Planungsdokumente: 54. F-Plan-Änderung "Hafenbistro auf dem Bootssteg der Werft, Am Südhafen 3"; hier: Beteiligung gemäß § 4 (2) BauGB

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

Teil 1 B E G R Ü N D U N G

Zur 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kappeln, Kreis Schleswig-Flensburg, „Hafenbistro auf dem Bootssteg der Werft, Am Südhafen 3

für einen Bereich der Steganlagen der Werft Am Südhafen 3

1 Ausgangssituation

1.1 Lage des Plangebietes

Das Plangebiet liegt im südlichen Stadtgebiet Kappelns, am Schleiufer im Bereich des Yachthafens Fin Marine Service Kappeln, Steganlage Schlei. Der Plangeltungsbereich umfasst einen Teil aus Flurstück 163 der Flur 6 Gemarkung Kappeln. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden und Süden durch die Schlei und weitere Bootsstege / den Sportboothafen,
  • im Westen durch das Schleiufer und
  • im Osten durch die Schlei.

Die Gesamtgröße des Plangeltungsbereiches beträgt ca. 990 m².

Die genaue Abgrenzung ist dem zeichnerischen Teil des Planentwurfes im Maßstab 1 : 5.000 zu entnehmen.