Planungsdokumente: Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet "Fritz-Reuter-Weg, Am Hauberg, Osterfeld und Bülker Weg zw. Osterfeld und Auslauf Freidorfer Au und Ostsee"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.4. Bauweise

Die Festsetzung der offenen Bauweise als Einzelhäuser entspricht der Eigenart des Gebietes. Entsprechend des Bestandes ist ausschließlich für das Teilgebiet 6 eine Hausgruppe zugelassen. Um eine höhere Nutzungsdichte zu vermeiden und die aufgelockerte Bauweise des Gebietes zu erhalten, sind in den anderen Teilgebieten ausschließlich Einzelhäuser zulässig.

4.5. Höchstzulässige Zahl der Wohneinheiten

Die höchstzulässige Zahl der Wohneinheiten je Wohngebäude ist begrenzt. Einer zu starken Verdichtung des Gebiets und einer Überlastung durch zu viel Verkehr wird damit entgegengewirkt.

4.6. Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB)

Der Straßenraum innerhalb des Plangebietes ist überwiegend als Mischfläche angelegt. Um eine gut Überschaubarkeit der verkehrlichen Situation zu unterstützen und einer Verengung des Straßenraumes durch abgestellte Pkw entgegen zu wirken sind innerhalb der Grundstücke Stellplätz vorzuhalten.

Eine Ausnahme bildet das Teilgebiet 6. Die Grundstücke der Hausgruppe bieten aufgrund ihrer baulichen Entwicklung nicht ausreichend Platz um diese Bedingung zu erfüllen. Da die Anzahl der Wohneinheiten des Teilgebietes begrenzt sind, wird auf einen Stellplatznachweis verzichtet und nicht von erheblichen Auswirkungen auf das Plangebiet ausgegangen.