Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 116 mit 12. Änderung F-Plan

Begründung

TEIL 1 – Begründung

1.0 Räumlicher Geltungsbereich/Lage im Raum

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 116 „Pölitzer Weg“ der Stadt Bad Oldesloe hat eine Größe von etwa 91.700 m².

Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden durch die Bebauung entlang der Ernst-Barlach-Straße (Flurstücke 22/30, 22/28, 22/7, 22/31, 22/32, 22/24, Flur 20, Gemarkung Oldesloe) sowie der bestehenden Gewerbenutzung an der Straße Paperbarg (Flurstücke 93/7 und 96/3, Flur 8, Gemarkung Oldesloe) und der vorhandenen Waldfläche (Flurstück 97/5, Flur 8, Gemarkung Oldesloe)
  • im Süden durch die bestehende Bebauung an der Straße „Pölitzer Weg“ (Flurstü- cke 29/6 und 315, Flur 20, Gemarkung Oldesloe) sowie angrenzende Grünlandflä- chen (Flurstück 314, Flur 20, Gemarkung Oldesloe und die Flurstücke 90/1, 90/2, 85, 87/1, Flur 8, Gemarkung Oldesloe)
  • im Westen durch die bestehende Bebauung an der Sophie-Scholl-Straße (Flurstü- cke 19/50, 19/49 und 19/57, Flur 20, Gemarkung Oldesloe), der Claudiusstraße (Flurstücke 19/34, 20/11, 37/9, 37/10, 37/11, 20/9, 20/10, 21/1, 21/6, 21/9 und 21/10, Flur 20, Gemarkung Oldesloe)
  • im Osten durch den bestehenden Graben auf dem Flurstück 112/2, Flur 8, Ge- markung Oldesloe.

Der genaue Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 116 kann der Darstellung der städtebaulichen Konzepte (ohne Maßstab) entnommen werden.

Die Lage im Raum ist im Übersichtsplan des Bebauungsplanes verzeichnet.

2.0 Anlass, Erfordernis und Ziele

Der demographisch bedingte zusätzliche Wohnraumbedarf in Bad Oldesloe ist nach wie vor hoch. Gemäß der 1. Fortschreibung der kleinräumigen Bevölkerungs- und Haushaltsprognose für den Kreis Stormarn bis zum Jahr 2030 vom Oktober 2017 (Gertz Gutsche Rümenapp GbR) ergibt sich für den Zeitraum 2014 bis 2030 ein Be- darf von 880 Wohnungen. Bis Juni 2021 wurden 348 Wohneinheiten (WE) gebaut und weitere ca. 200 WE wurden genehmigt. Demnach besteht bis 2030 noch ein Be- darf an etwa 330 Wohneinheiten, der auch durch die Realisierung der Baugebiete in den laufenden Bebauungsplanaufstellungsverfahren am Berliner Ring (ca. 80 WE), an der Königstraße (ca. 60 WE), in Wolkenwehe (ca. 20 WE) nicht gedeckt werden kann. Das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes in Rethwischfeld (ca. 40 WE) wurde aufgrund der vorhandenen Erschließungssituation ausgesetzt.

In der Standortuntersuchung zur Wohnbauflächenentwicklung der Stadt Bad Oldesloe vom Juli 2005 wurde unter anderen der Standort „Pölitzer Weg“ betrachtet und grundsätzlich für eine Bebauung als geeignet befunden. Im Flächennutzungs- plan wurde der Standort bereits als Wohnbaufläche für die Außenentwicklung darge- stellt (siehe Abbildung 1). Die geplanten Wohnbauflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 116 gehen jedoch über die derzeitige Darstellung hinaus, so dass eine 12. Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig wird.

Die Stadt Bad Oldesloe liegt verkehrsgünstig zwischen den Autobahnen A21 und A1. Durch die gute Anbindung an die überregionale Infrastruktur für den motorisierten Individualverkehr sowie den ÖPNV durch den Anschluss an das Netz der Deutschen

Bahn stellt die Stadt Bad Oldesloe einen attraktiven Wohnstandort für Berufspendler dar.

Auch für Familien mit Kindern stellt die Stadt Bad Oldesloe durch die bestehende soziale Infrastruktur sowie die reizvolle landschaftliche Umgebung einen an- sprechenden Wohnstandort dar.

Im Hinblick auf den gut angebundenen Pendlerwohnstandort sowie die attraktiven Standortvorteile für Familien mit Kindern ist eine kontinuierliche siedlungsstrukturelle Entwicklung der Stadt Bad Oldesloe erforderlich, um ein entsprechendes Wohnrau- mangebot zu schaffen.

Planungsziel des Bebauungsplanes Nr. 116:

  • Planungsziel ist es, die bislang als Grünland genutzte Fläche östlich des Pölitzer Weges planungsrechtlich für eine wohnbauliche Entwicklung sowie die Errichtung eines Kindergartens vorzubereiten.

Erfordernis der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 116:

  • Für das beschriebene Gebiet und die geplanten Ziele sollen die planungsrechtli- chen Voraussetzungen geschaffen werden.

Folgende Einzelziele werden angestrebt:

  • Schaffung von Wohnraum in Form von Reihen- und Mehrfamilienhäusern,
  • Errichtung eines Waldorfkindergartens als Ersatzneubau

Der Bau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.03.2019 die Aufstel- lung des Bebauungsplanes Nr. 116 beschlossen.