Planungsdokumente: 54. F-Plan-Änderung "Hafenbistro auf dem Bootssteg der Werft, Am Südhafen 3"; hier: Beteiligung gemäß § 4 (2) BauGB

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1.4 Schutzgut Boden

Die Schlei ist als durch das Abschmelzen einer Gletscherzunge nach der letzten Eiszeit (Weichsel-Eiszeit) entstanden. In den Randbereichen der Schlei dominieren Geschiebelehme und -mergel als Ablagerungen der letzten Eiszeit (siehe Landwirtschafts- und Umweltatlas des LLUR). Die Stadt Kappeln befindet sich innerhalb des Naturraumes Östliches Hügelland.

Die Baumaßnahme erfolgt auf zwei vorhandenen, pfahlgegründeten Plattformen im Bereich der Schlei, die an eine vorhandene Steganlage anschließen und ca. 1,4 m über NHN liegen.

Derzeit sind keine Hinweise auf Altlasten bzw. Altablagerungen innerhalb des Plangebietes bekannt. Auswirkungen sind nicht zu erwarten.

Gemäß der Anlage der Kampfmittelverordnung (KampfmV SH 2012) gehört die Stadt Kappeln zu den Gemeinden mit bekannten Bombenabwurfgebieten. Zufallsfunde von Munition sind nicht gänzlich auszuschließen und unverzüglich der Polizei zu melden.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung werden die Plattformen im Bereich des Sportboothafens bestehe bleiben. Bodenversiegelungen würden nicht erfolgen.

Auswirkung der Planung

Das Plangebiet wird als Sondergebiet ‚Hafenbistro‘ festgesetzt. Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die maximal zulässige Grundfläche (GR) bestimmt. Hierbei werden im parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 93 entsprechend des konkreten Vorhabens einzelne Grundflächen für die unterschiedlichen Nutzungen festgesetzt. So darf die Grundfläche für das geplante Bistro max. 150 m² betragen, hierbei sind die Außenbewirtungsbereiche nicht mit einzuberechnen. Die zulässige Grundfläche für das Hafenmeistergebäude beträgt entsprechend des geplanten Vorhabens max.15 m². Für die gesamte Steganlage mit Plattform, auf der die Gebäude errichtet werden und wo auch die Außengastronomie untergebracht wird, wird eine Grundfläche von max. 450 m² festgesetzt.

Die Baumaßnahme erfolgt auf zwei vorhandenen, pfahlgegründeten Plattformen. Bodenversiegelungen erfolgen durch die Maßnahme nicht, sodass auch keine Beeinträchtigungen des Schutzgutes erfolgen.

Für das Schutzgut Boden sind die Auswirkungen des Vorhabens mit einer geringen Erheblichkeit zu bewerten. Bodenversiegelungen erfolgen durch die Bebauung zweier Plattformen im Bereich der Schlei nicht, sodass auch keine Ausgleichsmaßnahmen notwendig werden.

2.1.5 Schutzgut Wasser

Derzeitiger Zustand

Das Plangebiet umfasst einen Teil der Schlei, die als ca. 43 km langer Ostseearm als Küstengewässer einzustufen ist. Breite Becken wechseln sich mit Engstellen ab, die der Schlei einen Fließgewässercharakter geben. Im Bereich der Stadt Kappeln ist eine solche Engstelle vorhanden, die zeitweise eine starke Strömung bedingt. Die Schlei ist als Brackwassergebiet einzuordnen. Der Salzgehalt nimmt in zunehmender Entfernung zur Ostseemündung ab. Bedingt durch die intensive und großflächige landwirtschaftliche Nutzung der angrenzenden Landschaftsräume Angeln und Schwansen sowie den geringen Wasseraustausch mit der offenen Ostsee ist die Schlei als eutroph einzustufen. Im Bereich des Plangebietes ist die Schlei von der Errichtung von Steganlagen für Sportboothäfen geprägt und vorbelastet. Die Wassertiefe weist hier ca. 0,5-2 m auf.

Die Landflächen, die unmittelbar westlich außerhalb des Plangebietes gelegen sind, befinden sich innerhalb des Hochwasserrisikogebietes an der Schlei. Die Schlei ist durch die Ostsee hochwassergefährdet. Auch die Steganlagen und die Plattformen im Bereich des Sportboothafens können bei einer Sturmflut überflutet werden.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Ohne die Planung würden die bereits errichteten Plattformen im Bereich der Schlei bestehen bleiben und als zusätzliche Anlegemöglichkeiten im Zusammenhang mit dem Sportboothafen dienen. Eine Veränderung der hydrologischen Bedingungen ist nicht zu erwarten.

Auswirkung der Planung

Im kleinflächigen Planbereich anfallendes Niederschlagswasser wird direkt in die Schlei abgeleitet. Die Plattformen, auf denen die Gebäude errichtet werden sollen, sind bereits vorhanden, sodass keine Neuüberbauung der Wasserfläche verursacht wird. Auswirkungen auf den Wasserhaushalt ergeben sich durch die Planung nicht.

Die geplanten Gebäude sind vor Hochwasser zu schützen. Für das Hafenmeisterbüro liegt bereits eine küstenschutzrechtliche Genehmigung nach § 80 LWG vor. Für das Bistro werden folgende Auflagen und Bedingungen in Aussicht gestellt und berücksichtigt:

  • Das Bistrogebäude ist auftriebssicher zu verankern.
  • Sturmflutwarnungen für die deutsche Ostseeküste werden durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie herausgegeben und im Rundfunk bekannt gegeben, meistens in Verbindung mit dem Wetterbericht.
  • Das Bistrogebäude ist ab vorhergesagtem Wasserstand von 1,50 m über mittlerem Wasserstand mit steigender Tendenz (schwere Ostsee-Sturmflut) zu räumen und gegen Zutritt zu sichern.
  • Eine Wohnbelegung, auch kurzfristig, ist nicht zulässig.
  • Die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen ist nur gestattet, wenn die Behälter gegen Auslaufen, Verrutschen und Aufschwimmen gesichert sind.

Im Hinblick auf das Schutzgut Wasser sind die Auswirkungen der Bauleitplanung mit einer mittleren Erheblichkeit einzustufen. Anfallendes Niederschlagswasser wird weiter wie bisher in die Schlei abgeleitet. Maßnahmen zum Hochwasserschutz werden berücksichtigt.

2.1.6 Schutzgut Klima/Luft

Derzeitiger Zustand

Das Klima in Schleswig-Holstein wird von den in Nordeuropa vorherrschenden Großwetterlagen wie Westwindströmungen, subtropischen Hochdruckgebieten (Azoren) und polaren Tiefdruckgebieten bestimmt. Aber auch die geographische Lage zwischen Nord- und Ostsee prägt das milde, gemäßigte und feuchte Klima mit milden Wintern und kühlen Sommern.

Ausgeglichene Temperaturen im Jahresgang mit geringen jahreszeitlichen Schwankungen in den mittleren Monatstemperaturen, Wolken- und Niederschlagsreichtum mit einer hohen Zahl von Regentagen sowie eine durch Hochnebel und Wolken bedingte, kurze Sonnenscheindauer sind Merkmale dieses ozeanisch geprägten Klimas. Die Stadt Kappeln liegt in der kontinentalen geographischen Region.

Die mittlere Jahrestemperatur liegt bei ca. 8,1 °C. Die mittlere Höhe des Jahresniederschlages beträgt im Raum Kappeln ca. 750 mm und liegt damit im Landesmittel (DWD o.J.). Der Wind kommt im Jahresverlauf vorherrschend aus westlichen und südlichen Richtungen. Die mittlere Windgeschwindigkeit liegt zwischen 4,0 und 4,5 m/s, was in der Regel einen regen Luftmassenaustausch zur Folge hat. Insgesamt bewirkt die vorherrschende Westdrift den häufigen Durchzug atlantischer Tiefdruckausläufer mit kurzen Schlechtwetterabschnitten. Ex-treme Klimaausprägungen wie z.B. sommerliche Überhitzung treten aufgrund des maritimen Einflusses kaum auf. Insgesamt ist das Klima des Kreises Schleswig-Flensburg aus bioklimatischer Sicht als „reizmild“ zu bezeichnen.

Die Qualität der Luft gilt als wichtiger Bezug für Veränderungen von Boden, Wasser, Klima und Arten sowie des Erholungswertes einer Landschaft. Die Grundbelastung der Luft durch Schadstoffe wird in Schleswig-Holstein generell als gering eingestuft.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Ohne die Planung blieben die Plattformen im Bereich des Sportboothafens bestehen. Auf der kleineren Plattform könnte entsprechend einer gültigen Baugenehmigung das Hafenmeisterbüro entstehen. Die größere Plattform würde voraussichtlich als zusätzliche Anlegemöglichkeit genutzt werden. Geringfügige Veränderungen der Luftqualität und des Kleinklimas können durch die Nutzung des Hafenmeisterbüros verursacht werden.

Auswirkungen der Planung

Die Bauleitplanung ermöglicht im Wesentlichen die Bebauung einer pfahlgegründeten Plattform mit einem Bistro. Zusätzlich wird ein Hafenmeisterbüro gebaut. Durch die neu entstehenden Gebäude werden sich bei Umsetzung erwartungsgemäß die Emissionen durch Heizungsanlagen im Plangebiet geringfügig erhöhen. Dadurch können sich lokale Beeinträchtigungen der Luftqualität ergeben. Mit einer Grenzwertüberschreitung der Schadstoffimmissionen ist aufgrund der geringen Größe der Maßnahme und der im Nahbereich der Ostsee häufig vorkommenden Winde jedoch nicht zu rechnen.

Eine Vorbelastung des Lokalklimas besteht hinsichtlich der umliegenden Bebauung und Verkehrswege im Bereich der Stadt Kappeln. Diese Vorbelastung relativiert sich allerdings durch die regelmäßigen Windbewegungen und dem damit verbundenen Luftaustausch. Die Auswirkungen durch die Neuplanungen werden daher als wenig erheblich für das Schutzgut Klima/Luft eingestuft.

Aufgrund der klimatischen Bedingungen im Bereich der Schlei haben die Planungen eine geringe Erheblichkeit auf das Schutzgut Klima/Luft. Kompensationsmaßnahmen sind nicht erforderlich.