Planungsdokumente: frühzeitige Beteiligung zur 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Barsbüttel für das Gebiet "Ortsteil Barsbüttel, Gewerbegebiet nördlich Stellauer Weg

Begründung

3. Geltungsbereich und Bestandsbeschreibung

Die Gemeinde Barsbüttel liegt unmittelbar östlich der Landesgrenze zu Hamburg im südlichen Teil des Kreises Stormarn.

Der Geltungsbereich der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 2,7 ha. Die Lage des Plangebietes kann dem dieser Begründung vorausgehenden Lageplan entnommen werden.

Der Geltungsbereich umfasst das Gebiet:

Gewerbegebiet nördlich Stellauer Weg

Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Siedlungsrand der Gemeinde Barsbüttel.

Die Fläche wird im Westen, Norden sowie Osten von landwirtschaftlichen Flächen begrenzt. Unmittelbar südlich grenzt das Gelände des Möbelhauses Höffner an. Die Rahlstedter Straße bindet das Plangebiet südlich an die Kreisstraße 80 sowie die Autobahn A1 und somit unmittelbar an die überregionale Infrastruktur an.

Innerhalb des Plangebietes befinden sich landwirtschaftliche Nutzflächen sowie lineare Gehölzstrukturen entlang der bestehenden Wege.

4. Planungsziel

Die Gemeinde Barsbüttel hat sich bereits im Jahr 2012 im Rahmen eines Zielabweichungsverfahrens mit dem Bedarf zusätzlicher Gewerbeflächen auseinandergesetzt. Wie schon in den Unterlagen aus dem Jahr 2012 dargestellt, benötigt die Gemeinde Barsbüttel kurzfristig Erweiterungsflächen zur Expansion ortsansässiger Unternehmen. In diesem Zusammenhang wird auf die Unterlagen des Zielabweichungsantrages aus dem Jahr 2012 sowie 2016 verwiesen, die dieser Begründung als Anlage beiliegen.

Hinzu kommt noch, dass die Firma Krieger Grundstücks GmbH für ihren Betrieb eine Erweiterungsfläche von rd. 3 ha benötigt. Es sind Lager- und Logistikflächen geplant, um die Auslieferung von Waren in Barsbüttel zu zentralisieren. Eine Erweiterung der Verkaufsflächen ist mit der Planung ausdrücklich nicht verbunden. Um die mit der Landesplanung abgestimmte Entwicklungsgröße von insgesamt 15 ha beizubehalten, umfasst die nördlich der Erweiterungsfläche Krieger Grundstücks GmbH geplante Gewerbefläche 12 ha.

5. Standortwahl und Umfang der baulichen Entwicklung

Im Jahr 2015 hat die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen/Hamburg, das Bezirksamt Wandsbek/Hamburg und die Wirtschafts- und Aufbaugesellschaft Stormarn ein Gutachten beauftragt, das eine gesonderte gewerbliche Entwicklung unter angemessener Berücksichtigung der Natur- und Landschaftsschutzes im Grenzbereich der Freien und Hansestadt Hamburg, Bereich Wandsbek und den Gemeinden Barsbüttel und Stapelfeld untersucht.

In dem v.g. Gutachten wurden unterschiedliche gewerbliche Entwicklungsvarianten diskutiert.

Von Seiten des Gutachterteams wurden insbesondere Flächen östlich der BAB 1 vorgeschlagen. Diese Variante entspricht nicht den Zielen der Regionalplanung und der Prioritätensetzung der Gemeinde Barsbüttel.

Weiterhin ist anzumerken, dass die Verfügbarkeit dieser Flächen kurz- bis mittelfristig nicht gegeben ist und auch mit einem erheblichen Erschließungsaufwand insbesondere bei der Entsorgung des auftretenden Schmutz- und Regenwassers zu rechnen ist.

Auch der Erweiterungsbedarf der Krieger Grundstücks GmbH widerspricht einer Entwicklung östlich der BAB, da die räumliche Nähe zu dem vorhandenen Betrieb zwingend gegeben sein muss.

Weitere durch das Gutachterteam untersuchte Varianten nordwestlich der Autobahn wurden aus verschiedenen Gründen sehr kritisch beurteilt, sodass eine Fläche nordwestlich der Krieger Grundstücks GmbH als tragfähig vorgeschlagen wurde.

Aufgrund der bestehenden Eigentumsverhältnisse und der damit verbundenen Zugriffsmöglichkeit der Gemeinde wurde die ermittelte Fläche entsprechend des Geltungsbereiches der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes modifiziert.