Planungsdokumente: 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Trittau

Begründung

3.3. Immissionen

Durch die Kindertagesstätte und die Verlagerung des Spielplatzes ergeben sich keine erheblichen Veränderungen der Immissionssituation. Die zusätzlichen Verkehre durch das Wohngebiet bedeuten keine relevanten Lärmpegelerhöhungen. Die Geräuschentwicklung aus Kinderspiel sind sozialadäquat und führen nicht zu unzulässigen Beeinträchtigungen. Eine Konfliktvermeidung wird durch die großen Abstände und bepflanzten Grünanlagen zu den Wohngrundstücken erreicht.

4. Ver- und Entsorgung

Die Ver- und Entsorgung des Grundstückes soll durch Anschluss an die vorhandenen Einrichtungen erfolgen. Ggf. notwendige Erweiterungen werden vorgenommen.

5. Kosten

Die Kosten für das gemeindliche Bauvorhaben Errichtung einer Kindertagesstätte werden im Laufe des weiteren Planungsprozesses ermittelt und rechtzeitig im gemeindlichen Haushalt bereitgestellt.