Planungsdokumente: 2. Änderung der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Grönwohld

Begründung

2. Umweltbericht

Zur Wahrung der Belange des Umweltschutzes gem. §§ 1 (6) Nr. 7, 1a BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden. Der Umfang und Detaillierungsgrad der Untersuchungen wird durch die Gemeinde festgelegt. Es erfolgte eine frühzeitige Abstimmung mit den entsprechenden Fachbehörden im Rahmen der Beteiligung nach § 4 (1) BauGB, insbesondere zur Abgleichung der Erfordernisse hinsichtlich des Untersuchungsrahmens. In der Umweltprüfung betrachtet werden die durch die Planung zu erwartenden Auswirkungen auf das Gebiet und die Umgebung.

2.1. Einleitung

2.1.1. Inhalte und Ziele des Bauleitplans

Mit der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung werden Darstellungen auf einer Gesamtfläche von ca. 1,7 ha geändert, um im Rahmen des parallel aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 10 dem Entwicklungsgebot des § 8 (2) BauGB zu entsprechen.