Planungsdokumente: 54. F-Plan-Änderung "Hafenbistro auf dem Bootssteg der Werft, Am Südhafen 3"; hier: Beteiligung gemäß § 4 (2) BauGB

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.4.1 Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010

Gem. des Landesentwicklungsplanes (LEP 2010) ist die Stadt Kappeln als Unterzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums dargestellt. Zudem befindet sich Kappeln in einem Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung sowie innerhalb des Naturparkes 'Schlei'.

Gemäß LEP (3.7) sollen touristische Planungen und Maßnahmen auf einen Qualitätstourismus und Saison verlängernde Maßnahmen hin ausgerichtet sein. Hochwertige Standorte, insbesondere in direkter Strand-, Wasser- oder Promenadenlage, für die die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich wird, sollen zur Stärkung des örtlichen und regionalen Tourismus hochwertigen Tourismuseinrichtungen und -angeboten vorbehalten werden.

Der aktuelle Plan erfüllt diese Forderungen, da die Errichtung eines Bistros, das von der Wasser- und der Landseite aus erreichbar ist, mit deutlichen Struktur- und Qualitätsverbesserungen einhergeht. Der Hafenbereich im Bereich der Sportboothäfen erfährt somit eine bedeutende Struktur- und Qualitätsverbesserung.

Gemäß Punkt 3.7.1 LEP soll in den Räumen, die Teile des Küstenmeeres einschließen, die Attraktivität und Erlebbarkeit dieser Räume für Wassersportler und andere Nutzergruppen unter Beachtung der jeweiligen Ziele des Gewässer- und Naturschutzes erhalten und verbessert werden. Wassersportler und Landtouristen erhalten durch die Umsetzung der Planung für den Hafen-Bereich einen neuen attraktiven Standort von hohem Erlebniswert. Eine Ausweitung des Hafens erfolgt nicht. Die Ziele des Naturschutzes werden nicht beeinträchtigt (s. Kap. 5 - Umweltbericht).

Gemäß Punkt 3.7.2 LEP soll vorrangig auf mittelständischen Strukturen aufgebaut werden. Die Größenordnung der Entwicklung des Bistros auf dem Steg über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird durch ein mittelständisches Unternehmen realisiert.

Der Ausbau und die Umnutzung bestehender Wassersportanlagen soll gemäß Punkt 3.7.3 LEP Vorrang vor neuen Anlagen haben. Häfen und Marinas sollen soweit möglich für eine touristische Inwertsetzung genutzt werden. Der Hafen erfährt durch die Umsetzung der Bebauungsplaninhalte keinen quantitativen Ausbau, aber eine deutliche touristische Inwertsetzung.

Im 2. Entwurf zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes (2020) wird das Plangebiet innerhalb eines Schwerpunktraumes für Tourismus und Erholung dargestellt. Die Bereiche der Schlei liegen in einem Vorbehaltsraum für Natur und Landschaft.

Zusätzlich zu den o.g. Punkten sollen gem. Punkt 4.7 des 2. Entwurfes zur LEP-Fortschreibung das private touristische Angebot (Beherbergung, Gastronomie, Freizeiteinrichtungen), die kommunale touristische Infrastruktur sowie die Ortsbilder der Tourismusorte im Land qualitativ, zielgruppen- und themengerecht weiterentwickelt und wo notwendig verbessert werden.

Der aktuelle Plan erfüllt diese Forderungen, da Wassersportler und Landtouristen durch die Umsetzung der Planung für den Hafen-Bereich einen neuen attraktiven Standort von hohem Erlebniswert erhalten, der die bestehende touristische Infrastruktur im Hafenbereich Kappelns qualitativ und zielgruppengerecht weiterentwickelt.

1.4.2 Regionalplan für den Planungsraum V, 2002

Der Regionalplan für den Planungsraum V (2002) weist der Stadt Kappeln den Status eines Unterzentrums mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums zu. Das Plangebiet befindet sich gem. Regionalplan innerhalb baulich zusammenhängenden Siedlungsbereiches eines zentralen Ortes, in einem Gebiet mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung sowie in einem Gebiet mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft.

Nach Ziffer 6.4.3 Nr. 11 RPl V (Nr. 2) dürfte eine mit den Naturschutzbelangen vereinbare Nutzung des Schlei-Ufers eine wesentliche Rolle für die weitere Entwicklung und Aufwertung dieses Stadtbereichs spielen. Die Lage Kappelns und eines großen Teils des Nahbereichs im Gebiet mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung gestattet weitere Anstrengungen für den Ausbau des Tourismus und der Naherholungsmöglichkeiten, insbesondere des Wassersports. Der bestehende Hafen wird (wie oben beschrieben) eine Qualitätsverbesserung und Erweiterung des touristischen Angebotes erfahren, die Zielgruppen an Land (zu Fuß und per Fahrrad) sowie auf dem Wasser (per Segel- oder Sportboot) anspricht.

Gem. der Teilfortschreibung des Regionalplanes, Sachthema Windenergie an Land, für den Planungsraum I (2020) befindet sich die nächstgelegene bestehende Windenergieanlage in einem Abstand von ca. 650 m südwestlich des Planbereiches.

Im Umkreis von mind. 5 km um das Plangebiete befinden sich keine Vorranggebiete für Windenergieanlagen.

1.4.3 Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum V, 2002

In den Darstellungen des Landschaftsrahmenplans (LRP) für den Planungsraum I (2020) ist in der Karte 1 der Bereich der Schlei als FFH-Gebiet 1423-394 'Schlei incl. Schleimünde und vorgelagerter Flachgründe' und als EU-Vogelschutzgebiet 1423-491 'Schlei' dargestellt.

Karte 2 des Landschaftsrahmenplanes stellt das Plangebiet in einem Gebiet mit besonderer Erholungseignung dar.

In Karte 3 sind für den Plangeltungsbereich keine Darstellungen vorhanden.