Planungsdokumente: Erneute öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplanes Barsbüttel 2025 der Gemeinde Barsbüttel

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.2. Karte zum Entwicklungskonzept

In diesem Entwicklungskonzept (EK) werden die langfristigen Entwicklungsziele und Handlungsschwerpunkte der Gemeinde Barsbüttel dargestellt. Das EK erfüllt zwei Funktionen. Zum einen ist das EK das Ergebnis des im April 2010 durchgeführten Akteurs-Workshops. Es werden die im Workshop erarbeiteten, auf Konsens beruhenden Ziele dargestellt. Weiterhin werden an einigen Stellen Varianten und Prioritäten dargestellt, die in der weiteren politischen Diskussion und im Bauleitplanverfahren eindeutig geklärt werden müssen. Die zweite Funktion ist eine Transferfunktion, die es ermöglichen soll, den Übergang von dem informellen Prozess in das förmliche Bauleitplanverfahren nach BauGB (FNP) zu erleichtern. Daher ist dieses EK kein verbindlicher Plan, sondern ist als übergeordnetes Dokument der langfristigen Gemeindeentwicklung zu verstehen. Der Flächennutzungsplan kann im Detail von dem EK abweichen.

Abb. 23: Entwicklungskonzept Gemeinde Barsbüttel 2010

Eine nachhaltige Entwicklung ist Grundgedanke der Planungen bis zum Jahr 2025 und darüber hinaus, so dass städtebaulich-strukturelle und freiräumliche Aspekte gleichermaßen berücksichtigt werden. Entsprechend sind Siedlungsgrenzen definiert, die die Innenentwicklung anstatt einer Außenentwicklung fordern und zugleich eine Inanspruchnahme naturräumlicher Flächen größtmöglich vermeiden. Über die Siedlungsgrenzen hinweg ist dennoch eine Verzahnung von Siedlung und Landschaft vorgesehen, die eine gewisse Lebens-, Wohn- und Standortqualität garantieren soll. Die Idee der kompakten Siedlungskörper wird so mit der vororttypischen Idylle kombiniert. Die Qualifizierung der Landschaft wird der nachhaltigen Siedlungsentwicklung gleichberechtigt gegenübergestellt.

Die Ergebnisse des Entwicklungskonzepts werden als Grundlage für die Ausarbeitung des Flächennutzungsplanes herangezogen. In den folgenden Kapiteln werden die Inhalte des Flächennutzungsplans hergeleitet und erläutert.

4. Bestandsanalyse und Darstellungskonzept

Die für die Entwicklung des Flächenkonzeptes maßgeblichen Rahmenbedingungen werden im folgenden Kapitel dargestellt. Planerische Grundgedanken zur Innenentwicklung, nationale und internationale Forderungen zur Stadtentwicklung, Definitionen zu Siedlungsgrenzen sowie die Bevölkerungsentwicklung geben den Rahmen für den neuen Flächennutzungsplan der Gemeinde Barsbüttel vor.

4.1. Grundgedanken der Planung

Die Gemeinde Barsbüttel umfasst vier Ortsteile, landwirtschaftliche Betriebe und einen großen Anteil an Landschaft. Das idyllische Barsbüttel ist jedoch ebenso stark von der Nähe zu Hamburg und von der Lage und Anbindung in der Metropolregion geprägt. Auch vor dem Hintergrund der Reurbanisierung sind der Vorortcharakter des Ortsteiles Barsbüttel und die dörflichen Strukturen der weiteren Ortsteile Willinghusen, Stemwarde und Stellau zu wahren. Dazu sind der Bestand und das jeweils typische Ortsbild, sprich die bauliche bzw. räumliche Gestaltung, in allen Ortsteilen nachhaltig zu schützen.

Der Planungszeitraum 2010 – 2025 wird von einem leichten Anstieg der Barsbütteler Bevölkerungszahl geprägt sein. Zudem beschreiben die Prognosen eine Veränderung in der Bevölkerungsstruktur und andere gesellschaftliche Prozesse (siehe Kap. 4.2), die entgegen der rückläufigen Entwicklungen einen weiteren Flächenverbrauch begründen. Diese Prognosen bilden die Basis aller Planungen für den Flächennutzungsplan barsbüttel übermorgen.

Der FNP legt den Fokus deutlich auf die Innenentwicklung, sprich die Sicherung und Nachverdichtung des Bestandes. Die im baulichen Sinne ungenutzte Landschaft soll nachhaltig erhalten bleiben und der Siedlungsrand dazu sowohl baulich (von „Innen“), als auch natürlich (von „Außen“) geklärt werden. Entgegen der Ziele des FNPs 1977 ist ein Flächenwachstum in die Landschaft zu vermeiden und vielmehr eine Verzahnung durch Landschaftsfinger in das Siedlungsgebiet hinein zu fördern.

Der vorhandene Städtebau ist zu erneuern, zu sanieren und zu modernisieren, die Aussagetiefe des FNPs wird dem Handlungsbedarf jedoch kaum entsprechen können. Konkrete Handlungskonzepte sind daher in der verbindlichen Bauleitplanung oder anderen Ebenen kommunalen Handelns (Flächenmanagement etc., siehe Kap. 4.1.3) anzuschließen. Nachverdichtung und notwendige Neuausweisungen sind in erster Linie im bestehenden Siedlungsgebiet des Ortsteils Barsbüttel inklusive des Gewerbegebietes bzw. im sinnvollen räumlichen Abschluss zu lösen. Diese Entwicklungen sind möglichst im Einzugsgebiet der vorhandenen Busanbindungen sowie Zentren zu realisieren und die Kompaktheit des Ortsteiles zu stärken. Dazu sind die zentralen Funktionen räumlich zu verbinden oder sogar zu konzentrieren. Der Ortsteil, insbesondere auch das Gewerbegebiet, muss über moderate Entwicklungen seiner überörtlichen Verantwortung als Arbeitsort nachkommen. In den weiteren Ortsteilen ist der freizügige, kleinteilige Dorfcharakter zu erhalten.

Die Darstellung von exakt den Prognosen entsprechenden Flächenpotenzialen birgt die Gefahr der Kurzlebigkeit und Inflexibilität des FNPs barsbüttel übermorgen. Die Hinzunahme einer Realisierungs- und Wachstumsreserve soll eine gewisse Flexibilität des Planungsinstrumentes ermöglichen und über die Definition von Siedlungsgrenzen zugleich der internationalen Forderung nach der Eindämmung der Neuinanspruchnahme von Flächen (REFINA) nachkommen.

Die Nutzungsansprüche an den schützenswerten Landschaftsraum werden im Flächennutzungsplan und insbesondere im parallel aufgestellten Landschaftsplan geregelt. Dazu wird vor allem der landwirtschaftlichen Nutzung, der regenerativen Energiegewinnung, der Rohstoffgewinnung, der Erholungsfunktion und dem Umweltschutz gleichermaßen Rechnung getragen. Die Privilegierung dieser Nutzungen begründet jedoch die eingeschränkten Handlungsspielräume des FNPs. Die Landwirtschaft wird als wichtiges Element der Barsbüttler Wirtschaftsstruktur verstanden, die Ziele beziehen sich hier rein auf deren nachhaltige Entwicklung bzw. Qualifizierung. Die regenerative Energiegewinnung ist themenübergreifend, z.B. in Verbindung mit der Landwirtschaft, der Gewerbenutzung oder der Rekultivierung von Abbauflächen in die Gemeindeentwicklung der nächsten 15 Jahre zu integrieren. Zur Rohstoffgewinnung führt die Gemeinde ein Konzentrationsflächenverfahren mit dem Ziel durch, den Eingriff in die Landschaft und die damit verbundenen Immissionen und sonstigen Beeinträchtigungen zu regulieren (siehe Kap. 5.9). Der Qualifizierung der Landschaft, als Freizeit- und Erholungsraum sowie als Biotop, kommt im Vergleich zur Siedlungsentwicklung eine gleichwertige Bedeutung zu. Vor dem Hintergrund der weiträumigen Verlärmung fungiert ein Waldflächenkonzept als zumindest visuelle Abschottung der Autobahnen vom Landschaftsraum.