Planungsdokumente: 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bosau

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.2. Gasversorgung

Die Gasversorgung erfolgt durch den Zweckverband Ostholstein.

5.3. Wasserver-/ und –entsorgung

Schmutzwasser

Die Aufgabe der Schmutzwasserentsorgung in der Gemeinde Bosau wird durch den Zweckverband Ostholstein wahrgenommen. Der Anschluss des Plangebietes an zentrale Abwasseranlagen ist vorgesehen. Schmutzwasserleitungen liegen bereits in der Straße. Das Schmutzwasser wird dem Klärwerk der Stadt Plön zugeführt und dort gereinigt.

Niederschlagswasser

Gemäß der §§ 5 und 6 des Wasserhaushaltsgesetztes (WHG) ist eine Vergrößerung und Beschleunigung des oberflächlichen Wasserabflusses zu vermeiden bzw. ist für eine Rückhaltung des überschüssigen Wassers in der Fläche der Entstehung zu sorgen. Zudem ist mit dem gemeinsamen Erlass „Wasserrechtliche Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser in Neubaugebieten in Schleswig-Holstein Teil 1: Mengenbewirtschaftung“ vom 10.10.2019 durch das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) und das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung ein Regelwerk eingeführt worden, dass den Erhalt des potenziell naturnahen Wasserhaushalts in Baugebieten fordert. Insbesondere bei der Entwässerungsplanung von Neubaugebieten ist es sinnvoll, den Fokus auf eine naturverträgliche Niederschlagswasserbeseitigung zu richten, um eine Reduzierung der abzuleitenden Niederschlagsmenge zu erreichen.

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine Wasserhaushaltsbilanzierung vorgenommen. Eine Inaussichtstellung der wasserrechtlichen Genehmigung wurde bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises beantragt und in Aussicht gestellt.

Es wurde eine Baugrunduntersuchung und -beurteilung angefertigt, welche im Ergebnis für eine Versickerung des Niederschlagswassers im Bereich des Plangebietes spricht. Nähere Angaben können der Anlage entnommen werden. Die Bedingungen für eine Versickerung sind günstig, da unterhalb des humosen Oberbodens Sande anstehen. Auch sind angesichts der sehr großen Grundstücke ausreichend Flächen für die Versickerung und/ oder Rückhaltung vorhanden. Im Hinblick auf die Umsetzung von Maßnahmen der Regenbewirtschaftung wurden textliche Festsetzung im Bebauungsplan vorgenommen.

Für den Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes wird im nördlichen Abschnitt, der aktuell durch den Bebauungsplan Nr. 26 nicht überplant wird, ein Entwässerungskonzept im Rahmen der rechtsverbindlichen Bauleitplanung notwendig und erarbeitet werden.

Dabei ist zu beachten, dass bereits die Hälfte, der nicht vom Bebauungsplan Nr. 26 erfassten Flächen erschlossen und bebaut sind. Die grundsätzliche Machbarkeit einer Erschließung für die nördlichsten Teilflächen ist also in berechtigter Weise anzunehmen. Da eine Versickerungsmöglichkeit nicht vorhanden ist, kann eine Rückhaltung in Mulden, Rigolen, Becken oder Staurohren erfolgen.

5.4. Müllentsorgung

Die Müllentsorgung erfolgt durch den Zweckverband Ostholstein.