Planungsdokumente: 54. F-Plan-Änderung "Hafenbistro auf dem Bootssteg der Werft, Am Südhafen 3"; hier: Beteiligung gemäß § 4 (2) BauGB

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.1 Verwendete Verfahren bei der Umweltprüfung und Hinweise auf Schwierigkeiten

Methodische Grundlage für den Umweltbericht ist die Auswertung der vorhandenen Unterlagen sowie die planerische Einschätzung auf Basis dieser Unterlagen und einer Ortsbegehung mit Biotoptypenkartierung.

Das Prüfverfahren ist nicht technischer - sondern naturwissenschaftlicher Art. Die Geländeaufnahmen und Kartierungen wurden gemäß den Hinweisen des gemeinsamen Runderlasses „Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht“ des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und des Innenministeriums vom 09.12.2013 vorgenommen.

Die Informationen des LLUR aus der LANIS Datenbank wurden für die Erarbeitung der artenschutzrechtlichen Belange ausgewertet.

Besondere Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben sind nicht aufgetreten, technische Lücken oder fehlende Kenntnisse wurden nicht festgestellt.

5.2 Maßnahmen zur Überwachung

Nach § 4c Satz 1 BauGB muss die Kommune im Rahmen des ‚Monitorings‘ die vorhergesehenen erheblichen nachteiligen Auswirkungen der Planung überwachen bzw. im Rahmen der Überwachung auch die entsprechenden unvorhergesehenen Auswirkungen ermitteln, um so in der Lage zu sein, ggf. geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen.

Hierzu sind folgende Überwachungsmaßnahmen geeignet:

  • Für den gesamten Geltungsbereich regelmäßige Überwachungstermine in kurzfristigen Abständen im Rahmen der Bauausführung bis zur Fertigstellung zur Überwachung der baubedingten Auswirkungen sowie gezielte Überprüfung bei entsprechenden Hinweisen aus der Bevölkerung.
  • Für den gesamten Geltungsbereich unregelmäßige Überwachungstermine in mittel- bis langfristigen Abständen zur Überwachung der anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen sowie gezielte Überprüfung bei entsprechenden Hinweisen aus der Bevölkerung.
  • Die o.g. Überwachung erfolgt im Regelfall durch ‚Inaugenscheinnahme‘ und unter räumlicher Berücksichtigung unmittelbar angrenzender Flächen.

Auf die rechtliche Zuständigkeit anderer Behörden, insbesondere der Bauaufsichtsbehörde im Zusammenhang mit der Vollzugskontrolle der Festsetzungen, wird hier allgemein hingewiesen und diese bleibt unabhängig vom Monitoring unberührt.

Die Überwachung erfolgt unter besonderer Berücksichtigung folgender Projektwirkungen bzw. Schutzgüter:

  • Generelle Kontrolle der Umsetzung und Wirksamkeit der Festsetzungen in Teil A und B des parallel aufgestellten Bebauungsplanes (hier insbesondere der zulässigen Beleuchtung und Fenstergestaltung),
  • Generelle Kontrolle der Umsetzung und Wirksamkeit der Hinweise im Text (Teil B) des parallel aufgestellten Bebauungsplanes,
  • Genereller Schutz und Erhalt vorhandener Gehölzstrukturen außerhalb des Geltungsbereiches vor Baubetrieb,
  • Unvorhergesehene Vorkommen gefährdeter / geschützter Arten und Berücksichtigung von Artenschutzbestimmungen gemäß BNatSchG und LNatSchG,
  • Unvorhergesehene Vorkommen von Kultur(Boden)denkmälern (§ 15 DSchG).

5.3 Zusammenfassung

Mit der 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kappeln soll im Bereich eines bestehenden Sportboothafens die Grundlage für die Errichtung eines Bistros auf einer pfahlgegründeten Plattform ermöglicht werden. Dafür werden zwei vorhandene Plattformen, die an die Steganlage anschließen, als Sondergebiet ‚Hafenbistro‘ dargestellt.

Zusammenfassend werden die durch die Planung möglichen und zu erwartenden Auswirkungen auf die Umweltbelange aufgeführt:

Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit: Eine wohnbauliche Nutzung ist nicht geplant und im Umfeld des Plangebietes nicht gegeben. Vorbelastungen bestehen durch die landseitig gelegenen Gewerbebetriebe sowie die Nutzung des Sportboothafens. Erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut werden daher ausgeschlossen.

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Die Planung betrifft zwei bestehende, pfahlgegründete Plattformen im Bereich eines Sportboothafens nahe des Schleiufers. Eingriffe Unterwasser sind nicht vorgesehen, sodass Auswirkungen auf maritime Lebewesen ausgeschlossen werden. Schweinswale sind aufgrund der intensiven Nutzung der Schlei im Bereich des Plangebietes nicht zu erwarten. Im Wesentlichen betrifft die Planung heimische Brutvogelarten und vor allem Arten mit Wasserbezug. Aufgrund der vorhandenen Nutzungen ist insgesamt von einer störungsresistenten Artenzusammensetzung auszugehen. Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie essenzielle Nahrungshabitate sind nicht betroffen. Im Hinblick auf den Schutz wildlebender Tiere werden Werbebeleuchtung und Fenstergestaltung eingeschränkt. Ein Eintreten von Verbotstatbeständen gem. § 44 BNatSchG ist auszuschließen.

Schutzgut Fläche: Überplant werden zwei neu errichtete, pfahlgegründete Plattformen im Bereich eines bestehenden Sportboothafens. Ein Flächenverbrauch entsteht durch die Planung nicht.

Schutzgut Boden: Bodenversiegelungen werden durch die Überplanung zweier pfahlgegründeter Plattformen im Bereich der Schlei nicht verursacht. Ausgleichsmaßnahmen werden nicht notwendig.

Schutzgut Wasser: Anfallendes Niederschlagswasser wird in die Schlei abgeleitet. Auswirkungen auf das Grundwasser sind aufgrund des Standortes des Vorhabens im Bereich der Schlei ausgeschlossen. Maßnahmen zum Hochwasserschutz werden berücksichtigt.

Schutzgut Klima/Luft: Durch die zusätzliche, kleinflächige Bebauung im Süden der Stadt Kappeln werden sich aufgrund der häufigen Winde im Nahbereich der Ostsee keine nachhaltigen Veränderungen des Klimas ergeben.

Schutzgut Landschaft: Die baulichen Anlagen werden zu optischen Veränderungen im Bereich eines Sportboothafens am westlichen Schleiufer führen. Diese werden durch die vorhandenen Gewerbegebäude am Ufer, die geringe Größe des Vorhabens sowie durch die baugestalterischen Festsetzungen im parallel aufgestellten B-Plan gemindert. Zusätzlich werden Werbeablagen in Größe und Art der Beleuchtung eingeschränkt, um eine unnötige Fernwirkung zu vermeiden. Fensterflächen dürfen nur entspiegelt verwendet werden.

Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter: Kulturgüter (Bodendenkmale, Baudenkmale) sind im Planbereich nicht bekannt. Auswirkungen auf Sachgüter an der Planung Unbeteiligter sind nicht zu erwarten.

Auswirkungen auf FFH-Gebiete oder Schutzgebiete nach der EU-Vogelschutzrichtlinie sind entsprechend der Natura 2000-Vorprüfung (siehe Anhang) nicht zu erwarten.

Gesamtbeurteilung:

Mit der Umsetzung der Inhalte der 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kappeln sind Beeinträchtigungen der beschriebenen Umweltbelange verbunden. Diese Beeinträchtigungen sind im Bereich eines Sportboothafens in der Schlei überwiegend nicht als erheblich zu bezeichnen. Die Eingriffe in das Landschaftsbild werden durch baugestalterische Festsetzungen im parallel aufgestellten B-Plan Nr. 93 gemindert.

Nach Durchführung aller beschriebenen Maßnahmen ist nicht von erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen der untersuchten Umweltbelange auszugehen. Die Eingriffe in Natur und Landschaft gelten als ausgeglichen.