3. Militärische Anlagen
Das Plangebiet liegt innerhalb des Bauschutzbereiches für den Flugplatz Jagel sowie im Wirkungsbereich militärischer Flugsicherungsanlagen.
Sollte das Aufstellen von Baukränen notwendig sein, ist dieses beim Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Infra I 3, zu beantragen. Beschwerden und Ersatzansprüche, die sich auf die vom Flugplatz/Flugbetrieb ausgehenden Emissionen wie z.B. Fluglärm beziehen, können nicht anerkannt werden.