Planungsdokumente: Gemeinde Hasselberg, B-Plan Nr. 7 "Süderfeld III"

Begründung

1.3 Lage und räumlicher Geltungsbereich

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 7 liegt am südlichen Rand des Gemeindegebietes, westlich der Straße Schenbek, ca. 150 m östlich der Straße Süderfeld, südlich des Baugebietes am Südhang (Süderfeld II) und nördlich der Grenze zur Gemeinde Rabel. Das Feuerwehrgerätehaus im Ortsteil Schwackendorf liegt ca. 1,0 km nördlich und die Bundesstraße (B199) verläuft ca. 300 m östlich des Plangebietes. Der Plangeltungsbereich umfasst den südöstlichen Teil des Flurstücks 195 der Flur 3 der Gemarkung Schwackendorf in der Gemeinde Hasselberg und hat eine Größe von ca. 1,59 ha.

Das Plangebiet liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB, so dass die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich ist. Daher hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Hasselberg in ihrer Sitzung am 24.09.2018 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 7 „Süderfeld III“ gefasst. Da das Planungsvorhaben direkt an die vorhandene Siedlungsfläche anschließt und eine Grundfläche im Sinne des § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB von weniger als 10.000 m² umfasst, wird der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB aufgestellt. Auf eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird verzichtet. Von einem Ausgleich des baulichen Eingriffs im Gebiet wird gem. § 13b Satz 1 i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB abgesehen.

1.4. Raumordnungsplanung

Gemäß Landesentwicklungsplan 2010 (LEP) liegt die Gemeinde Hasselberg im ländlichen Raum (vgl. Ziffer 1.4) und in einem Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung (vgl. Ziffer 3.7.2). Die Gemeinde besitzt keine zentralörtliche Funktion, gehört aber zum Mittelbereich von Kappeln (vgl. Ziffer 2.2), dass die Funktion eines Unterzentrums mit Teilfunktion eines Mittelzentrums wahrnimmt. Das Gemeindegebiet erstreckt sich beiderseits der Bundesstraße B 199, der Ortsteil Hasselberg liegt östlich und der Ortsteil Schwackendorf liegt westlich der B 199.

Gemäß Regionalplan für den Planungsraum V – Landesteil Schleswig in der Neufassung 2002 – liegt das Gemeindegebiet im ländlichen Raum (vgl. Ziffer 4.2 (1)) und in einem Gebiet mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung (vgl. Ziffer 5.4 (1)). Die Gemeinde, die auch hier ohne zentralörtliche Funktion eingestuft ist, gehört zum Nahbereich Gelting (vgl. Ziffer 6.1 (1)). Das Plangebiet liegt an der Grenze zum Nahbereich Kappeln.

Im Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum V (Stand September 2002) ist für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes keine Flächenausweisung mit besonderer Eignung zum Aufbau eines Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems enthalten. Das Plangebiet liegt in einem Gebiet mit besonderer Erholungseignung. Der Straßenzug Schwackendorf und Süderfeld ist als Radfernweg und Fernwanderweg dargestellt. Der Bereich östlich der B 199 ist als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.

1.5 Innenentwicklungspotenziale und Standortalternativen

Mit dem LEP 2010 und der Novellierung des Baugesetzbuches von 2013 wurde im Interesse einer nachhaltigen, städtebaulichen Entwicklung der Vorrang von Maßnahmen der Innenentwicklung gegenüber denen im Außenbereich betont. Im Rahmen der Innenentwicklung sind im Wesentlichen folgende Gebiete bzw. Flächen zu untersuchen:

  • Baulücken im unbeplanten Innenbereich;
  • bebaute Grundstücke im unbeplanten Innenbereich, die für eine Umnutzung zugunsten von Wohnraum in Frage kommen;
  • sowie unbebaute Flächen in Wohngebieten, für die ein rechtswirksamer Bebauungsplan existiert.

Zur Ermittlung der Potenziale der Innenentwicklung in der Gemeinde Hasselberg wurden die Ortsteile Bobeck, Gundelsby und Schwackendorf untersucht, siehe Anlage zu dieser Begründung. Der Ortsteil Hasselberg blieb unberücksichtigt, da hier weder Bebauungsplangebiete, Siedlungsbereiche im Sinne des § 34 noch eine Außenbereichssatzung existieren, die ein Innenentwicklungspotenzial begründen würden. Die Innenentwicklungspotenziale werden gemäß Vorgaben des LEP 2010 nach kurzfristigen Potenzialen bis zum Jahr 2030 und den langfristigen Potenziale ab 2031 unterschieden. Die zeitliche Realisierbarkeit ist gerade bei privaten Flächen schwer einzuschätzen, daher kann diese Einschätzung nur aufgrund von objektiv nachvollziehbaren Kriterien erfolgen, z.B. derzeitige Nutzung einschließlich der Grünqualität, Beeinträchtigungen durch Immissionen oder der erforderliche Erschließungsaufwand. Zudem wurden auch die rechtswirksamen Innenbereichssatzungen einschließlich der 1. Änderung für Schwackendorf, für Gundelsby-Nord und Gundelsby–Süd sowie die Außenbereichssatzung für Bobeck berücksichtigt.

Die Potenzialflächen werden in vier Tabellen aufgelistet mit Angabe der Lage, dem geltenden Planungsrecht, dem Typ von Innenentwicklungspotenzial, einer Bewertung sowie die aus dieser Bewertung resultierende Einschätzung der kurz- bzw. langfristig zu realisierenden Wohnungen. Bezüglich der zeitlichen Realisierbarkeit sind die Potentialflächen grün, gelb oder rot markiert: grün bedeutet, dass die Fläche kurzfristig, gelb langfristig und rot absehbar nicht für eine Wohnnutzung zur Verfügung steht. Zusätzlich wird die Lage der Flächen in fünf Übersichtsplänen dargestellt, siehe Anlage. In der nachfolgenden Tabelle sind die gesamten Innenentwicklungspotenziale der Gemeinde Hasselberg dargestellt. Die Zahl der bis 2030 zu realisierenden Wohneinheiten fließt in die Bilanzierung des wohnbaulichen Entwicklungsrahmens ein, siehe nachfolgendes Kapitel 1.6.

Summe der WohneinheitenWohneinheiten bis 2030 / ab 2031"
OT Bobeck00
OT Gundelsby05
OT Schwackendorf19
Gemeinde Hasselberg114

Tab.: Summe der Wohneinheiten durch Innenentwicklungspotenziale

Bei den Innenentwicklungspotenzialen ist zu berücksichtigen, dass innerhalb der bestehenden Siedlungsgebiete das größte Potenzial im Bereich des Tourismus gesehen wird. Aufgrund der küstennahen Lage von Hasselberg werden die Möglichkeiten der Nachverdichtung und der Umnutzung von ehemaligen landwirtschaftlichen oder anderen gewerblichen Betrieben zur Bereitstellung von Ferienwohnungen und der dazugehörigen Infrastruktur genutzt. Der Tourismus stellt für die Gemeinde Hasselberg das bedeutendste, wirtschaftliche Standbein dar. Diese wirtschaftliche Ausrichtung sowie der Charakter einer Gemeinde in dieser Größenordnung lässt nur eine begrenzte, bauliche Verdichtung im Bestand zu. Dem entsprechend ist die Bereitschaft der Grundstückseigentümer für Nachverdichtungsmaßnahmen eher gering. Die großzügigen Garten- und Freiflächen dienen geradezu als Standortqualität für das touristische Angebot. Daher verfolgt die Gemeinde Hasselberg das Ziel, den Bau von Dauerwohnungen mit der Ausweisung eines Baugebietes in angemessener Größe zu realisieren, während die Innenentwicklung vornehmlich der touristischen Nutzung dient. Diese Funktionsteilung ist auf die Lage der Gemeinde in Ostseenähe und die wirtschaftliche Ausrichtung der Gemeinde zurückzuführen.

Neben den als Innenentwicklungspotenzialen berücksichtigten Flächen sind weitere Flächen als Alternativstandorte für ein Wohngebiet zu untersuchen, die sich am Siedlungsrand bzw. im Außenbereich befinden und bereits bei der Aufstellung des Landschaftsplanes 2006 als Siedlungserweiterungsoptionen betrachtet wurden.

  1. OT Schwackendorf, rückwärtiger Bereich östlich der bebauten Grundstücke in der Straße Schwackendorf, Hausnummern 54 bis 70 (Flurstück 127/25, Flur 1, Gemarkung Schwackendorf): aus landschaftsökologischen Gesichtspunkten geeignet, Ackerfläche ohne große Topografie, Verfügbarkeit eines für die Gebietsanbindung der Fläche entscheidenden Bereiches nicht gegeben, Lage am Siedlungsrand, kein integrierter Standort;
  2. OT Gundelsby, östlich Professor-Rösner-Weg zwischen der Hausnummer 1 und dem Grundstück Gundelsby19 (Flurstücke 173/2 und 176/1, Flur 2, Gemarkung Gundelsby): Bedenken bzgl. Reliefkanten im Südteil, Immissionen von benachbarten Landwirtschaftsbetrieben mit mehreren Güllebehältern im Umkreis von 200 m;
  3. OT Gundelsby, zwischen Grundstück Gundelsby 48 und 29 (Flurstück 91/4, Flur 2, Gemarkung Gundelsby): aus landschaftsökologischen Gesichtspunkten geeignet, Ackerfläche, kleine Dreiecksfläche zu klein für Wohngebiet, Immissionen von benachbarten Landwirtschaftsbetrieben mit mehreren Güllebehältern im Umkreis von 200 m und B199 in 110 m Entfernung;
  4. OT Gundelsby, nördlich des Grundstücks Gundelsby 5 (Flurstücke 74/11, 101 und 102, Flur 4, Gemarkung Gundelsby): nördlicher Teil ist bereits bebaut, geschützter Knick als nördliche Begrenzung, südlicher Teil als Kinderspielplatz genutzt, siehe auch Innenentwicklungspotenzialfläche Nr. 7;

Aufgrund der dargestellten Situation der aufgelisteten Standortalternativen und den genannten Planungszielen hat sich die Gemeinde für die Weiterentwicklung der bereits vorhandenen Baugebiete am Meiereiweg und am Südhang im Ortsteil Schwackendorf entschieden.