Planungsdokumente: 54. F-Plan-Änderung "Hafenbistro auf dem Bootssteg der Werft, Am Südhafen 3"; hier: Beteiligung gemäß § 4 (2) BauGB

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.3.3 Schutzverordnungen

Das Plangebiet befindet sich im Bereich eines bestehenden Sportboothafens. Die Hafenbereiche am Westufer der Schlei befinden sich unmittelbar westlich außerhalb der an der Schlei gelegenen Flächen des europäischen Netzes Natura 2000. Es handelt sich um das FFH-Gebiet 1423-494 „Schlei incl. Schleimünde und vorgelagerter Flachgründe“ sowie das EU-Vogelschutzgebiet 1423-491 „Schlei“, bei denen die Häfen außen vor gelassen worden sind. Zu dieser Bauleitplanung wird eine Natura 2000-Vorprüfung erfolgen, um die Wirkfaktoren des Vorhabens auf die Erhaltungsziele des FFH-Gebietes „Schlei incl. Schleimünde“ und des EU-Vogelschutzgebietes „Schlei“ zu erörtern.

Die Fläche befindet sich im großflächigen Naturpark Schlei (§ 27 BNatSchG). Weitere Ausweisungen nach §§ 23 bis 29 BNatSchG liegen im Plangebiet oder unmittelbar angrenzend nicht vor. Am gegenüberliegenden östlichen Schleiufer erstreckt sich das Landschaftsschutzgebiet „Kopperby/Olpenitz“ (Verordnung 29.06.1999). Weitere Ausweisungen nach § 23 bis 29 BNatSchG liegen im Umfeld des Plangebietes nicht vor. Flächen des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems sind von der Planung nicht betroffen.

Geschützte Biotope gem. § 30 BNatSchG bzw. § 21 LNatSchG sind derzeit nicht bekannt. Die Biotopkartierung des Landes Schleswig-Holstein (2014-2019) enthält für das Plangebiet keine Darstellungen.

2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen

2.1 Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes und Prognose

Die Beschreibung und die Bewertung der Umweltauswirkungen erfolgt nach einzelnen Schutzgütern (gem. Umweltverträglichkeitsgesetz). Die Beurteilung der Umweltauswirkungen erfolgt nach der Bestandsaufnahme durch den Verfasser. Es werden dabei drei Stufen unterschieden: geringe, mittlere und hohe Erheblichkeit. An die Beurteilung schließt sich eine Einschätzung über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung des Vorhabens an.