Planungsdokumente: Gemeinde Hennstedt - Aufstellung der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Hennstedt für das Gebiet „südlich der Fedderinger Straße und westlich der vorhandenen Baugrundstücke"

Begründung

1.6 Bebauungsplan Hennstedt 12

Der Bebauungsplan Hennstedt 12 (rechtskräftig seit dem 06.04.2002, 1. Erweiterung rechtskräftig seit dem 12.05.2009, siehe Abbildung Nr. 2) weist überwiegend WA-Flächen für Einzel- und Doppelhäuser aus. Das städtebauliche Konzept sieht im östlichen und im westlichen Bereich zwei voneinander getrennte Erschließungsstränge vor, von denen bisher nur der östliche realisiert wurde. Im westlichen Bereich wurden keine Planungen umgesetzt, es besteht nach wie vor die landwirtschaftliche Nutzung. Die wesentlichen Festsetzungen im Bereich der Teilaufhebung sind

  • Art der baulichen Nutzung: Allgemeinde Wohngebiete (WA); Beschränkung der Zahl der Wohnungen auf 2 Wohnungen pro Wohngebäude
  • Maß der baulichen Nutzung: Grundflächenzahl (GRZ) 0,25
  • Bauweise: offen; nur Einzelhäuser zulässig, tlw. Nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig;
  • Straßenverkehrsflächen
  • Nachrichtliche Übernahme: Knickflächen

Der Bebauungsplan bleibt im östlichen Bereich und im Bereich der 1. Erweiterung als selbständig vollziehbarer Plan erhalten. Die festgesetzten Maßnahmenflächen im westlichen Bereich bleiben insoweit erhalten, als sie für den Ausgleich der bereits erfolgten bzw. noch kommenden Baumaßnahmen im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 12 benötigt werden.

2. Planinhalte, Auswirkung der Aufhebung

Um das Planungsziel zu erreichen, werden alle Festsetzungen im Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplans Hennstedt 12 außer Kraft gesetzt. Für den Bereich der nicht zum Geltungsbereich dieser Aufhebung gehört, bleiben alle Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 12 und seiner 1. Erweiterung unverändert bestehen.

Für den Geltungsbereich der Aufhebung gelten nach dessen Rechtskraft die Bestimmungen des § 35 BauGB (Außenbereich).

Die Teilaufhebung betrifft folgende Festsetzungen (Flächengrößen, alle Angaben ca.):

Allgemeines Wohngebiet (WA)            32.941 m²

Straßenverkehrsfläche                           8.156 m²

Knickfläche                                             1.394 m²

Maßnahmenfläche                                 8.185 m²

Vorrangige Fläche für den

Naturschutz (Kleingewässer)                    449 m²

Gesamtfläche der Teilaufhebung       51.125 m²

3. Fachplanungen