Planungsdokumente: Erneute öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplanes Barsbüttel 2025 der Gemeinde Barsbüttel

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1.8. Landschaftsplanung 1998 der Gemeinde Barsbüttel

Die Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde Barsbüttel sind im Rahmen der aktuellen Darstellungen des Flächennutzungsplans von 1977 und des Landschaftsplans von 1998 weitgehend ausgeschöpft. Um dem weiteren Bedarf an Wohnbau- und Gewerbeflächen nachkommen zu können, plant die Gemeinde eine vorausschauende Neuordnung und Vorbereitung zukünftiger Flächenentwicklungen. Zu diesem Zweck hat sie die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes und die 1. Fortschreibung des Landschaftsplans beschlossen.

Um die Belange der Umwelt in den Planungsprozess einzustellen, wird für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt, deren Ergebnisse im Umweltbericht als gesonderte Teile der Begründung des Flächennutzungsplans dargelegt werden.

Naturraum

Barsbüttel liegt im Naturraum Schleswig-Holsteinische Geest, und zwar hauptsächlich in der Untereinheit Hamburger Ring und teilweise (im Osten) in der Lauenburger Geest. Als wesentliches Merkmal kann die geringe natürliche Ertragsfähigkeit der vorwiegend sandigen Böden hervorgehoben werden. Im westlichen Teil des Gemeinderaums wurden die naturräumlichen Gegebenheiten der Geest durch die Bebauung umgestaltet und zurückgedrängt.

Raumnutzungen

In Barsbüttel ist die Landwirtschaft die prägende Nutzungsart im Gemeindegebiet. Die Besiedelung konzentriert sich auf vier Schwerpunkte mit dem Ortsteil Barsbüttel und den weiteren Ortsteilen Willinghusen, Stemwarde und Stellau. Der Waldanteil ist mit 3% sehr gering. Von Bedeutung ist der Kiesabbau, wodurch eine Vielzahl an Abbaugruben entstanden sind. Viele der Standorte stellen nach ihrer Verfüllung Altablagerungen unterschiedlicher Gefährdungsgrade dar.

Rechtliche Bindungen und planerische Vorgaben

Ein Großteil der Gemeindefläche ist derzeit als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Darüber hinaus gibt es in Barsbüttel zwei geschützte Landschaftsbestandteile und verschiedene gesetzlich geschützte Biotope (vor allem Knicks sowie einzelne kleinflächige Biotope). Im Rahmen der Bauleitplanung wurde eine Vielzahl an Ausgleichsflächen festgesetzt, die sich vor allem im Umgebungsbereich des Ortsteiles Barsbüttel konzentrieren.

Der Regionalplan stellt für das Gemeindegebiet Regionale Grünzüge (nördlich des Ortsteils Barsbüttel sowie im Umgebungsbereich von Stemwarde) sowie Gebiete mit besonderer Bedeutung zum Aufbau eines Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems mit der Bedeutung als Schwerpunktbereich (Oberlauf der Glinder Au, mit Stellauer Bach und Langeloher Graben) und als Nebenverbundachse (Niederung von Stellau und Stellauer Graben, Fließgewässer bei Langelohe) dar.

Abiotische Standortfaktoren

Im Gemeindegebiet herrschen entsprechend der Lage im Naturraum Schleswig-Holsteinische Geest sandige und lehmige Böden relativ geringer natürlicher Ertragsfähigkeiten vor. Hauptgewässer sind die Fließgewässer Glinder Au, Stellauer Bach und Langeloher Graben im Osten der Gemeinde sowie die Barsbek im Westen. Hinzu kommen mehrere aus ehemaligen Kiesgruben entstandene Gewässer, Fischteiche und Kleingewässer. Das Gemeindegebiet ist schwach reliefiert, die Niederungen der größeren Fließgewässer sind sichtbar in das Gelände eingeschnitten.

Lebensräume der Pflanzen- und Tierwelt

Vorherrschende Biotopstruktur ist in Barsbüttel die Feldflur mit einem überwiegend engmaschigem Knicknetz. Als hochwertigste Biotoptypen sind die Feuchtflächen der Niederungsbereiche mit Feuchtgrünland und Bruchwaldbereichen, mehrere relativ kleinflächige Wälder sowie große Ruderalflächen auf ehemaligen Kiesabbauflächen zu nennen. Den natürlichen Bodenverhältnissen entsprechend ausgebildete Trocken- oder Magerbiotope sind nur selten anzutreffen.

Den Biotopstrukturen entsprechend bietet der Raum vorrangig Lebensraum für gehölzbrütende Vogelarten und in Teilräumen für Vögel der Offenlandschaft. Hinsichtlich der Säugetiere sind aufgrund der großräumigen kulturellen Nutzung und nur weniger kleinräumiger Biotope vorwiegend allgemein verbreitete Arten zu erwarten. Amphibienlebensräume gibt es wenige, allerdings bieten einige Gewässer auch Potenzial für gefährdete Arten.

Landschaft

Hinsichtlich des Landschaftsbildes werden große Räume der freien Landschaft durch eine gut ausgeprägte Knicklandschaft gebildet. Von besonderer Bedeutung sind mehrere große Niederungsbereiche.

Mensch

Aufgrund der Lage im Hamburger Randbereich wird dem Gemeindegebiet eine überörtliche Funktion als Erholungsraum zugeschrieben. Die landschaftliche Ausstattung eignet sich vor allem für die Nah- und Feierabenderholung. Schwerpunkte der Erholungsnutzung liegen in den Umgebungsbereichen der einzelnen Ortsteile und hier insbesondere nördlich der Ortslage Barsbüttel. Bedeutende Störeinflüsse für die Anwohner bilden die beiden Autobahnen BAB A 1 und BAB A 24 sowie weitere übergeordnete Verkehrsräume mit ihren weiträumig wahrnehmbaren Lärmemissionen.

2.1.9. Flächennutzungsplanung angrenzender Städte und Gemeinden

An Barsbüttel grenzen im Norden die Gemeinden Stapelfeld und Braak, im Osten die Gemeinde Brunsbek (Langelohe, Kronshorst, Hahnenkaten), im Süden die Städte Reinbek (Neu Schönningstedt) und Glinde sowie die Gemeinde Oststeinbek sowie im Westen die Stadt Hamburg (Jenfeld, Rahlstedt).

Mit Ausnahme des Hamburger Flächennutzungsplans (Neuaufstellung 1997) sind die derzeit gültigen F-Pläne der umliegenden Gemeinden ebenso zwischen den Jahren 1959-1978 beschlossene Urfassungen. In Oststeinbek befindet sich eine Neuaufstellung des F-Plans im Verfahren.

„Die Landesregierung stellt für den LEP 2009 den Städten Reinbek und Glinde sowie der Gemeinde Wentorf b. H. eine gemeinsame Einstufung als Mittelzentrum im Verdichtungsraum in Aussicht. Entscheidend für eine endgültige Einstufung ist, dass in den nächsten Jahren deutlich erkennbar wird, dass Reinbek, Glinde und Wentorf b. H. auch bereit sind, gemeinsam diese zentralörtliche Funktion wahrzunehmen, indem sie beispielsweise Infrastruktur, Wohnen und Gewerbe stärker als bislang abstimmen oder planen. Mit der Einrichtung eines Abstimmungsforums zur Einzelhandelsentwicklung, zu dem auch andere Städte und Gemeinden in diesem Teilraum des Landes gehören, haben die drei Kommunen einen ersten Schritt in diese Richtung gemacht.“6. Es ist demnach zu erwarten, dass die Gemeinden südlich von Barsbüttel in den nächsten Jahren ihre zentralörtlichen Einrichtungen gemeinsam weiterentwickeln.

In der Stadt Reinbek, Ortsteil Neu Schönningstedt wird über eine Erweiterung des Einkaufszentrums (EKZ) beraten. Dieses EKZ wird von Anwohnern der Barsbütteler Ortsteile Willinghusen und Stemwarde als Versorgungsmöglichkeit genutzt. In den anderen Gemeinden sind zum Zeitpunkt der Aufstellung des FNP keine Entwicklungen bekannt, auf die in der Gemeinde Barsbüttel Rücksicht genommen werden muss.

Im Osten grenzen die Hamburger Stadtteile Jenfeld und Rahlstedt an die Gemeinde Barsbüttel. Im Stadtteil Jenfeld ist ein bedeutendes Wohnbauprojekt mit ca. 700 neuen Wohneinheiten auf dem Gelände der ehemaligen Lettow-Vorbeck-Kaserne geplant. Es sollen überwiegend familiengerechte Wohnungen als Eigentumsmaßnahmen in Stadt-, Reihen-, Doppel- und Einzelhäusern entstehen. Durch die räumliche Nähe zu Barsbüttel ist es empfehlenswert diese Planung zu beachten. Die Ausweisung von Wohnbauflächen, insbesondere solcher, die in Konkurrenz zur Neubebauung in Jenfeld stehen, sollte geprüft und kalkuliert werden, um Leerstand zu verhindern. Das Einkaufszentrum in Jenfeld bleibt nach Aussage des Bezirksamtes Wandsbek in Größe und Funktion unverändert. Das Einkaufszentrum am Bahnhof Rahlstedt wurde kürzlich um ca. 4.500 m² erweitert, das Wandsbek Quarree um 7.000 m². Beide Einkaufszentren bilden bisher keine direkte Konkurrenz zum Warenangebot in der Gemeinde Barsbüttel. Die im Stadtteil Rahlstedt seitens der Stadt bislang vorgehaltenen Flächen für eine Verlängerung des Ring 3 bis nach Barsbüttel wurden, trotz der ersten umgesetzten Maßnahmen auf Barsbütteler Gebiet und im Zuge der Realisierung von Möbel Höffner sowie der neuen A1-Abfahrt, aus dem Hamburger FNP herausgenommen. Diese Planungsdiskrepanz zwischen Hamburg und Barsbüttel ist im Zuge der vorliegenden Neuaufstellung strategisch auszuarbeiten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Gemeinde Barsbüttel auf schleswig-holsteinischer Seite eine Vorreiterrolle im Hinblick auf die Aktualisierung der strategischen Planungsziele für das Gemeindegebiet einnimmt. Die ebenso einer Überarbeitung bedürfenden Planungsziele der umliegenden schleswig-holsteinischen Gemeinden werden zurzeit jedoch nicht angestrebt. Beachtet werden sollte bei der Ausweisung von Wohnbauflächen die Neuplanung auf dem Gelände der Lettow-Vorbeck-Kaserne und von Gewerbeflächen die Herausnahme der Ring 3-Planung auf Hamburger Seite. Weitere, für die Gemeinde Barsbüttel relevante, Planungen in angrenzenden Gemeinden sind zum Zeitpunkt der FNP-Neuaufstellung nicht bekannt.

2.1.10. Sonstige Planungen

Nahversorgungszentrum am AKKU:

Für die Gemeinde Barsbüttel wurde im Februar 2008 eine Kurzprüfung für die Ansiedlung eines Nahversorgungszentrums mit einem Lebensmitteldiscounter und einem Lebensmittelvollsortimenter in Barsbüttel seitens der „CIMA Stadtmarketing GmbH“ durchgeführt. Auf Grund eines immensen Kaufkraftabflusses aus Barsbüttel in umliegende Zentren sieht die CIMA einen Bedarf für die Erhöhung der Verkaufsflächen in Barsbüttel. Gleichzeitig wird Konfliktpotenzial mit dem örtlichen Einzelhandel in Barsbüttel und Versorgungszentren in der Umgebung Barsbüttels (Wandsbek, Billstedt, Oststeinbek) gesehen. Die CIMA empfiehlt eine Verträglichkeitsuntersuchung auf Grund der Großflächigkeit des Vorhabens.

Das Versorgungszentrum entsteht entlang der Straße „Am AKKU“. Der B-Plan sieht vor, dass neben dem Lebensmitteldiscounter und dem Vollsortimenter zusätzlich ein repräsentatives Bürogebäude entstehen kann. Das neue Nahversorgungszentrum soll neben der Versorgungsfunktion auch als Begegnungsraum für die Bürger fungieren um den derzeitigen Charakter einer „Schlafstadt“ in den eines „lebendigen Ortes“ zu wandeln (siehe auch Studentische Projektarbeit HafenCity Universität Hamburg „Qualifizierung von Suburbia - am Beispiel der Gemeinde Barsbüttel“ aus 2008).

Aus planerischer Sicht ist es erforderlich bei der Planung zukünftiger Nutzungen und Flächenausweisungen zu beachten, dass keine Konkurrenzstandorte innerhalb der Gemeinde entstehen und eine größtmögliche Kompaktheit „verwandter“ Nutzungen erzielt wird. Eine inkonsequente oder halbherzige Umsetzung von gemeinsam erarbeiteten Leitzielen kann dazu führen, dass sich die erwarteten positiven Effekte der Projekte in das Gegenteil umkehren und letztlich negative Auswirkungen auf die Gemeinde (bspw. finanziell) und auf das Gemeindeleben (bspw. „Image“ und Bürgerzufriedenheit) haben.

Stübkamp Stemwarde

Am westlichen Ortsrand des Ortsteils Stemwarde der Gemeinde Barsbüttel befindet sich der B-Plan 3.4. In zwei Schritten entstehen hier bis zu 30 Wohneinheiten für den örtlichen Bedarf.

Abb. 11: Bebauungspläne Nr 3.4 & 3.5 Stemwarde

Schulstraße Stellau

Das Bebauungskonzept für den B-Plan 4.11 sieht eine Bebauung mit bis zu 14 Einfamilienhäusern für den örtlichen Bedarf vor, die sich im Hinblick auf Grundstücksgrößen und Gebietsgliederung in die Umgebung einfügen. Das Gebiet befindet sich derzeit in der Umsetzung

Abb. 12: Bebauungsplan Nr. 4.11 Stellau

Südlich Rähnwischredder, Barsbüttel

Der Bebauungsplan 1.53 hat das Planungsziel der Realisierung eines Wohngebietes mit eingeschossigen Einzel- und Doppelhäusern.

Abb. 13: städtebauliches Konzept zum Bebauungpslan Nr. 1.53

Stemwarder Landstraße, Willinghusen

Im Ortsteil Willinghusen ist mit der Aufstellung des Bebauungsplans 2.15 die Ausweisung von 5 Grundstücken für eigentumsbezogenes Wohnen und ein Grundstück für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses vorgesehen.

Abb. 14: Bebauungsplan Nr. 2.15 Willinghusen