Planungsdokumente: Bebauungsplan 2.13, 3. Änderung der Gemeinde Barsbüttel, Gebiet: "Ortsteil Willinghusen, Haidkrugsweg"

Textliche Festsetzungen

4. Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB)

4.1 Es gilt eine abweichende Bauweise. In der abweichenden Bauweise gelten die Eigenschaften der offenen Bauweise mit der Maßgabe, dass auch Gebäude mit mehr als  50 m Länge zulässig sind. Davon abweichend sind im Bereich der überbaubaren Grundstücksfläche zwischen dem Sondergebiet "Forschung und Entwicklung" und dem Gewerbegebiet Gebäude ohne seitlichen Grenzabstand zulässig.

4.2 Stellplätze sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen und der Flächen für Stellplätze zulässig.

5. Flächen, die von Bebauung freizuhalten sind (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB)

5.1 Innerhalb der Flächen, die von Bebauung freizuhalten sind, sind hochbauliche Nebenanlagen nach § 14 BauNVO unzulässig.

5.2 In den in der Planzeichnung eingetragenen Sichtdreiecken sind bauliche Anlagen unzulässig. Einfriedungen, Hecken, Strauchwerk und sonstige Anpflanzungen dürfen eine Höhe von 0,70 m oberhalb der davorliegenden Fahrbahnhöhe nicht überschreiten.

6. Private Grünflächen (§9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB)

Die private Grünfläche "Parkanlage" ist mit Ausnahme der Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern als Rasen-/Wiesenfläche mit mindestens 10 Parkbäumen zu erhalten. Bei Abgang sind Ersatzpflanzungen mit standortgerechten heimischen Laubbaumarten vorzunehmen.