Planungsdokumente: Erneute öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplanes Barsbüttel 2025 der Gemeinde Barsbüttel

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

Windenergie

Der Windenergie kommt sowohl unter energie- und klimapolitischen als auch unter wirtschaftlichen und räumlichen Gesichtspunkten eine besondere Bedeutung zu. Der Ausbau der Windenergienutzung soll unter Berücksichtigung aller relevanten Belange mit Augenmaß fortgesetzt werden. Die naturraumtypischen Besonderheiten des Landes mit ihren vielgestaltigen und (eingriffs-)empfindlichen Landschaftsformen als Lebensraum und wesentliche Grundlage für den Tourismus in Schleswig-Holstein erfordern eine sorgfältige raumplanerische Eingliederung der Windkraftanlagenstandorte.

Im jeweils gültigen Runderlass für die Planung von Windkraftanlagen werden unter anderem Abstände zu Siedlungen, bewohnten Gebäuden und anderen schutzwürdigen Nutzungen und Schutzgebieten definiert. Die Ausnutzung innerhalb der festgelegten Eignungsgebiete richtet sich nach den Vorschriften des Bauplanungsrechts und des Immissionsschutzrechts sowie weiterer Fachgesetze. Die Kommunen sollen im Rahmen der Bauleitplanung dafür Sorge tragen, dass insbesondere Belange des Vogelschutzes, des Städtebaus und der Landschaftspflege hinreichend berücksichtigt werden.

Ausgangssituation

Innerhalb weniger Jahre hat die Stromerzeugung aus Windenergie stark zugenommen. 2009 produzierten die in Deutschland installierten Windenergieanlagen etwa 37,8 Milliarden Kilowattstunden Strom, das entspricht etwa 6,5 % des gesamten Stromverbrauchs. Schon heute liefert die Windenergie den größten Beitrag zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, obwohl das Potenzial der Windenergie noch nicht ausgeschöpft ist. Gehemmt wird die Stromabnahme derzeit hauptsächlich durch ein unzureichendes Leitungsnetz.

Windenergienutzung ist generell nur in ausgewiesenen Eignungsgebieten im Außenbereich (vgl. § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) zulässig, da aber privilegiert. Die Landeregierung Schleswig-Holsteins beabsichtigt grundsätzlich mehr Flächen für Windenergienutzung bereitzustellen. Im Entwurf des Landesentwicklungsplans ist das Ziel formuliert, die Flächen der Eignungsgebiete von derzeit 0,8 % der Landefläche auf 1,5 % aufzustocken. Die Gemeinde wurde aufgefordert, Flächenwünsche zur Ausweisung von Eignungsgebieten an die Kreise zu melden. Es hat sich herausgestellt, dass wesentlich mehr potenziell geeignete Flächen gemeldet wurden, als landesweit für eine Ausweisung von 4.000 ha (0,2%) benötigt werden. Das bedeutet, dass die Landesplanung keine Flächen in Gemeinden ausweisen wird, die ausdrücklich keine Windenergienutzung wünschen. Dazu gehört auch die Gemeinde Barsbüttel, sodass es keine Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen in Barsbüttel geben wird.

Es können dennoch Windenergieanlagen errichtet werden. Allerdings nur als Nebenanlage. Die Anforderungen einer Nebenanlage erfüllt eine Windenergieanlage, sofern die der Hauptnutzung dient und sich dieser auch unterordnet. Kriterien für die Unterordnung der Windenergieanlage sind insbesondere der Standort, der räumliche Umfang in Bezug auf die Grundstücksgröße, die Bebauungsdichte und die Abmessungen der Hauptanlage.37

Zielvorgaben - Konzept barsbüttel übermorgen

Voraussetzung dafür, dass die Gemeinde Barsbüttel Eignungsgebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen ausweist ist, dass entsprechende Eignungsflächen im Regionalplan eingetragen sind. Dies ist nicht der Fall. In der Gemeinde Barsbüttel gibt es zwar geeignete Flächen zur Aufstellung von Windenergieanlagen. Diese befinden sich im Dreieck östlich der BAB 1 zwischen Willinghusen und Stellau. Die politischen Gremien in der Gemeinde haben sich jedoch gegen für die Ausweisung dieser Flächen entschieden, so dass keine Darstellung im Regionalplan erfolgen wird.

Geothermie

Als Folge steigender Energiepreise und wachsenden Umweltbewusstseins wird in Schleswig-Holstein zunehmend der oberflächennahe geologische Untergrund (bis 150m Tiefe) als Wärmequelle mit geothermischen Anlagen erschlossen. In Zukunft ist zu erwarten, dass sich dieser Trend weiter fortsetzt.

Ausgangssituation

„Unter Geothermie versteht man die Nutzung der Erdwärme zur Gewinnung von Strom, Wärme und Kälteenergie. Man unterscheidet die oberflächennahe Erdwärmenutzung (bis zu 400 Metern Tiefe) und die Tiefengeothermie.“38 Das Nutzungspotenzial der Geothermie ist enorm, da sie unabhängig von Wetter, Tage- und Jahreszeiten praktisch kostenlos zur Verfügung steht und täglich etwa die 2,5-fache Energiemenge, die wir weltweit brauchen, aus dem Inneren der Erde aufsteigt.

In Deutschland sind die für die Stromerzeugung erforderlichen Wärmereservoirs mit hohen Temperaturen nur in großer Tiefe vorhanden. Die Temperatur nimmt im Schnitt rund 3°C pro 100 m Tiefe zu, stellenweise, wie in der Schwäbischen Alb (10°C / 100 m) auch mehr. Geologisch bedingt verfügt aber auch der norddeutsche Raum über ein großes Potenzial geothermisch nutzbarer Energie. In Tiefen von 1000 m bis 2500 m ist Thermalwasser mit Temperaturen zwischen 50°C und 100°C.

Die Geothermieanlage in Neustadt-Glewe (ca. 100 km östlich von Barsbüttel) ist ein gutes Beispiel für Geothermie in Norddeutschland. Im Jahr 2004 betrug die erzeugte Strommenge 424.000 Kilowattstunden (Quelle: AGEE-Stat/ BMU). Aus einer Tiefe von ca. 2250 m wird etwa 97°C heißes Wasser gefördert und zur Strom- und Wärmeversorgung genutzt.

Der Bau von Geothermiekraftwerken erlebt in Deutschland zurzeit geradezu einen Boom. Insbesondere das international geförderte Pilotprojekt in Unterhaching bei München hat einen „Leuchtturmcharakter“ für die gesamte Branche. Es ist die derzeit (2009) größte deutsche und weltweit innovativste Geothermieanlage. Sie erzeugte im Jahr 2009 bereits über 10.000 Megawattstunden Strom, wodurch schon 22.500 Tonnen CO2 eingespart werden konnten. Damit ist die Gemeinde weitgehend energieautark. Langfristig soll der Ausstoß um 40.000 Tonnen verringert werden. Das entspricht 60% der gesamten Emissionen der Gemeinde Unterhaching. Gleichzeitig soll die Leistung aus geothermischer Energie bis in das Jahr 2020 auf etwa 280 Megawatt gesteigert werden. Die Geothermieanlage in Unterhaching beweist, dass sich Klimaschutz und wirtschaftliches Handeln nicht widersprechen. Die Energieerzeugung aus Geothermie ist nicht nur ein Gewinn für die Umwelt, vielmehr bringt sie der Gemeinde auch eine nachhaltige Rendite ein.

Zielvorgaben - Konzept barsbüttel übermorgen

Auf der FNP-Ebene wird das Thema Geothermie nicht weiter behandelt.

Bioenergie

„Bioenergie wird aus dem Rohstoff Biomasse gewonnen. Biomasse ist gespeicherte Sonnenenergie in Form von Energiepflanzen, Holz oder Reststoffen wie z.B. Stroh, Biomüll oder Gülle. Bioenergie ist unter den erneuerbaren Energieträgern der Alleskönner: Sowohl Strom, Wärme als auch Treibstoffe können aus fester, flüssiger und gasförmiger Biomasse gewonnen werden.“ 39

Ausgangssituation

Der Biomasse kommt eine bedeutende Rolle bei der Energieversorgung mit erneuerbaren Energien zu, da sie kontinuierlich verfügbar und flexibel einsetzbar ist. Gleichzeit bietet die Produktion von Strom, Wärme und Treibstoffen aus Bioenergie ein zweites wirtschaftliches Standbein für die Landwirte. 40 Ein hervorragendes Beispiel mit Vorbildcharakter für viele andere Gemeinden ist das Bioenergiedorf Jühnde im Landkreis Göttingen in Niedersachsen. Jühnde ist das erste Bioenergiedorf, das seit 2006 sowohl seinen Wärme- als auch seinen Strombedarf selbst über nachwachsende Rohstoffe erzeugt. Die Energieanlage besteht aus einer Biogasanlage und einem Biomasseheizwerk, über ein Nahwärmenetz gelangt die erzeugte Energie in die Haushalte.

Die Biogasanlage erzeugt jährlich etwa 4 Mio. kWh Strom pro Jahr und damit mehr als das Doppelte des Bedarfes in Jühnde und gleichzeitig werden die CO2-Emissionen pro Einwohner um 60% gesenkt. Dabei werden auf nur 15% der Ackerflächen des Dorfes Energiepflanzen, wie Raps, Mais oder Sonnenblumen angebaut.41 Als Nebenprodukt der Stromerzeugung entstehen etwa 2,8 Mio. kWh Wärme pro Jahr, die über das 5.5 km lange Nahwärmenetz die Bewohner mit Wärme versorg. Reicht im Winter die Abwärme der Biogasanlage nicht aus, kommt das mit Holzhackschnitzeln betriebene Biomasseheizwerk zum Einsatz. Dort werden ca. 1,5 Mio. kWh Wärme pro Jahr erzeugt, sodass die Bewohner in Jühnde nicht frieren müssen.42

Es wird geschätzt, dass die teilnehmenden Haushalte in Jühnde (ca. 70% der Häuser) nach Abzug der Kosten ca. 750,-€ pro Jahr an Energiekosten einsparen. Dank des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, es garantiert Jühnde für die nächsten 20 Jahre pro eingespeiste Kilowattstunde Strom 17 Cent, wird das Dorf Einnahmen von über 680.000 Euro pro Jahr mit der Energiegewinnung aus Biomasse erzielen.43

Zielvorgaben - Konzept barsbüttel übermorgen

Bei der Ansiedlung von Biogasanlagen sind grundsätzlich die Belange der Wohnbevölkerung (vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 1 und 2 BauGB) und der Natur und Landschaft (vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) zu berücksichtigen. Um die Akzeptanz von Biogasanlagen bei den Bürgern und Bürgerinnen zu stärken, sollen bei der Ansiedlung die Beeinträchtigungen für die Wohnbevölkerung möglichst gering gehalten und die Eingriffe in Natur und Landschaft auf ein Minimum reduziert werden.

Biogasanlagen gelten als privilegierte Nutzungen im Außenbereich, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • ein räumlich-funktionaler Zusammenhang mit einem landwirtschaftlichen Betrieb ist vorhanden,
  • die Biomasse stammt überwiegend aus diesem Betrieb oder überwiegend aus diesem Betrieb und aus nahe gelegenen Betrieben,
  • je Hofstelle oder Betriebsstandort kann nur eine Biogasanlage betrieben werden und
  • die installierte elektrische Leistung darf 0,5 Megawatt (MW) nicht überschreiten.

Die Biomasse für den Betrieb einer Biogasanlage muss gemäß § 35 BauGB aus einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb, einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung und einem Tierhaltungsbetrieb stammen.

Der Betrieb einer Biogasanlage bewirkt zu den Erntezeiten der Substrate größere Verkehrsaufkommen. Die genauen Lärmimmissionen sind im Rahmen des Bauantragsverfahrens zu klären. Erst in diesem Stadium können nähere und belastbare Aussagen über die Anlieferungswege und die mögliche Beeinträchtigung der Wohnbevölkerung getroffen werden.

Durch einen sachgerechten Betrieb können die Geruchsimmissionen einer Biogasanlage gering gehalten werden. Eine erhebliche Beeinträchtigung der Wohnbevölkerung ist nicht zu erwarten. Lediglich von den Silageflächen und während der Anlieferung des Substrats können Geruchsimmissionen entstehen. Diese halten sich jedoch im Rahmen der in der Landwirtschaft üblichen Geruchsentwicklung. Um die Wohnbevölkerung vor zu großen Beeinträchtigungen zu schützen, ist ein 200 Meter Abstand zu Wohngebieten empfehlenswert.

Auf der FNP-Ebene wird das Thema Biogasanlagen nicht weiter behandelt und ist im Einzelfall über Bauantragverfahren oder ggf. Bebauungspläne zu regeln.