Planungsdokumente: 36. Änderung des Flächennutzungplanes, Gebiet: "Ortsteil Stemwarde, Stübkamp"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

a)      Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans

Die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes sieht die Ausweisung eines 'Allgemeinen Wohngebietes' (WA) und die Verschiebung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung 'Parkanlage' von Südwesten nach Nordwesten an die 'Bahnhofstraße' vor.

b)      Darstellung der Ziele des Umweltschutzes nach einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen, die für den Bauleitplan von Bedeutung          sind, und der Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange bei der    Aufstellung berücksichtigt wurden

Für das Bauleitplanverfahren ist die Eingriffsregelung des § 1 a Abs. 3 BauGB beachtlich. Da die Eingriffe erst auf der Ebene des Bebauungsplanes konkretisiert werden, erfolgt eine Eingriff-Ausgleich-Bilanzierung im Rahmen der Aufstellung eines nachgeordneten Bebauungsplanes. Im Rahmen der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes wird auf die sich abzeichnenden Eingriffe hingewiesen.

Landschaftsrahmenplan (1998)

Im Landschaftsrahmenplan besteht für das Plangebiet die folgende Ausweisung:

Landschaftsschutzgebiet

Im Landschaftsrahmenplan ist das Gebiet als Landschaftsschutzgebiet dargestellt. Im Jahr 2006 wurde das Flurstück 40/3, Flur 1 der Gemarkung Stemwarde jedoch aus dem Landschaftsschutz entlassen.

Gebiet mit besonderer Erholungseignung

Die 'Gebiete mit besonderer Erholungseignung' zeichnen sich dadurch aus, dass zum einen eine landschaftliche Vielfalt gegeben ist und zum anderen die Landschaft für die landschaftsgebundene Erholung (u. a. Wandern, Radfahren) erschlossen ist. Die Entwicklung eines Baugebietes innerhalb eines 'Gebietes mit besonderer Erholungseignung' ist zulässig.