Planungsdokumente: frühzeitige Beteiligung zur 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Barsbüttel für das Gebiet "Ortsteil Barsbüttel, Gewerbegebiet nördlich Stellauer Weg

Begründung

6. Zeitrahmen für die Umsetzung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1.54 bereitet die Gemeinde Barsbüttel derzeit die Erschließung des geplanten Gewerbegebietes vor, sodass mit einer zeitnahen Bebauung der Fläche gerechnet werden kann.

7. Darstellungen der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes

Die Gemeinden/Städte sind verpflichtet eine Bauleitplanung aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3 BauGB).

Derzeit wirksamer Flächennutzungsplan der Gemeinde Barsbüttel

Seit 2011 wird der Flächennutzungsplan der Gemeinde Barsbüttel neu aufgestellt. Ursprünglich war die geplante Gewerbefläche des Plangebietes zur 40. Änderung des Flächennutzungsplanes hierbei berücksichtigt, wurde aber im Entwurf des Flächennutzungsplanes aufgrund des noch nicht abgeschlossenen Zielabweichungsverfahrens und der damit fehlenden Umsetzbarkeit nicht mehr dargestellt.

Der derzeit wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Barsbüttel aus dem Jahr 1977 stellt die Fläche des Plangebietes als landwirtschaftliche Fläche dar.

Der südwestliche Geltungsbereich stellt Maßnahmenflächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft dar.

40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Barsbüttel

Um das Vorhaben des Bebauungsplanes Nr. 1.54 der Gemeinde Barsbüttel umsetzen zu können, ist eine Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes erforderlich. Die Fläche der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Barsbüttel umfasst den deckungsgleichen Bereich des Bebauungsplanes Nr. 1.54 „Gewerbegebiet nördlich Stellauer Weg“ der Gemeinde Barsbüttel.

Die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Barsbüttel stellt für den nordöstlichen Teil des Geltungsbereiches eine gewerbliche Baufläche (G) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO dar.

Die im südwestlichen Teil des Plangebietes bestehenden Maßnahmenflächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB werden entsprechend in ihrer Eigenschaft in die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes übernommen und dargestellt. Zwei Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 und 4 BauGB werden ebenfalls im südwestlichen Teil des Plangebietes dargestellt, um auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung die Entsorgung des Plangebietes gewährleisten zu können.

Der nördliche Bereich des Plangebietes wird als öffentliche Grünfläche gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 und 4 BauGB dargestellt und bildet zusammen mit der im östlichen Bereich dargestellte Fläche für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9 den Übergang in die freie Landschaft.

8. Ver- und Entsorgung

Die Ver- und Entsorgungsanlagen sind im Bereich des Plangebietes zum Teil vorhanden. Fehlende oder unzureichende Ver- und Entsorgungsanlagen werden auf Ebene des Bebauungsplanes Nr. 1.54 neu hergestellt oder gemäß den Anforderungen ausgebaut.

Wasserversorgung

Die Trink- und Brauchwasserversorgung erfolgt durch Anschluss an das Netz der Hamburger Wasser GmbH.

Löschwasserversorgung

Die Löschwasserversorgung wird durch eine ausreichende Anzahl an Unterflurhydranten – im Rahmen der jeweiligen Kapazitäten des Trinkwasserversorgungsnetzes – sowie durch einen innerhalb des Plangebietes vorgesehenen Löschwasserteich sichergestellt.

Energieversorgung

Der Anschluss an die Versorgungsnetze Energie und Medien erfolgt aus den Bestandsnetzen der Rahlstedter Straße.

Fernmeldeversorgung

Anschlüsse an das Ortsnetz werden von der Telekom hergestellt.

Oberflächenentwässerung

Der anstehende Baugrund innerhalb des Plangebietes ist für eine Versickerung der anfallenden Oberflächenwassermengen nicht geeignet. Daher erfolgt eine Ableitung des Straßenwassers und der Grundstücksentwässerungen über einen geplanten öffentlichen Regenwasserkanal in der Straße. Der Regenwasserkanal leitet das Wasser einem geplanten Regenrückhaltebecken mit Regenklärung zu. Von dort erfolgt eine Einleitung des gereinigten und auf einen, für das Gewässer unschädlichen Abfluss, gedrosselten Ablauf in die Barsbek.

Diese Maßnahmen werden im weiteren Verfahren und durch die Erschließungsplanung weiter detailliert. Entsprechende Abstimmungen und Genehmigungen werden bei der Um-setzung des Gebietes durchgeführt bzw. eingeholt.

Schmutzwasserableitung

Das anfallende Schmutzwasser der künftigen Gewerbegrundstücke wird über einen öffentlichen Schmutzwasserkanal in der Straße gesammelt und dem Bestandsnetz der Gemeinde Barsbüttel zugeführt.