Planungsdokumente: 36. Änderung des Flächennutzungplanes, Gebiet: "Ortsteil Stemwarde, Stübkamp"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.      Allgemeines

Der Geltungsbereich der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst ein Gebiet mit einer Größe von ca. 4,05 ha. Der Änderungsbereich (= Plangebiet) liegt im westlichen Randbereich des Ortsteils 'Stemwarde' der Gemeinde Barsbüttel, südlich 'Bahnhofstraße' (K 29), nordwestlich 'Dorfstraße', westlich des Wohngebietes 'Stübkamp', östlich landwirtschaftlich genutzter Flächen.

Die Gemeinde beabsichtigt eine Verschiebung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung 'Parkanlage' von der Südwest- an die Nordwestseite des Plangebietes, um das mit der 23. Änderung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplänen 3.4 und 3.5 vorbereitete und zum Teil entwickelte Wohngebiet 'Stübkamp' mit fünf weiteren Baugrundstücken abzurunden. Auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung sollen hierfür die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

2.      Übergeordnete Planungsvorgaben

Die Gemeinde Barsbüttel ist nach der 'Landesverordnung zur Festlegung der zentralen Orte und Stadtrandkerne' vom 08. September 2009 als Stadtrandkern II. Ordnung festgelegt. Sie liegt hierbei im Ordnungsraum, der um die Freie und Hansestadt Hamburg als Oberzentrum ausgewiesen ist.

Im Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010 (LEP) ist unter Ziffer 2.2 als raumordnerisches Ziel festgelegt, dass "die zentralen Orte und Stadtrandkerne Schwerpunkte für Infrastruktur und Versorgungseinrichtungen sowie für die wohnbauliche und gewerbliche Entwicklung ... und als solche zu sichern und zu stärken" sind. Dies trifft für die Gemeinde Barsbüttel allerdings nur für den Hauptort 'Barsbüttel' und nicht für die Ortsteile Willinghusen, Stellau und Stemwarde zu.

Für den Ortsteil Stemwarde (gleichermaßen für Willinghusen und Stellau) ist die Vorgabe, wonach bis zur Aufstellung neuer Regionalpläne im Zeitraum von 2010 bis 2025, bezogen auf den Wohnungsbestand am 31. Dezember 2009 neue Wohnungen im Umfang von bis zu 15 % hinzu kommen dürfen, maßgeblich.

In § 1 Abs. 5 Satz 3 BauGB wird geregelt, dass die "städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen" soll. Der Satz 3 wurde neu in das Baugesetzbuch aufgenommen, dessen geänderte Fassung am 20. September 2013 in Kraft getreten ist.

Vor diesem Hintergrund hat die Gemeinde für alle Ortsteile die Potentialflächen für die Innenentwicklung ermitteln lassen. Die WRS Architekten & Stadtplaner GmbH gelangen in ihrer Ausarbeitung vom 09. August 2013 für den Ortsteil Stemwarde zu dem Ergebnis, dass innerhalb der Kernzone 3 Wohneinheiten und innerhalb der Randzone 17 Wohneinheiten geschaffen werden können. Weiter heißt es in der Legende des Plans der 'Wohnbaupotenziale Stemwarde', dass sich alle Nachverdichtungspotentiale auf Privatgrundstücken befinden. "Die Realisierbarkeit dieser Potenziale ist fraglich, da die Gemeinde nur geringen Einfluss auf die Grundstückseigentümer hat."

Nach Gesprächen mit den Eigentümern gelangt die Gemeinde zu dem Ergebnis, dass kurz- bzw. mittelfristig allenfalls 2 Wohneinheiten auf den ermittelten Potentialflächen für die Innenentwicklung entstehen werden.

Wie viele zusätzliche Wohneinheiten (WE) innerhalb der Ortslage Stemwarde aufgrund der landesplanerischen Vorgaben bis 2025 noch errichtet werden dürfen, ergibt sich aus nachfolgender Berechnung. Sie berücksichtigt die Tatsache, dass Stemwarde im Ordnungsraum liegt, sowie die kurz- und mittelfristig realisierbaren Innenbereichspotentiale und die durch die Bebauungspläne Nr. 3.4 und Nr. 3.5 planungsrechtlich vorbereiteten und teils bereits umgesetzten Baumöglichkeiten.

Mit Stand vom 31. Dezember 2009 hatte Stemwarde 271 Wohneinheiten und darf laut Landesentwicklungsplan die Wohneinheiten bis zum Jahr 2025 um bis zu 15 % erhöhen.

            271 WE         +          15%    =          312 WE         (+ 41 WE)

Innerhalb des B-Plangebietes Nr. 3.4 sind 15 WE bereitgestellt und teilweise bereits errichtet worden, innerhalb des B-Plangebietes Nr. 3.5 weitere 16 WE.

                                                                                               41 zusätzliche WE bis 2025

abzgl. mittelfristig umsetzbare Nachverdichtung           2 WE

abzgl. B.Plan Nr. 3.4                                                         15 WE

abzgl. B-Plan Nr. 3.5                                                         16 WE

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Verbleibender Entwicklungsspielraum                            8 WE bis 2025

Im Ergebnis dürfen in Stemwarde, wenn man den Ortsteil allein für sich selbst betrachtet und nicht übergreifend als Teil des Gemeindegebietes, bis zum Jahr 2025 noch 8 zusätzliche Wohneinheiten ausgewiesen werden.

Betrachtet man die gesamte Gemeinde 'Barsbüttel' mit ihren vier Ortsteilen, fallen die mit der 36. Änderung des Flächennutzungsplans vorbereiteten 5 Baugrundstücke nicht ins Gewicht. Die 'Kleinräumige Bevölkerungsprognose Kreis Stormarn', Verfasser: Gertz - Gutsche - Rümenapp, Hamburg 2013, geht für die Gemeinde Barsbüttel für den Zeitraum von 2011 bis 2030 von 950 zusätzlichen Einwohnern aus. In diese Prognosen fügen sich die Aussagen des in Aufstellung befindlichen neuen Flächennutzungsplanes der Gemeinde ein, die von einem Bedarf von mindestens 500 zusätzlichen Wohneinheiten allein für den Ortsteil Barsbüttel ausgehen.

Vor diesem Hintergrund entspricht die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes, mit der auf einer Fläche von ca. 4,05 ha die Bereitstellung von voraussichtlich fünf Baugrundstücken zur Abrundung des Baugebietes 'Stübkamp' im Südwesten der Ortslage vorbereitet wird, den übergeordneten Planungsvorgaben. Die Gemeinde wählt den Weg der 36. Änderung ihres bestehenden Flächennutzungsplanes aus zeitlichen Gründen, um nicht auf das Wirksamwerden des sich in Neuaufstellung befindenden 'Gesamt-Flächennutzungsplanes' warten zu müssen, in dem noch einige Punkte der Konfliktbewältigung bedürfen.

3.      Vorhandene und geplante Nutzungen

Das Plangebiet wird zurzeit im Südwesten von einer Ackerbrache, entlang der 'Bahnhofstraße' von einer Grünfläche und im Übrigen von einem Wohngebiet eingenommen. Die Ackerbrache hat eine Breite, die zwischen 25 m und 50 m liegt. Sie liegt zwischen dem Wohngebiet 'Stübkamp' und einem Knick. Der Knick bildet die Grenze zum benachbarten Landschaftsschutzgebiet. Nordwestlich des Plangebietes an der 'Bahnhofstraße' (K 29) wurde eine Grünfläche als Wall angelegt. Nach der Lärmindex-Skala der Lärmaktionsplanung der Gemeinde Barsbüttel liegen die geplanten drei Grundstücke im Norden der Ackerbrache im Lärmpegelbereich III, die zwei Grundstücke im Süden im Lärmpegelbereich II.

Im derzeit geltenden Flächennutzungsplan (23. Änderung, wirksam seit dem 08. Oktober 2007) ist die Ackerbrache als 'Grünfläche' mit der Zweckbestimmung 'Parkanlage', der Rest des Plangebietes als 'Allgemeines Wohngebiet' (WA) dargestellt.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes verfolgt das Ziel, die bisher im Südwesten dargestellte Grünfläche nach Nordwesten an die 'Bahnhofstraße' zu verschieben und im Übrigen ein 'Allgemeines Wohngebiet' (WA) auszuweisen.

Im Rahmen des nachfolgenden Bebauungsplanes sind die von der 'Bahnhofstraße' ausgehenden Lärmemissionen beachtlich, die im Rahmen der Bebauungspläne Nr. 3.4 und Nr. 3.5 zu Festsetzungen passiven Lärmschutzes und Empfehlungen hinsichtlich der Grundrissgestaltung der neu entstandenen Wohnhäuser geführt haben.