Planungsdokumente: Flächennutzungsplan Barsbüttel 2025 - § 4 Abs. 2 BauGB

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

6 Umweltbericht

Vorhaben

Mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans beabsichtigt die Gemeinde Barsbüttel die im bisherigen Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1977 sowie seinen rund 30 Änderungen dargestellten Nutzungen in einer Gesamtschau neu ordnen. Gleichzeitig wird eine Regelung zum Umgang mit potenziellen Kiesabbauvorhaben angestrebt.

Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wurden in diesem Rahmen für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchgeführt und deren Ergebnisse in diesem Umweltbericht dokumentiert. Im folgenden erfolgt eine Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse. Der komplette Umweltbericht ist in der Anlage 9 beigefügt.

Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen

Die Umweltprüfung wurde auf die Bereiche des Gemeindegebietes beschränkt, in denen durch die Darstellung im FNP wesentliche Umweltbelange berührt bzw. Umweltveränderungen vorbereitet werden. Dabei handelt es sich um folgende Planinhalte: drei potenzielle Wohnbauflächen in Barsbüttel- Ort (FW 1.4, FW 1.51, FW 1.52), eine potenzielle Wohnbaufläche in Stellau (FW 4.5), die Rücknahme von bisher dargestellten Wohnbauflächen bei Willinghusen, die erstmalige Darstellung zwei großer Grünflächenareale in Barsbüttel, die Entwicklung von Wald und die Darstellung von Flächen für Abgrabungen oder für die Gewinnung von Bodenschätzen.

Der Umweltbericht stellt die Ergebnisse der Umweltprüfung schutzgutweise zusammen, mit nachfolgend zusammengefassten Aussagen zu Schutzgebieten und ?ojekten, zur Eingriffsregelung, zur Prognose bei Nichtdurchführung des Vorhabens sowie zu anderweitigen Planungsmöglichkeiten.

Schutzgüter

Für die o.g. einzelnen Planbereiche werden der derzeitige Zustand der Umwelt anhand der einzelnen Schutzgüter beschrieben und bewertet sowie die erheblichen Umweltauswirkungen des Vorhabens dargestellt. Anschließend folgen Angaben zur Vermeidung bzw. Verringerung von Konflikten, soweit Aussagen hierzu auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung möglich sind. Folgende Inhalte sind von Bedeutung:

Raumbeschreibung

Das Gemeindegebiet Barsbüttel umfasst vier Ortsteile. Die Landschaft zeigt sich als teilweise sehr knickreiche Agrarlandschaft mit sehr wenig Waldanteil. Zahlreiche übergeordete Straßen teilen das Gemeindegebiet. Als Schutzgebiete ist insbsondere das sehr ausgedehnte Landschaftsschutzgebiet Barsbüttel zu nennen. Viele rechtlich gesicherte Ausgleichsflächen liegen im Gebiet verstreut. Als gesetzlich geschützte Biotope sind insbesondere die Knicks, in geringem Umfang Feuchtbiotope, Trockenbiotope und Gewässer zu nennen.

Bewertung

Soweit für eine Beurteilung notwendig, wurden für die v.g. Teilbereiche der Zustand der Schutzgüter anhand einer zweistufigen Einteilung bewertet (allgemeine und besondere Bedeutung). In Kürze dargestellt sind Landschaftselemente besonderer Bedeutung nur kleinflächig bzw. als Einzelstrukturen anzutreffen.

Erhebliche Auswirkungen

Mit den planerischen Darstellungen in der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans werden in Hinsicht auf eine städtebauliche Entwicklung größtenteils die bisher vorhandenen und genehmigten Nutzungen wiedergegeben. An vier Standorten werden Wohnbauentwicklungen vorbereitet, die mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt verbunden sind.

Weitaus deutlichere Auswirkungen werden durch die geplante Entwicklung von Grünflächen, Waldflächen und die Darstellung einer potenziellen Kiesabbaufläche erwartet. Die folgende Auflistung gibt eine kurze Übersicht zu den zu erwartenden erheblichen Auswirkungen:

Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen

Bauliche Erweiterungen sollen im Wesentlichen durch eine Entwicklung des Innenbereichs erfolgen und sind nur in geringem Maß im Außenbereich vorgesehen. Für geplante Wohnbauflächen werden Empfehlungen zur Erhaltung von Altbaumbeständen und zur Entwicklung grüner Ortsränder gegeben.

Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen

Aussagen über Ausgleich bzw. Ersatz sind auf der Ebene des Flächennutzungsplans nur als Hinweise oder Empfehlungen möglich. Flächen für Kompensationsmaßnahmen sind im Plangebiet in ausreichendem Maß vorhanden.

Schutzgebiete und -objekte

Die neuen Wohnbauflächen am Südrand von Barsbüttel-Ort sowie die dargestellte Fläche für Kiesabbau liegen im Landschaftsschutzgebiet. Die Umsetzung der Wohnbauflächen sowie Kiesabbauvorhaben sind voraussichtlich mit Eingriffen in gesetzlich geschützte Knicks verbunden.

Mögliche artenschutzrechtliche Konflikte können über Bauzeitenregelungen oder Vermeidungsmaßnahmen gelöst werden.

Eingriffsregelung

Die geplanten Wohnbauentwicklungen sowie Kiesabbautätigkeiten sind mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden. Die Abarbeitung der Eingriffsregelung erfolgt erst im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung bzw. erforderlicher Genehmigungsverfahren. Flächen für Kompensationsmaßnahmen sind im Rahmen der Flächendarstellungen des Flächennutzungsplans in ausreichendem Maß vorhanden.

Prognose bei Nichtdurchführung des Vorhabens

Bei Nichtdurchführung des Vorhabens ist davon auszugehen, dass die Planungen des geltenden Flächennutzungsplans weiterverfolgt werden. Eine Wohnbauentwicklung wäre nur in Barsbüttel-Ort möglich. Kiesabbautätigkeiten wären schwerer regulierbar.

Anderweitige Planungsmöglichkeiten

Vorangehende Planungsziele waren mit deutlich erheblicheren nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden als der derzeitige Entwurf darstellt.

Ergänzende Angaben

Hinweise auf Kenntnislücken: Es liegen nur wenige konkrete Aussagen über die im Geltungsbereich vorhandenen Tierarten vor. Die Unterlagen genügen jedoch für eine Beurteilung der Umweltauswirkungen.

Überwachung: Die Gemeinde Barsbüttel überwacht den tatsächlichen Bedarf der Flächennutzungen.

7 Zielkonflikte (Übereinstimmung mit planungsrechtlichen Rahmenbedingungen)

In der Bauleitplanung treten Zielkonflikte auf. So etwa, wenn für ein neues Wohn- oder Gewerbegebiet bislang landwirtschaftlich genutzte Flächen beansprucht werden sollen. Neben diesen öffentlichen Belangen sind auch eine Vielzahl privater Belange der Bürgerinnen und Bürger in der Planung zu berücksichtigen, die ebenfalls zu Zielkonflikten führen können. Um diese Zielkonflikte zu lösen, schreibt das Baugesetzbuch vor, dass die Gemeinde bei der Aufstellung von Bauleitplänen diese öffentlichen und privaten Belange sowohl gegeneinander als auch untereinander gerecht abwägt.

Folgende Zielkonflikte werden von der Gemeinde Barsbüttel erkannt:

1. Die Erweiterung des Gewerbegebietes Barsbüttel in Richtung Norden steht in einer Konfliktsituation zu den folgenden v. a. freiräumlichen Zielen:

- Regionaler Grünzug (Regionalplan 1998)

- Naturschutzgebiet Stapelfelder Moor

- Landschaftsschutzgebiet

- Teilweise Maßnahmenflächen

Diese Zielkonflikte werden insbesondere im Rahmen des Umweltberichts thematisiert und abgewogen.

2. Ruhige Gebiete werden benannt, obwohl die rechtlichen Konsequenzen der Ausweisung (EU-Recht) derzeit unsicher sind. Es ist auszuschließen, dass sich die Gemeinde durch die Ausweisung ruhiger Gebiete ihrer Planungshoheit beschneidet. Daher werden Räume definiert, die als ruhige Gebiete zukünftig geschützt werden sollen. Es erfolgt bewusst keine exakte territoriale Abgrenzung.

3. Das Waldflächenkonzept formuliert das Ziel auf derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen Wald zu entwickeln. Die Flächenverfügbarkeit hängt von den Grundbesitzern ab. Die Gemeinde Barsbüttel geht aktiv auf Grundeigentümer (insbesondere die Landwirte) zu und setzt sich das Ziel möglichst große Teile des Waldflächenkonzeptes in den kommenden 15 bis 20 Jahren zu realisieren. Die im FNP ausgewiesenen Waldflächen sollen als Ausgleichsflächen für die geplante bauliche Entwicklung verwendet werden. Daher ist eine schrittweise Entwicklung anzustreben.

4. Die Schließung des Fuß- und Radwegesystems um die Ortsteile und zwischen den Ortsteilen ist aus planerischer Sicht zwingend erforderlich und auch bei den Bürgern größtenteils erwünscht. Nicht erwünscht ist der Ausbau des Wegesystems, mit der Folge einer starken Zunahme von Fahrradfahrern und Spaziergängern. Diese Bedenken werden seitens der Landwirte und der Anwohner geäußert und sind ernst zu nehmen. Die Gemeinde Barsbüttel wird in der Umsetzung der Ziele des FNP behutsam die Lücken im Wegesystem schließen. Dies ist insbesondere für die Verbesserung der Fahrradverbindungen zwischen den Ortsteilen und dem Zentrum wichtig, da dies dazu führen kann, dass sich der innergemeindliche Pkw-Verkehr mittelfristig reduziert.

7.1 Ableitung konkreter Maßnahmen aus den Forderungen des FNP

Nachdem die Grundsätze der Gemeindeentwicklung und die Handlungsansätze für die Flächennutzungsplanung dargestellt wurden, sollen nun kurz die Umsetzungsansätze für Maßnahmen in Barsbüttel erläutert werden, die nicht mit dem FNP realisiert werden können. Diese Umsetzungsansätze können seitens der Gemeinde durch weitergehende Gutachten und Konzepte weiterverfolgt werden.

? Wohnbauflächenmanagement

Um NachverdichtungsPotenziale in den Ortsteilen der Gemeinde, insbesondere im Ortsteil Barsbüttel, identifizieren zu können und untergenutzte Flächen innerhalb des Siedlungsgebietes für die Nachverdichtung vorzubereiten wird ein strategisches Wohnbauflächenmanagement in der Gemeinde Barsbüttel etabliert. Mit Hilfe einer solchen Strategie können bisher verborgene Flächenressourcen mobilisiert werden, die für die Gemeinde viele Vorteile bringen. Es entstehen lediglich geringe Kosten für die Erschließung sowie Ver- und Entsorgung, es gibt keine Ausdehnung des Siedlungskörpers nach außen (kein zusätzlicher Flächenverbrauch), die Kosten für das Grundstück sind niedrig und damit attraktiver für Interessierte, die Infrastruktur wird besser ausgelastet und muss nicht ausgebaut werden.

? Infrastrukturmanagement

Kommunales Infrastrukturmanagement betrifft u.a. die Bereiche Verkehr (auch ÖPNV), Energie, Wasser- und Abwasser, Müllentsorgung, Bildung und Kultur sowie Gesundheit. Die öffentliche Daseinsvorsorgepflicht kann durch den demographischen Wandel zukünftig eine hohe Belastung für den kommunalen Finanzhaushalt darstellen. Überflüssige oder schlecht ausgenutzte Infrastruktur wird zu hohen finanziellen Verlusten führen. Die einzelnen Fachbereiche planen häufig für sich, ohne den integrierten Blick über andere Fachbereiche zu haben. Eine zentrale Stelle in der Verwaltung bildet die Schnittstelle der einzelnen Fachbereiche mit dem Blick für die gesamte Gemeinde haben und sicherstellen, dass einzelne Fachplanungen nicht dazu führen, dass vermeidbare Probleme für die Infrastrukturauslastung auftreten.

? Gewerbemanagement

Um den Gewerbestandort Barsbüttel auch zukünftig bedarfsorientiert weiterentwickeln zu können wird die Gemeinde ein Gewerbeflächenmanagement etablieren. Um den Gewerbestandort nachhaltig und langfristig positiv zu entwickelt ist eine fachliche Analyse und ein Konzept für ein zukünftiges Vorgehen erforderlich.

? Waldflächenmanagement

Ein Waldmanagement in der Gemeinde hilft eine Strategie zu entwickeln, an welchen Stellen im Gemeindegebiet Wald sinnvoll aufgeforstet werden kann, wo es möglich ist Waldflächen zu verbinden und wo es aus naturschutzfachlicher bzw. landschaftsplanerischer Sicht keinen Sinn macht Wald zu etablieren. Insbesondere ein Waldkonzept zur Abschirmung der Autobahnen soll die Wohn- und Aufenthaltsqualität in der Gemeinde erhöhen.

? Freizeit- und Erholungskonzept

Mit Freizeitsport und Naherholung werden verschiedene Dinge assoziiert. Für die Bürger ist es in fast allen Fällen positiv behaftet, da jeder gerne seine Freizeit kostengünstig und individuell gestaltet. Für die öffentliche Hand prallen wirtschaftliche Realität und Wünsche der Bürger aufeinander. Ein Freizeit- und Erholungskonzept für die Gemeinde Barsbüttel soll Potenziale in Barsbüttel herausstellen und gleichzeitig Konflikte zwischen Landwirten und Erholungssuchenden verhindern, indem sinnvolle Konzepte erarbeitet werden, die beiden Seiten ausreichend Spielräume einräumen.

? Energiegutachten

Die Gemeinde Barsbüttel sieht ein großes Potenzial in den erneuerbaren Energien. Ein Gutachten soll klären, welche Form der erneuerbaren Energien (Solarenergie, Biomasse, Windenergie, Geothermie etc.) an welchen Orten in der Gemeinde etabliert werden kann. Die Landwirte werden in diesen Findungsprozess einbezogen und auch Nachnutzungskonzepte für ausgekieste bzw. verfüllte Gruben werden erstellt.

8 Umsetzungsstrategie (Realisierung und Zeitplanung)

Die Umsetzungsstrategie des vorliegenden FNP hat einen Horizont bis ca. 2025 und berücksichtigt dabei die sozio-demografischen Rahmenbedingungen, den Entwicklungsdruck auf die und die finanzielle Situation der Gemeinde Barsbüttel.

Abstimmung mit der Politik und Verwaltung nach der Auslegung/Beteiligung.