Planungsdokumente: Erneute öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplanes Barsbüttel 2025 der Gemeinde Barsbüttel

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.7. Freizeit- und Erholungsorte

Infolge der fortschreitenden Technologisierung und Automatisierung kann immer mehr Arbeit in weniger Zeit verrichtet werden. Folglich bleibt mehr Zeit für Freizeitaktivitäten, sodass ein Wandel der Gesellschaft hin zu einer Freizeitgesellschaft beobachtet werden kann. Das Verhältnis von Arbeit und Freizeit hat sich zwischen 1950 und heute deutlich verschoben. Im Jahr 1950 verbrachten die Menschen noch 31 % der Jahresstunden mit Arbeitszeit und Arbeitsweg und nur 18 % mit Freizeit. Heute verbringen die Menschen nur noch 19 % der Jahresstunden mit ihrer Arbeit und dem Weg zur Arbeit, dafür aber 26 % mit Freizeit.49 Dabei gehören Ausflüge in die Natur bzw. Landschaft (z.B. Wanderungen oder Radtouren) mit zu den beliebtesten Freizeitaktivitäten.

Ausgangssituation

Die Gemeinde Barsbüttel zeichnet sich durch einen hohen Anteil an freier Landschaft aus (73 % des Gemeindegebietes). Insbesondere die unzerschnittenen Lebensräume Barsbüttels sind von großer Bedeutung. Sie umfassen Flächen bis 270 ha (in den vier Ortsteilen), der größte Teil des Gemeindegebietes gehört zur Kategorie „Flächen von 270 - 970 ha“ (freie Landschaft). Die folgende Karte aus dem digitalen Umweltatlas des Landes Schleswig-Holstein 50 zeigt das Biotopverbundsystem und die unzerschnittenen, verkehrsarmen Räume in der Gemeinde Barsbüttel.

Abb. 38: Umweltatlas S-H, Karte Landschaftsqualitäten - Montage

Barsbüttel kann folglich als Schnittstelle zwischen Stadt und ländlichem Raum bezeichnet werden. Weiterhin wichtig sind die Bereiche, die zum Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem in Schleswig-Holstein gehören. Schwerpunktbereiche des Verbundsystems sind entlang der „Glinder Au“ und des „Stellauer Baches“ sowie dem „Langeloher Graben“ in Nord-Süd-Richtung sowie süd-östlich des Autobahnkreuzes. Teilweise schließen dort Nebenverbundachsen an.

Die übergeordnete Planung stellt einen großen Teil der Landschaft, insbesondere die regionalen Grünzüge sowie große Niederungszüge unter Schutz und beschränkt bzw. begrenzt damit die Siedlungsentwicklung. Derzeit beeinflusst der Verkehrslärm die Erholungsfunktion in der Gemeinde enorm und nahezu flächendeckend, die wenigen ruhigen Gebiete sind daher dringend zu schützen (siehe Abschnitt „ruhige Gebiete“).

Die Gemeinde Barsbüttel bietet, insbesondere auf Grund der freien Landschaft im Gemeindegebiet, ein gutes Freizeitangebot vor den Toren der Stadt Hamburg. Diverse Fuß- und Radwege abseits der öffentlichen Straßen ermöglichen ausgedehnte Spaziergänge und Fahrradtouren und bieten Möglichkeiten zum Joggen, Walken, Boßeln, Inlineskaten o.ä. zwischen Feldern und Wiesen. Ortsansässige Vereine und Verbände bieten weitere Angebote zur Freizeitgestaltung an. Dazu gehören u. a. Gottesdienste, Osterfeuer, Pfingst- und Schützenfeste, Erntedankfeste, Seniorengymnastik und –tanz sowie Spielenachmittage. Die Sportvereine, das Museum für Büromaschinen sowie die Kleingartenanlagen ergänzen das oben beschriebene Angebot an Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten.

Zielvorgaben - Konzept barsbüttel übermorgen

Die (inter-)nationale Forderung nach einer Verringerung der Flächeninanspruchnahme und dem Vorrang der Innenentwicklung bringt die Notwendigkeit zur Erhöhung der Qualitäten sowie der Freizeitangebote der Landschaft und in Barsbüttel insbesondere des Waldanteils mit sich. Auf Grund der Verdichtung innerhalb des Siedlungsgebietes und der damit verbundenen Verringerung der innerörtlichen Freiflächen, soll durch die Aufwertung der Landschaft ein Ausgleich geschaffen werden. Die vorhandenen Potenziale wie die Clusterbildung von beispielsweise Freizeit- und Erholungsangeboten am nördlichen Ende des Soltausredders sind zu nutzen und ggf. auszubauen. Im Grundsatz wird die Entwicklung einer zusammenhängenden Freiflächenstruktur und deren Verbindung in die Landschaft verfolgt. Gut erreichbare Freizeit- und Erholungsorte werden die Lebensqualität der Barsbütteler Bürger, insbesondere der Kinder, Familien und Senioren deutlich erhöhen.

Abb. 39: Karte Freizeit- und Erholungsorte Bestand 2016

Dargestellt sind die Freizeit- und Erholungsorte untergliedert nach der Art der Nutzung:

  • Sporteinrichtungen, Spielplätze, Sportflächen, Sportplätze, Parks, Grünanlagen, Kleingärten, Friedhof, Waldflächen, Wasserfläche, Bäche, Sonstige Bauflächen mit öffentlichen Grünflächen, Erschließungsflächen, Ruhige Gebiete

Zusätzlich dargestellt sind wichtige Fuß- und Radwegeverbindungen. Siedlungsflächen sind grau hinterlegt.

Grünflächen

Als Grünflächen werden innerörtliche parkartige oder gärtnerisch gestaltete Freiflächen sowohl zur öffentlichen als auch zur halb-öffentlichen Nutzung verstanden. Diese Flächen dienen der Erholung (Park), dem Sport oder anderen Formen der Freizeitgestaltung. Als Grünfläche im Sinne der Naherholung wird auch der Friedhof gesehen. Kinderspielplätze erfahren auf Grund ihrer geringen Größe und ihrer spezifischen Nutzergruppen keine Berücksichtigung, ihre Bedeutung wird damit nicht übersehen, sondern für deren Planung auf die verbindliche Ebene verwiesen.

Ausgangssituation

Der Anteil der öffentlichen Grün- und Freiflächen innerhalb des Siedlungsgebietes der Gemeinde Barsbüttel ist derzeit gering (ca. 3% Grün in den Ortslagen) und deren Freizeit- und Erholungswert ausbaufähig. Das in der Urfassung des FNP geforderte Ziel ist folglich nur bedingt erreicht worden. Allerdings sollen Verbindungen zwischen diesem Privatgrün, den öffentlichen Freiflächen und der freien Landschaft entwickelt sowie eine bessere Verteilung innerhalb des Gemeindegebietes im Ortsteil Barsbüttel erreicht werden.

Die große Anzahl privater Grünflächen ist typisch für ländliche Gemeinden. Im Gegensatz dazu sind in Städten nur wenige und meist kleine private Grünflächen vorhanden. Die großen Privatgärten werden grundsätzlich als Wohnbauflächenpotenziale (Nachverdichtung) angesehen. Im Einzelfall ist dies im Zuge der nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanung zu beurteilen. Dabei ist deren Ausweisung als Wohnfläche gegen die Erhaltung des privaten Grünanteils abzuwägen. Ein gewisser Schutz dieser und der qualitativen Grün- und Freiflächen sowie die Entwicklung neuer Flächen ist zu diskutieren.

Das im FNP 1977 geforderte „Schutzgrün“ zwischen unterschiedlichen Nutzungen wurde weitestgehend realisiert. Zwischen dem neuen Gewerbegebiet am östlichen Rand des Ortsteiles Barsbüttel wurde ein „grüner Keil“ verwirklicht, der als Puffer fungiert. Die übrigen Gewerbeflächen liegen, mit Ausnahme derer in der Industriestraße, ohnehin abseits der besiedelten Gebiete.

Am Westrand der Gemeinde sind drei Kleingartenanlagen vorhanden. Im Nordwesten ist eine neue Kleingartenanlage entstanden, die sowohl für Hamburger als auch für Barsbütteler (Schleswig-Holsteiner) Bürger offen steht. In etwa die Hälfte der Parzellen ist bereits vergeben.

Nachfolgend werden die bestehenden innerörtlichen sowie dem Siedlungszusammenhang zugeordneten Parkanlagen, Sportplätze, Dauerkleingärten sowie der Friedhof aufgelistet.

KartenkürzelBezeichnung/VerortungFlächeEntwicklungsstand
Barsbüttel-Ort
FG 1-1 (DK)Dauerkleingarten (DK), nördlich Barsbüttel Ortsteil5,8 haprivate Kleingartensiedlung
FG 1-2 (DK)Dauerkleingarten, westlich Barsbüttel Ortsteil0,8 haprivate Kleingartensiedlung
FG 1-3 (DK)Dauerkleingarten, südlich Barsbüttel Ortsteil9,7 haprivate Kleingartensiedlung
FG 1-4 (SP)Sportplatz (SP), Spielplatz, Dirtbikebahn nord-westlich Soltausredder5,4 hahalb-öffentliche Sportplätze, Vereinshaus, Sport- sowie Schwimmhalle
FG 1-5 (PA)Parkanlage (PA), Guipavasring1,3 haöffentlicher Park
FG 1-6 (PA)Parkanlage, Stellauer Weg2,9 haöffentlicher Park
FG 1-7 (PA)Parkanlage, Hauptstraße (Kircheng. St. Martin)1,0 haöffentlicher Park
FG 1-8 (FR)Friedhof (FR), Zum Ehrenhain7,7 hastädtischer Friedhof
FG 1-9 (PA)Parkanlage, Ellerhop5,2 haöffentlicher Park
Willinghusen
FG 1-10 (SP)Sportplatz, Am Bondenholz5,9 haSchützenverein, Tennisplatz
FG 1-11 (SP)Sportplatz, Stemwarder Landstraße2,6 hahalb-öffentliche Sportplätze
Stellau
FG 1-12 (PA)Parkanlage, beidseitig Stellauer Hauptstraße0,2 haöffentlicher Park
FG 1-13 (SP)Sportplatz, Am Heidberg2,0 hahalb-öffentlicher Tennisplatz
FG 1-14 (SP)Sportplatz, Schulstraße1,0 haöffentlicher Park
Stemwarde
FG 1-15 (SP)Fest,-Freizeitwiese, Kronshorster Weg0,4haÖffentliche Grünfläche
Gesamt50,4 ha

Zielvorgaben - Konzept barsbüttel übermorgen

Grundlagen des Flächenkonzeptes bilden neben der Bestandsanalyse die Vorgaben der übergeordneten Planungen (siehe Kapitel 2.1) sowie die 1977 in der Urfassung des Flächennutzungsplanes formulierten Ziele. Gefordert wurde damals eine Vernetzung der Freiflächen, die Schaffung eines grünen Leitsystems, der Ausbau der Wegeverbindungen sowie die Aufwertung der vorhandenen Grün- und Freiflächen.

Im Rahmen eines Gesamtkonzeptes „Fitness und Mobilität im Alter“ soll für den neuen FNP der Versuch unternommen werden, ein altersgerechtes Angebot im öffentlichen Raum zu schaffen. Bereits seit Herbst 2007 beschäftigt die Gemeinde sich daher mit dem Thema „Fitnesspark für ältere Menschen“. Es sollen mögliche Standorte gefunden werden, die zentral gelegen sind und vorrangig fußläufig gut zu erreichen sind.

Die Landschaft in der Gemeinde Barsbüttel wird als großes Potenzial für die Zukunft gesehen. Auf Grund der Belastung durch die großen Verkehrsachsen und der damit verbundenen Verlärmung bzw. Zerschneidung der Landschaft wird dem Schutz und der qualitativen Entwicklung „unberührter“ Landschaftsteile eine hohe Bedeutung beigemessen. Eine erlebbare Landschaft ist wichtig als Rückzugsraum für städtisch lebende Menschen in der Gemeinde Barsbüttel und angrenzenden Orten. Die Landschaftsqualität soll durch räumlich fokussierte und gesteuerte Maßnahmen in Abstimmung mit der Siedlungsentwicklung sowie ggf. Anlagen der regenerativen Energieerzeugung gesteigert werden. Die Entwicklung hochwertiger Maßnahmenflächen (bspw. Wald) und die Rekultivierung von ausgekiesten Flächen bieten Möglichkeiten, Landschaftsqualitäten zu entwickeln und für Erholungssuchende erlebbar zu machen. Im Kapitel 5.9, Konzentrationsflächenverfahren werden die von der Gemeinde gewünschten Möglichkeiten der Nachnutzung näher erläutert.

Die Siedlungskörper sollen sich durch die definierten Siedlungsgrenzen klar vom Außenbereich abgrenzen. Dadurch soll der Schutz des Außenbereiches einerseits, und die Sicherung der hohen Qualität an Naherholungsmöglichkeiten andererseits gewährleistet sein.

Die innerhalb der Siedlungsgrenzen ausgewiesenen Grünflächen sollen zur Aufwertung des Wohnumfeldes beitragen und für eine städtebauliche Auflockerung sorgen.

Die Flächen für Sport und Spiel im Autobahndreieck (Am Bondenholz) sollen das Freizeitzentrum Barsbüttels bilden. Die bereits ansässigen Sport- und Freizeitangebote sollen durch neue Angebote ergänzt werden.

Die Voraussetzungen in der Gemeinde Barsbüttel für eine Weiterentwicklung von Freizeitmöglichkeiten und Landschaftsqualitäten sind hervorragend. Der hohe Landschaftanteil an der Gemeindefläche und die außerordentlich gute Ausstattung mit sozialer öffentlicher Infrastruktur bieten Anknüpfungspunkte für die weitere Verbesserung dieser Qualitäten. Die Gemeinde strebt an, Freizeiteinrichtungen besser erreichbar zu machen, insbesondere Kinder und Jugendliche (bspw. mit dem Fahrrad) stehen hier im Fokus. Des Weiteren wird die Verbindung von Landschaftsräumen angestrebt, um die Landschaftsqualitäten für Spaziergänger und Erholungssuchende besser erlebbar zu machen und ein möglichst kongruentes System von Wegen und Waldflächen zu entwickeln.

Qualitative Ziele für die Entwicklung der Freizeit- und Erholungsorte sowie der Landschaft
  • Aktivierung bestehender Räume und Aufwertung der innerörtlichen Grün- und Freiflächen
  • Schaffung neuer Freiräume mit Aufenthaltsqualität
  • Umwandlung bisher landwirtschaftlich genutzter Flächen im Siedlungsgebiet in Grünflächen
  • Vernetzung der innerörtlichen Grünflächen mit der freien Landschaft „kurze Wege“ in die Landschaft
  • bessere Anbindung des Bereiches „Am Bondenholz“ (Naherholungsfläche, „Sommerfestwiese“, Jugendhof bzw. Herrenhaus, Rodelberg)

Ortsteil Barsbüttel:

  • Qualifizierung der Hauptstraße zwischen Am AKKU und Stiefenhoferplatz zu einem erlebbaren Straßenraum
  • Ausdifferenzierung der wohnortnahen Freizeitmöglichkeiten Spielplätze in Zentrumsnähe, Landschaftserlebnisse an den Ortsrändern

Willinghusen, Stemwarde, Stellau:

  • Schutz und naturnahe Entwicklung der großen Niederungszüge (Glinder Au, Stellauer Bach, Langeloher Graben)
  • Schaffung eines „umwanderbaren Grünzuges“ von Stemwarde über den Radwanderweg, das unbebaute Grundstück zwischen der Straße „Blangwiesen“ und der A 24, den Müllberg, das „Wäldchen“ am Jugendhof über die A1 und die Umgehungsstraße bis zur Straße „An der Barsbek“
  • Weiterentwicklung der wohnortnahen Freizeitmöglichkeiten, insbesondere für Kinder

Die hier aufgeführten qualitativen Ziele für die Entwicklung der Landschaftsqualitäten sowie der Freizeit- und Erholungsorte sollen als Anhaltspunkte für weitergehende konkrete Planungen verstanden werden. Die Grünflächen innerhalb der Siedlungsräume sind zu vernetzen, damit die Verzahnung mit der Feldmark lineare Wege aufzeigt und fußläufig erreichbare Freizeitbereiche den Vorrang erhalten.

Wasserflächen

Als Wasserflächen bezeichnet man ständig oder zeitweilig mit Wasser bedeckte Flächen, wie Seen, Teiche und Wasserläufe (Flüsse, Kanäle, Bäche etc.). Dabei ist es unerheblich, ob das Wasser in natürlichen oder in künstlichen Bahnen fließt oder steht. Regenrückhaltebecken fungieren allerdings nicht als erlebbare Wasserflächen, da diese als technische Bauwerke gelten und in den meisten Fällen aus Sicherheitsgründen eingezäunt werden müssen.

Ausgangssituation

Erlebbare Wasserflächen sind in der Gemeinde Barsbüttel nicht vorhanden. Es gibt einen kleinen Teich bei der katholischen Kirche in Barsbüttel-Ort, allerdings liegt dieser Teich sehr versteckt am südlichen Rand der Siedlungsgrenze und ist nicht gut zugänglich. Ein weiterer Teich grenzt an das Kalksandsteinwerk südöstlich von Stellau. Dieser Teich ist im Norden, Osten und Süden von Bäumen umschlossen, im Westen grenzt das Kalksandsteinwerk direkt an. Beide Teiche sind daher nicht als erlebbare Wasserflächen zu bezeichnen. Auch die Fließgewässer der Gemeinde (Stellauer Bach, Glinder Au und Langeloher Graben) können nicht als erlebbare Wasserflächen bezeichnet werden, weil es sich um Niederungszüge mit viel Vegetation und wenig fließendem Wasser handelt. Des Weiteren gibt es über das Gemeindegebiet vertielt mehrere Rgeenrückhaltebecken.

Zielvorgaben - Konzept barsbüttel übermorgen

Die Angebote in den Nachbargemeinden Barsbüttels gleichen den Mangel an erlebbaren Wasserflächen innerhalb der Gemeinde aus. In der Planzeichnung des FNP werden die vorhanden Wasserflächen und alle Regenrückhaltebecken dargestellt. Es gibt keine Neuplanungen welche für den FNP Auswirkung entfallten. Neue, notwendige Regenrückhaltebecken werden in der Regel im Zusammenhang mit konkrete Flächenplanungen innerhalb einer städtebaulichen Konzeption bzw. einer Bauleitplanung entsprechend der individuellen Bedürfnisse verortet und dimensioniert.