswig-Holstein liegt das Plangebiet innerhalb eines Entwicklungsraumes für Tourismus und Erholung und im Stadt- und Umlandbereich im ländlichen Raum. Außerdem befindet sich das Plangebiet in einem Vorbehaltsraum für Natur und Landschaft.

Der Regionalplan 2004 für den Planungsraum II (alt) stellt das Plangebiet ebenfalls innerhalb eines Gebietes mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung sowie im ländlichen Raum dar.

Der Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum III 2020 verweist in seiner Hauptkarte 1 auf ein Gebiet westlich des Plangebietes, das eine besondere Bedeutung für die Avifauna - Dichtezentrum für Seeadlervorkommen - hat. In der Hauptkarte 2 ist das Plangebiet innerhalb eines Gebietes mit einer besonderen Erholungseignung dargestellt.

Abb.: Auszug aus dem FNP der Gemeinde Bosau

Der Flächennutzungsplan (1998) der Gemeinde Bosau zeigt im Bereich des Plangebietes eine landwirtschaftliche Fläche. Westlich des Plangebietes befinden sich bereits Wohnbauflächen. Um dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs.2 BauGB zu genügen, wird die 2. Flächennutzungsplanänderung aufgestellt.

Der Landschaftsplan (1995) zeigt in der Karte „Bestand und Bewertung Biotoptypen und Nutzungstypen“ im Bereich des Plangebietes einen Knick zwischen der Straße Bicheler Weg und der Ackerfläche sowie einen ökologisch wertvollen Redder im Süden der Ackerfläche. Im südlichen Plangebiet stellt die Karte zudem einen Tennisplatz dar. Weitere Aussagen trifft der Landschaftsplan nicht für das Plangebiet.

FFH-Gebiet Nr. 1828-392 „Seen des mittleren Schwentinesystems und Umgebung“ und VSG (Vogelschutzgebiet) Nr. 1828-491 „Großer Plöner See-Gebiet“ liegen von mindestens 160 m bis über 390 m westlich des Plangebietes.

Abb.: FFH-Gebiet (orange) und VSG (rosa)

Das Plangebiet befindet sich innerhalb des Naturparks „Holsteinische Schweiz“.