Planungsdokumente: 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. A2 der Gemeinde Ammersbek

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

10. Kampfmittel

Gemäß der Anlage zur 'Landesverordnung zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit durch Kampfmittel' (Kampfmittelverordnung) vom 07.05.2012 gehört die Gemeinde Ammersbek nicht zu den Gemeinden, die durch Bombenabwürfe im 2. Weltkrieg in besonderem Maße betroffen waren. Aus diesem Grund ist ein Vorkommen von Kampfmitteln im Plangebiet nicht wahrscheinlich. Eine Untersuchung des Plangebietes in Hinblick auf ein mögliches Vorkommen von Kampfmitteln ist deshalb nicht erforderlich.

11. Auswirkungen der Planung

Bei dem Vorhaben der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. A2 der Gemeinde Ammersbek handelt es sich um die Nachverdichtung eines bereits bebauten und wohnbaulich genutzten Gebietes. Durch das geplante Vorhaben wird eine geringfügige Nachverdichtung im westlichen Grundstücksbereich ermöglicht.

Die Vorgaben übergeordneter Rechtsgrundlagen werden berücksichtigt und die Planung ist grundsätzlich verträglich für die Belange von Natur und Umwelt.

Die Erschließung ist von der Straße 'Ahornweg' aus gesichert, ein Ausbau dieser Straße ist nicht erforderlich.

Negative Auswirkungen sind nicht zu erwarten.

12. Bodenordnende Maßnahmen

Bodenordnende Maßnahmen sind, falls erforderlich, auf privatrechtlicher Basis durch-zuführen.

Die Begründung wurde am durch Beschluss der Gemeindevertretung gebilligt.

Ammersbek, den ..........................

Unterschrift/Siegel

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Horst Ansén

- Bürgermeister -

Aufgestellt: Kiel, den 06.12.2017