Planungsdokumente: Gemeinde Hasselberg, B-Plan Nr. 7 "Süderfeld III"

Textliche Festsetzungen

1. Art der baulichen Nutzung

(§ 9 (1) Nr. 1 BauGB)

1.1 Ferienwohnungen gem. § 4 (3) Nr. 2 BauNVO sind nur in Gebäuden zulässig, wenn das Gebäude gleichzeitig über eine Hauptwohnung gem. § 4 (2) Nr. 1 BauNVO verfügt und wenn die Ferienwohnung bezogen auf die Grundfläche der Hauptwohnung unterordnet ist (§ 31 (1) BauGB).

1.2 Gartenbaubetriebe und Tankstellen (§ 4 (3) Nr. 4 und 5 BauNVO) sind nicht Bestandteil dieses Bebauungsplanes (§ 1 (6) BauNVO).

2. Maß der baulichen Nutzung

(§ 9 (1) Nr. 1 BauGB, § 18 (1) BauNVO)

Bezugspunkt für die festgesetzte Gebäudehöhe ist der höchste Punkt des Fahrbahnrandes der angrenzenden Straßenverkehrsfläche. Bei Hinterliegergrundstücken, die nur mit der Wegebreite ihrer Grundstückszufahrt an eine Straßenverkehrsfläche angrenzen, gilt das mittlere Niveau zwischen den Bezugspunkten der beiden Nachbargrundstücke.

3. Höchstzahl von Wohnungen

(§ 9 (1) Nr. 6 BauGB)

Je Wohngebäude sind maximal zwei Wohnungen zulässig.