Planungsdokumente: Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet "Fritz-Reuter-Weg, Am Hauberg, Osterfeld und Bülker Weg zw. Osterfeld und Auslauf Freidorfer Au und Ostsee"

Textliche Festsetzungen

7. Mindestgröße der Baugrundstücke (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 BauGB)

Die Mindestgröße der Baugrundstücke für die

Teilgebiete 1, 2, 3, 5 und 8 beträgt 600 m² und

für die Teilgebiete 7 und 9 800 m².

Festgesetzte Grünflächen sind nicht Teil des Baugrundstücks.

8. Gestalterische Festsetzungen (§ 84 LBO)

8.1 Gestaltung baulicher Anlagen

Die Gestaltung der Fassaden ist zulässig in Weiß bis Sandfarben sowie in Rot bis Rotbraun als Klinker, Putz-, oder Ziegelfassade.

Untergeordnete Gebäudeteile sind ebenfalls zulässig mit einer Holz- oder Steinfassade in den oben genannten Farbtönen und Naturfarben.