Planungsdokumente: 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 der Gemeinde Schwedeneck für das Gebiet der Surf- und Segelschule im Bereich des Campingplatzes Surendorf (Fl.St. 28/4 und 28/7 tlw., Flur 1, Gem. Surendorf)

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.5. Schutzgut Klima und Lufthaushalt

  • Derzeitiger Zustand/Vorbelastungen

Es bestehen keine besonderen Klimatischen Verhältnisse im Bereich des Plangebietes.

  • Bau-, anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen

Die Auswirkungen auf den Klima- und Lufthaushalt sind nicht quantifizierbar und beschränken sich auf die kleinflächigen Bodenversiegelungen, die nur geringe Auswirkungen haben können.

  • Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung ändert sich nichts am Bestand

  • Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen

Für diesen Teil Klima und Lufthaushalt werden keine Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen benötigt, da die Auswirkungen als gering eingeschätzt werden.

5.6. Schutzgut Landschaftsbild

  • Derzeitiger Zustand/Vorbelastungen

Das Grundstück befindet sich in einer exponierten Lage oberhalb der Strand-promenade von Surendorf und im Norden grenzt unmittelbar ein Steilhang an.

  • Bau-, anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen

Die ausgewiesene Baufläche wird von 104 m² Fläche um 76 m² auf 180 m² vergrößert.

Die Bebauung hat daher auch Auswirkungen auf das Landschaftsbild im Bereich des Strandbades Surendorf.

Die geplanten textlichen Festsetzungen sehen vor, das die Bebauung nicht über dem heutigen Dachhochpunkt liegen sollen, auch um Einflüsse auf das Landschaftsbild zu minimieren.

  • Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung ändert sich nichts am Bestand.

  • Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen

Vorgesehen ist auch die Festsetzung der 4 vorhandenen Bäume an der Straße „Zum Kurstrand“, sowie die dort bereits befindlichen Gehölzbestände (Hecken). Außerdem wird der Übergangsbereich des zum Strand abfallenden Steilhanges als private Grünfläche in einer Breite von 1,5 mit einem Pflanzgebot festgesetzt und damit der jetzige Zustand festgeschrieben.

5.7. Schutzgut Kultur – und Sachgüter

  • Derzeitiger Zustand/Vorbelastungen

Das Grundstück befindet sich in einer exponierten Lage oberhalb der Strand-promenade von Surendorf und im Norden grenzt unmittelbar ein Steilhang an.

  • Bau-, anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen

Damit liegt das geplante Baugebiet formal in der Nutzungsverbotszone eines Steilufers. Dies wird vom LKN-SH mit einer Breite von 50 Metern landwärts der oberen Böschungskante berechnet.

Außerdem liegt das überplante Gebiet mit seiner Südhälfte innerhalb eines Archäologischen Interessengebietes.

  • Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung ändert sich nichts am Bestand.

  • Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen

Um das Steilufer für den Küstenschutz zu sichern und gleichzeitig eine angepasste Bebauung zuzulassen wird die Baugrenze im Norden von der oberen Böschungskante in Richtung Süden bis zur südlichen Ecke des bestehenden Gebäudes auf einer Breite von ca. 4 Meter zurückverlegt. In diesem Abstand wird nun die Baugrenze parallel zur Böschungskante angeordnet.

Vor Beginn der Baumaßnahmen muss das Archäologische Landesamt SH informiert werden, sodass eventuell notwendig werdende archäologische Untersuchungen durchgeführt werden.