Planungsdokumente: 2. Änderung der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Grönwohld

Begründung

1. Planungsgrundlagen

1.1. Planungsanlass und Planungsziele

Die Gemeinde beabsichtigt mit dem parallel aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 10 die Schaffung eines allgemeinen Wohngebietes mit rd. 30 Wohnbaugrundstücken, hauptsächlich für den Einzel- und Doppelhausbau. Die bisherigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes stehen teilweise im Widerspruch zum beabsichtigten Bebauungsplanung. Um dem Entwicklungsgebot des § 8 (2) BauGB zu entsprechen und darüber hinaus an das Plangebiet des Bebauungsplanes angrenzende existierende Wohnnutzungen im Flächennutzungsplan der Bestandsnutzung entsprechend darzustellen, wird die vorliegende Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt.

Das Plangebiet liegt im Südosten des Gemeindegebietes, östlich der Straßen Papierholz und Poststraße und südlich der Bebauung am Hermann-Claudius-Weg. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 1,7 ha. Entlang der Straßen Papierholz und Poststraße befinden sich Wohnnutzungen, im Süden Waldflächen, darüber hinaus ist der überwiegende Teil des Plangebietes durch Ackerflächen geprägt, welche sich auch über den Änderungsbereich hinaus in östliche Richtung fortführen.

1.2. Übergeordnete Planungsvorgaben

Im Landesentwicklungsplan (Oktober 2010) ist die Gemeinde Grönwohld dem Ordnungsraum Hamburg zugeordnet. Grönwohld befindet sich außerhalb dessen dargestellter Siedlungsachsen im Nahbereich des Unterzentrums Trittau. Die Gemeinde liegt nach der kartographischen Darstellung in einem Vorbehaltsraum für Natur und Landschaft sowie in einem Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung. Grundsätzlich sollen die Räume zwischen den Siedlungsachsen in ihrer landschaftlich betonten Struktur erhalten bleiben. Ihre Funktion als Lebensraum der dort wohnenden Menschen, aber auch als Räume für Land- und Forstwirtschaft, Naherholung und Ressourcenschutz sowie als ökologische Funktions- und Ausgleichsräume soll gesichert werden. Ausgehend vom örtlichen Bedarf, können in den Ordnungsräumen in Gemeinden, die keine Schwerpunkte sind, im Zeitraum vom Jahr 2010 bis 2025 bezogen auf ihren Wohnungsbestand am 31.12.2009 neue Wohnungen im Umfang von bis zu 15 Prozent gebaut werden. Zum Bezugszeitpunkt Ende des Jahres 2009 existierten 582 Wohnungen. Nach aktuell vorliegenden Angaben lag der Wohnungsbestand Anfang des Jahres 2014 bei 606 Wohneinheiten, demzufolge verbleiben für den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen bis zum Jahr 2025 noch 63 Wohneinheiten. Dabei müssen nicht nur die gemeindliche Bauleitplanung berücksichtigt werden, sondern auch private Vorhaben wie Baulückenschließungen oder Nutzungsänderungen. Mit Grund und Boden ist sparsam umzugehen, die Landschaft ist nicht zu zersiedeln und eine von den Aufwendungen her angemessene Erschließung ist zu wählen.

Der Regionalplan für den Planungsraum I (Dezember 1998) trifft hinsichtlich der grundsätzlichen Ziele des Raumes gleiche Aussagen wie der Landesentwicklungsplan. Grönwohld ist als Achsenzwischenraumgemeinde dem Ordnungsraum zugeordnet. Die Ortslage wird eng von einem Regionalen Grünzug eingefasst, in dem planmäßig nicht gesiedelt werden soll. Um die Ortslage liegende Bereiche der Gemeinde sind als Schwerpunktbereich für die Erholung gekennzeichnet.

Im Landschaftsprogramm Schleswig-Holstein (Mai 1999) werden überregionale Rahmenaussagen getroffen. Die Gemeinde Grönwohld liegt in einem Raum für überwiegend naturverträgliche Nutzung. In den Räumen für eine überwiegende naturverträgliche Nutzung sollen Natur und Ressourcen durch Nutzungsart und -intensität geschützt werden. Ein verträgliches Miteinander von Nutzungs- und Naturschutzaspekten soll erreicht werden. Das gesamte Gemeindegebiet und weite, angrenzende Flächen sind als Gebiet mit besonderer Bedeutung für die Bewahrung der Landschaft, ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie als Erholungsraum hervorgehoben. Für den gesamten Gemeindebereich ist in der thematischen Karte Arten und Biotope ein Schwerpunktraum des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems der landesweiten Planungsebene aufgezeigt.

Im Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum I (September 1998) werden die naturschutzfachlichen Aussagen konkretisiert. Hier ist die Gemeinde ebenfalls als Gebiet mit besonderer Erholungseignung dargestellt. Weiterhin ist das bestehende Landschaftsschutzgebiet um die Ortslage herum dargestellt.

Der Landschaftsplan (Dezember 1998) zeigt für die nicht baulich geprägten Bereiche im Bestand landwirtschaftliche Nutzfläche. Der als Acker dargestellte Bereich wird südlich und westlich von Knicks begrenzt. Im Südwesten befindet sich eine Gehölzanpflanzung. Im Entwicklungsplan ist die Ackerfläche für die Siedlungsentwicklung vorgesehen. Für die südlich an das Plangebiet angrenzenden Flächen besteht Landschaftsschutz. Die Hahnheide und der Trittauer Mühlenbach sind Naturschutzgebiet.