Planungsdokumente: Bebauungsplan 2.13, 3. Änderung der Gemeinde Barsbüttel, Gebiet: "Ortsteil Willinghusen, Haidkrugsweg"

Textliche Festsetzungen

7. Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)

Die festgesetzten Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (Private Grünfläche - Knickschutz) sind mit Ausnahme der Knicks als naturnahe Rasen- oder Wiesenfläche extensiv zu unterhalten und gegenüber dem Sondergebiet und dem Gewerbegebiet sowie der privaten Grünfläche "Parkanlage" einzuzäunen und von jeglichen baulichen Anlagen freizuhalten. Ein Ablagern von Materialien, ständiges Befahren oder Abgrabungen sowie Aufschüttungen jeder Art sind unzulässig.

8. Immissionsschutz (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)

Soweit in dem mit IV bezeichneten Lärmpegelbereich schutzwürdige Nutzungen errichtet werden sollen, müssen deren Außenbauteile die Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen der DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau, November 1989) erfüllen. Von den Anforderungen     an die Luftschalldämmung der DIN 4109 kann abgewichen werden, wenn im Rahmen eines Einzelnachweises ermittelt wird, dass aus der tatsächlichen Lärmbelastung geringere Anforderungen an den Schallschutz resultieren.

9. Anpflanzungsgebote § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB

9.1 Innerhalb der Umgrenzung zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern ist ein abschirmender Gehölzsaum aus standortgerechten heimischen Gehölzen zu entwickeln. In der nördlichen Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind 2 standortgerechte heimische Laubbäume mit einer Pflanzqualität von mindestens Hochstamm, 3 x verpflanzt und 14-16 cm Stammumfang zu integrieren. Die Gehölze sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen.

9.2 Im Bereich der ebenerdigen Stellplatzanlagen ist je angefangene 6 Stellplätze ein standortgerechter heimischer Laubbaum mit der Pflanzqualität "Hochstamm, 3 x verpflanzt, Stammumfang mindestens 16-18 cm" zu pflanzen.

9.3 Im Gewerbegebiet sind 5 standortgerechte heimische Laubbäume mit der Pflanzqualität "Hochstamm, 3 x verpflanzt, Stammumfang mindestens 16-18 cm" zu pflanzen.

9.4 Für anzupflanzende Bäume innerhalb versiegelter Flächen ist pro Baum eine unversiegelte, luft- und wasserdurchlässige Baumscheibe von mindestens 12 m2 vorzusehen.