Planungsdokumente: 54. F-Plan-Änderung "Hafenbistro auf dem Bootssteg der Werft, Am Südhafen 3"; hier: Beteiligung gemäß § 4 (2) BauGB

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3 Planinhalt und Festsetzungen

3.1 Art der baulichen Nutzung

Das Plangebiet wird im Wesentlichen als Sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung 'Hafenbistro' dargestellt.

Die wasserseitig genutzten Flächen im Planbereich werden als Wasserflächen gem. § 5 Abs. 2 Nr. 7 BauGB mit der Zweckbestimmung 'Sportbootnutzung' dargestellt. Diese Darstellung entspricht auch den bestehenden Darstellungen der angrenzenden Wasserflächen im Hafenbereich.

3.2 Verkehrliche Erschließung

Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes ist über die bestehenden Stege vorhanden. Diese schließen an der Landseite an einen entlang der Schlei verlaufenden Fußweg an. Lieferverkehr kann bis unmittelbar an die Steganlage heranfahren.