Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 103 der Stadt Schleswig

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.3.3 Hinweise und nachrichtliche Übernahmen im Bebauungsplan Nr. 103

Im Bebauungsplan Nr. 103 werden auf der Planzeichnung Artenschutzrechtliche Hinweise gegeben zu Bauzeitenregelungen.

Als nachrichtliche Übernahmen und Kennzeichnungen bezüglich umweltrelevanter Belange wurden folgende Inhalte in die Planzeichnung eingetragen:

  • FFH-Gebiet
  • EU-Vogelschutzgebiet
  • Hochwasserrisikogebiet gemäß § 73 Abs. 1 WHG
  • 150 m Schutzstreifen an Gewässern gemäß § 35 Abs. 2 LNatSchG.

1.3.4 Bedarf an Grund und Boden

Der Plangeltungsbereich umfasst eine Fläche von rund 10,8 ha. Hiervon werden ca. 3,71 ha als Allgemeine Wohngebiete, 1,56 ha als Urbane Gebiete, 2,96 ha als Sondergebiete (davon 0,49 ha Wasserfläche), 1,18 ha als Verkehrsflächen, 1,35 ha als Grünflächen und 0,04 ha als Fläche für die Entsorgung festgesetzt.

1.3.5 Allgemeine Wirkfaktoren

Vor dem Hintergrund der dargestellten Planinhalte ergeben sich hinsichtlich der zu bewertenden Umweltbelange folgende Wirkfaktoren:

Baubedingte Wirkfaktoren (temporär):

  • Temporäre Flächeninanspruchnahmen durch Baustellenbetrieb (Bauarbeiten, Baustellenverkehr)
  • Temporäre Emissionen durch Baustellenbetrieb (Lärm, Staub, Licht, optische Reizauslösung durch Bewegung von Menschen und Fahrzeugen)
  • Temporäre Absenkung des Grundwasserspiegels
  • Abtransport von Bodenaushub
  • Unfälle (Leckagen) im Rahmen des Baustellenbetriebs

Anlagenbedingte Wirkfaktoren (dauerhaft):

  • Flächeninanspruchnahme insgesamt 10,82 ha
  • Inanspruchnahme durch Versiegelungsflächen (Gebäude und Nebenanlagen auf den Landflächen, Verkehrsflächen und sonstige Versiegelungsflächen) ca. 6,12 ha
  • Ableitung von Oberflächenwasser aus dem Plangebiet aus rund 3 ha abflusswirksamen Flächen
  • Einleitung von abgeleitetem Oberflächenwasser in die Schlei aus rund 3 ha abflusswirksamen Flächen
  • Flächeninanspruchnahme durch Hauptgebäude (Land- und Wasserflächen) ca. 3,42 ha
  • Inanspruchnahme durch Außenanlagen/Grünanlagen im Bereich der Bauflächen auf ca. 3,35 ha
  • Anwesenheit von Gebäuden und Nebenanlagen mit Höhen von maximal 18-20 m üNHN
  • Inanspruchnahme durch eine Retentionsmulde auf 0,04 ha
  • Inanspruchnahme durch Grünflächen auf 1,36 ha
  • Überdeckung der Wasserfläche des Pionierhafens mit baulichen Anlagen und Stegen auf ca. 0,2 ha
  • Abgrabungen und Aufschüttungen sowie Vermischung von Horizonten im Bereich von Aufschüttungsböden

Betriebsbedingte Wirkfaktoren (dauerhaft):

  • Verbrauch von Wasser und Energie durch ca. 650 Haushalte, mehrere Einheiten Gewerbe, ein Medizinisches Zentrum, ein Pflegeheim, ca. 15 Büros, Hafenbetrieb mit sanitären Anlagen, Kran, Bootstankstelle, Dienstleistungsbetrieben und Gastronomie, einen Wohnmobilstellplatz sowie 30 Bootsliegeplätze
  • Anfall und Entsorgung von Abfall und Abwasser durch die geplanten Nutzungen
  • Emissionen durch Straßenverkehr (Lärm, Schadstoffe)
  • Emissionen durch Wohnen, Freizeit, Hafenbetrieb (Lärm, Licht, Bewegungsreize)
  • Gegebenenfalls Unfälle (Leckagen) im Rahmen der geplanten Nutzungen (Wohnen, Gewerbe, Hafenbetrieb mit Bootswaschplätzen und Bootstankstelle, Freizeit).