Planungsdokumente: 36. Änderung des Flächennutzungplanes, Gebiet: "Ortsteil Stemwarde, Stübkamp"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

Schutzgut Landschaftsbild

Das Plangebiet liegt zwischen dem Neubaugebiet und der freien Landschaft, die durch einen Knick von dem Plangebiet abgetrennt ist. Durch den Knick wird das Plangebiet wirksam gegenüber der freien Landschaft abgeschirmt. Deshalb wird die geplante Bebauung zu keinen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes führen.

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Im Plangebiet befinden sich keine Kulturdenkmale. Über ein mögliches Vorkommen von archäologischen Denkmälern liegen keine aktuellen Angaben vor. Im Rahmen der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes teilte das Archäologische Landesamt im Rahmen des Beteiligungsverfahrens mit, dass archäologische Denkmale nicht bekannt seien.

Wechselwirkungen

Zwischen den Schutzgütern bestehen keine nennenswerten Wechselwirkungen, die über die zu den einzelnen Schutzgütern behandelten Aspekte hinausgehen.