Planungsdokumente: 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 der Gemeinde Schwedeneck für das Gebiet der Surf- und Segelschule im Bereich des Campingplatzes Surendorf (Fl.St. 28/4 und 28/7 tlw., Flur 1, Gem. Surendorf)

Textliche Festsetzungen

4. Gestalterische Festsetzungen (§ 84 LBO)

4.1 Gestaltung baulicher Anlagen

Die Gestaltung der Fassaden ist zulässig in rotem bis rotbraunem Klinker, heller Putz-, oder Holzoberfläche.

Die erschließungsstraßenbegleitende Fassade ist nach längstens 7,00 m mit einem Gebäudevor- oder Gebäuderücksprung von mindestens 0,20 m zu gliedern.

4.2 Dachgestaltung

Im SO sind für die Hauptbaukörper nur Satteldächer mit einer Dachneigung von 20° bis 30° zulässig.

Zulässig sind Dächer in den Farben Rot bis Rotbraun und Anthrazit, glänzende Eindeckungen sind unzulässig.

Ab einer Firstlänge von 4,00 m ist die Firstrichtung von Haupt- und Nebengebäuden im 90° Winkel zur Straßenbegrenzungslinie auszurichten.