Planungsdokumente: 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 der Gemeinde Schwedeneck für das Gebiet der Surf- und Segelschule im Bereich des Campingplatzes Surendorf (Fl.St. 28/4 und 28/7 tlw., Flur 1, Gem. Surendorf)

Textliche Festsetzungen

2.2 Höhe baulicher Anlagen (§ 18 BauNVO)

Die maximale Gebäudehöhe ist bezogen auf die Oberkante des Erdgeschoss Fertigfußbodens.

Die Oberkante des Erdgeschoss Fertigfußbodens ist maximal bis 0,50 Meter oberhalb des festgesetzten Höhenbezugspunktes zulässig.

2.3 Bauweise (§ 22 BauNVO)

Die Bauweise wird als abweichend festgesetzt. Unterschreitungen der Abstandsflächen sind entsprechend des Baufensters zulässig.

3. Von Bebauung freizuhaltende Flächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB)

Die als Schutzstreifen festgesetzte Fläche ist dauerhaft von jeglicher Bebauung freizuhalten.