Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 116 mit 12. Änderung F-Plan

Begründung

3.0 Verfahren

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraus- sichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden.

Diese sind gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und § 2 Satz 2 Nr. 2 BauGB unter Anwendung der Anlage 1 zum BauGB im Teil 2 dieser Begründung, im Umweltbericht, beschrie- ben und bewertet.

4.0 Bestandssituation

Das Plangebiet befindet sich am südlichen Siedlungsrand der Stadt Bad Oldesloe östlich der Landesstraße L 90 (Pölitzer Weg / Schwarzendamm) südlich des Indust- riegebietes ‚Industriestraße‘.

Der Großteil der Flächen wird land- bzw. forstwirtschaftlich genutzt. Die südöstliche Fläche ist zurzeit an einen Hundesportverein verpachtet.

Die Fläche des Plangebietes ist von Knickstrukturen eingefasst und wird zum Teil durch diese gegliedert. Innerhalb des westlichen Plangebietes bestehen zudem ver- einzelte kleinflächige Biotope in Form von Kleingewässern.

Westlich der Straße Pölitzer Weg / Schwarzendamm grenzt bestehende Wohnnut- zung in Form von Reihen- sowie Mehrfamilienhäusern an. Im Norden wird das Plan- gebiet durch einen Graben sowie bestehende Grünstrukturen von den Wohnnutzun- gen entlang der Straße Ernst-Barlach-Straße separiert. Im nordwestlichen Teil des Plangebietes bestehen Waldflächen, welche die künftigen Nutzungen von den groß- flächigen Industrie- und Gewerbeflächen entlang der Industriestraße separieren. Südlich des Plangebietes grenzen landwirtschaftliche Nutzflächen sowie Grünland- flächen an.

Lärmimmissionen

Hinsichtlich der im Norden bestehenden gewerblichen Nutzungen wurde durch das Büro LAiRM CONSULT GmbH aus Bargteheide eine Vorprüfung der auf das Plange- biet einwirkenden Lärmemissionen erstellt. Die Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete werden innerhalb des Plangebietes im Bereich der künftigen Bauflä- chen eingehalten. Die Erstellung einer schalltechnischen Untersuchung erfolgt im Zuge des weiteren Verfahrens.

Altlasten

Im Kataster der unteren Bodenschutzbehörde des Kreises Stormarn sind für den Gel- tungsbereich des Bebauungsplans keine Altablagerungsflächen und keine altlasten- verdächtigen Flächen oder Altlasten verzeichnet. Es wird somit davon ausgegangen, dass das B-Plangelände insgesamt „altlastenfrei“ ist, anders lautende Informationen liegen nicht vor.

Kampfmittel

Die Stadt Bad Oldesloe steht auf der Liste der Gemeinden mit bekannten Bomben- abwürfen. Für die Fläche des Plangebietes ist eine Überprüfung auf Kampfmittelbe- lastung durch den Kampfmittelräumdienst Schleswig-Holstein erfolgt. Innerhalb des Plangebietes bestehen Kampfmittelverdachtsflächen. Auf den ermittelten Flächen muss eine Überprüfung mittels Sondiertechnik erfolgen, um den festgestellten Kampfmittelverdacht abschließend bewerten zu können.

5.0 Planerische Rahmenbedingungen

Die Stadt Bad Oldesloe liegt auf der von Hamburg aus strahlenförmig in den Pla- nungsraum I verlaufenden Achse Hamburg - Ahrensburg - Bargteheide - Bad Oldesloe und ist zugleich auch äußerer Achsenschwerpunkt der von Lübeck nach Reinfeld ausgehenden Achse. Im zentralörtlichen System der Landesplanung wurde die Stadt Bad Oldesloe als Mittelzentrum eingestuft. Somit kommt der Stadt Bad Oldesloe als Wohn- und Gewerbestandort mit den zentralörtlichen Funktionen eines Mittelzentrums sowie als Kreisstadt eine landes- und kreisplanerisch besondere Be- deutung zu.

Flächennutzungsplan

Der derzeit wirksame Flächennutzungs- plan der Stadt Bad Oldesloe stellt den westlichen Teil des Plangebietes bereits als Wohnbaufläche dar. Die weiteren Flächen werden als Flächen für die Landwirtschaft z. T. mit Umgrenzungen von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft und Flächen für den Wald dargestellt.
Abbildung 1: Ausschnitt Flächennutzungsplan Stadt Bad Oldesloe, Quelle: Stadt Bad Oldesloe

Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 116 erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB die Aufstellung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes, um dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB zu folgen.