Planungsdokumente: 36. Änderung des Flächennutzungplanes, Gebiet: "Ortsteil Stemwarde, Stübkamp"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

Landschaftsplan 1998, 1. Fortschreibung: laufendes Verfahren

Im Landschaftsplan ist das Plangebiet als Acker dargestellt. In der 1. Fortschreibung des Landschaftsplanes (2014), die sich zurzeit in der Aufstellung befindet, wird für das Plangebiet eine Ackerbrache dargestellt.

Begründung der Abweichung vom Landschaftsplan

Durch die Ausweisung eines 'Allgemeinen Wohngebietes' und einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung 'Parkanlage' ergibt sich eine Abweichung von den Darstellungen des Landschaftsplanes. Im Landschaftsplan ist das Plangebiet als Acker bzw. Ackerbrache dargestellt. Die Ackerbrache liegt zwischen einem 'gemischten Baugebiet' und einem Knick. Der Knick bildet die Grenze zum benachbarten Landschaftsschutzgebiet 'Stemwarde'. Auf dem Knick stocken einige Eichen unterschiedlichen Alters. Die Ackerbrache soll laut Flächennutzungsplan in eine Grünfläche umgewandelt werden. Eine andere Grünfläche wurde bereits nordwestlich des Plangebietes und der 'Gemischten Baufläche' angelegt. In der unmittelbaren Umgebung befinden sich zudem einige Wanderwege und das Landschaftsschutzgebiet. Beides dient der Erholung des Menschen.

In der Gemeinde und deren einzelnen Ortsteilen besteht eine sehr hohe Nachfrage nach Baugrundstücken. Es handelt sich bei der Ackerbrache um einen Streifen, der größtenteils ca. 25 m breit ist und an ein Wohngebiet angrenzt. Die Ackerbrache hat aufgrund ihrer geringen Größe nur eine geringe Bedeutung als Lebensraum für verschiedene Tierarten. Die benachbarte Feldflur hat eine deutlich höhere Lebensraumqualität als die unmittelbare Nachbarschaft zu einem Wohngebiet. Eine Bebauung dieses Streifens führt zu der Erweiterung der 'Wohnbaufläche' bis an den Knick heran. Der gesetzlich geschützte und zu erhaltende Knick schirmt das Wohngebiet wirksam von der freien Landschaft ab.

Aus diesen Gründen kann der Verlust der Ackerbrache als vertretbar angesehen werden. Es besteht dadurch die Möglichkeit, Siedlungsfläche zu schaffen, ohne dass Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet in Anspruch genommen werden müssen.

5.2    Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile sowie Beschreibung und Bewertung der nachteiligen Umweltauswirkungen

Das Plangebiet wird zum einen von einem Neubaugebiet und zum anderen von einer Ackerbrache eingenommen. Gemäß der maßgeblichen 23. Änderung des Flächennutzungsplans sollte die Grünfläche im Südwesten des Plangebietes entwickelt werden. Nunmehr soll, wie bereits in der Örtlichkeit entwickelt, dieser Grünstreifen entlang der 'Bahnhofstraße' seinen Platz finden und als Puffer zwischen der Kreisstraße und dem Wohngebiet dienen. Die Ausweisung eines 'Allgemeinen Wohngebietes' (WA) anstelle der Grünfläche im Südwesten des Plangebietes wird zu umfangreichen Flächenversiegelungen führen, die sich durch den Bau der Gebäude und die Anlage von befestigten Hofflächen ergeben werden. Auf der anderen Seite wird eine WA-Fläche entlang der Bahnhofstraße zukünftig als Grünfläche mit der Zweckbestimmung 'Parkanlage' ausgewiesen. Die Flächenversiegelungen stellen naturschutzrechtliche Eingriffe dar, die im Rahmen der Aufstellung des nachgeordneten Bebauungsplanes ermittelt und gfls. ausgeglichen werden müssen.