Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 103 der Stadt Schleswig

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.2.9 Auswirkungen auf die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von Rechtsakten der Europäischen Union festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden / § 1 Abs. 6 Nr. 7 h) BauGB

Bei raumbedeutsamen Planungen in Gebieten, in denen die in Rechtsverordnungen nach § 48 a Abs. 1 BImSchG festgelegten Immissionsgrenzwerte und Zielwerte nicht überschritten werden, ist gemäß § 50 Satz 2 BImSchG bei der Abwägung der betroffenen Belange die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität als Belang zu berücksichtigen.

Gebiete mit nach § 48 a Abs. 1 BImSchG festgelegten Immissionsgrenzwerten sind im Plangebiet nicht vorhanden.

2.2.10 Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen auf die Umweltschutzgüter sowie Natura 2000-Gebiete zu erwarten sind / § 1 Abs. 6 Nr. 7 j) BauGB

Als Ursachen schwerer Unfälle oder Katastrophen werden in Anlehnung an die 12. BImSchV (Störfallverordnung) betriebsbedingte Gefahrenquellen, umgebungsbedingte Gefahrenquellen (z.B. Erdbeben oder Hochwasser) und Eingriffe Unbefugter angesehen. Die nach dem Bebauungsplan Nr. 103 zulässigen Vorhaben (Urbane Gebiete, Wohnbauflächen und Sondergebiete 'Wohnmobilstellplatz', 'Ferienwohnen', 'Wohnen auf dem Wasser', 'Hafen und Gewerbe' und 'Kranhafen') sind insbesondere anfällig gegenüber Einwirkungen von gefährlichen Stoffen sowie gegenüber Umweltkatastrophen. Bezüglich Eingriffen Unbefugter besteht für das geplante Vorhaben keine besondere Relevanz.

Die nahegelegensten Betriebe, bei denen Unfälle zu ernsten Gefahren führen können, da gefährliche Stoffe in maßgeblichem Ausmaß vorhanden sein können (Betriebsbereiche), befinden sich in 2 km Entfernung im Gewerbegebiet Sankt Jürgen. Aufgrund der Entfernung ist für das nach dem Bebauungsplan zulässige Vorhaben nicht von einer ernsten Gefahr durch Stofffreisetzung, Brand oder Explosion auszugehen. Der Bebauungsplan selbst bereitet keine Nutzungen vor, die als potenzielle Störfallbetriebe einzustufen wären.

Teile der geplanten Urbanen Gebiete, Wohnbauflächen und Sondergebiete 'Wohnmobilstellplatz', 'Ferienwohnen', 'Wohnen auf dem Wasser', 'Hafen und Gewerbe' und 'Kranhafen' liegen innerhalb eines Hochwasserrisikogebiets. Bei Hochwasserereignissen kann die menschliche Gesundheit durch Vernässung von Wohn- und Gewerberäumen, Ertrinken oder Kontakt mit austretenden Gefahrenstoffen gefährdet werden. Zudem können ausgetretene Gefahrenstoffe auf den Boden, die Wasserqualität sowie auf Pflanzen und Tiere und die Natura 2000-Gebiete einwirken. Eine maßgebliche Gefährdung ist für die Umweltbelange nicht gegeben, da im Bebauungsplan Festsetzungen zum Hochwasserschutz getroffen werden, in denen eine Mindestgeländehöhe von Wohnräumen, gewerblichen Räumen, Fluchtwegen und der Lagerflächen wassergefährdender Stoffe bestimmt wird. Für die betroffenen Anwohner sind auch bei unerwartet hohem spontanen Wasseranstieg und Überflutungen von Gebäuden Ausweichmöglichkeiten auf höher gelegene Flächen vorhanden. Für den Bereich 'Wohnen auf dem Wasser' sind, zum Schutz der Bewohner der schwimmenden Häuser gegenüber Sturmfluten, im Rahmen der Genehmigungen Nachweise für eine Reihe an Schutzmaßnahmen vorzulegen.

2.2.11 Auswirkungen bezüglich ergänzender Vorschriften zum Umweltschutz / § 1a BauGB