Planungsdokumente: Flächennutzungsplan Barsbüttel 2025 - § 4 Abs. 2 BauGB

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1.2 Landesplanung in Schleswig-Holstein, Raumordnungsbericht 2003

Das Landesplanungsgesetz von Schleswig-Holstein regelt in § 20 die Berichterstattung der Landesregierung an den Landtag. Einmal pro Legislaturperiode informiert die Landesregierung über die räumliche Entwicklung in Schleswig-Holstein in Form eines Raumordnungsberichtes.

Das Zentralörtliche System leistet durch die Standortbündelung von Infrastruktureinrichtungen, die räumliche Konzentration von privaten und öffentlichen Investitionen, die Sicherung einer wohnortnahen Versorgung sowie die Entwicklung einer für Verkehr und Versorgung optimalen Siedlungsstruktur einen wichtigen Beitrag für gleichwertige Lebensverhältnisse.

Der Raumordnungsbericht 2008 gibt einen allgemeinen Überblick über die Einwohner- und Arbeitsplatzent¬wicklung sowie den Wohnungsbau und die Entwicklung der Flächennutzung im Land. Weiterhin behandelt er die Themen Stadt-Umlandwanderung und interkommunale Zusammenarbeit. Im Vordergrund stehen dabei die räumlichen Entwicklungsaspekte. Die räumlichen Entwicklungen werden auf Ebene der landesplanerischen Raumkategorien dargestellt (siehe Abb. 7).

Die Gemeinde Barsbüttel gehört zur Raumkategorie "übriger Ordnungsraum? Hamburg. Sie wird als Achsengemeinde und zentraler Ort eingestuft.

In den Zentralen Orten und Stadtrandkernen in Schleswig-Holstein stieg die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner von 1998 bis 2007 um insgesamt 1,3 % (rund 24.600) an. Ihre Entwicklung war damit weniger dynamisch als in den Gemeinden ohne zentralörtliche Einstufung, in denen die Einwohnerzahl im gleichen Zeitraum um 6,7 % (rund 56.300) zunahm. Der Anteil der Einwohnerinnen und Einwohner in Zentralen Orte und Stadtrandkernen an der Gesamtbevölkerung sank dadurch von 69,3 % auf 68,2 %.

Die schwächere Entwicklung der Zentralen Orte und Stadtrandkerne ist vor allem auf die Einwohnerrückgänge der Mittel- und Oberzentren von 1998 bis 2002 zurückzuführen. Insbesondere aufgrund von Stadt-Umland-Wanderung nahm hier die Einwohnerzahl um rund 14.600 (-1,6 %) ab. Deutlich besser verlief die Entwicklung in den ländlichen Zentralorten und den Stadtrandkernen I. und II. Ordnung, die 6,2 % bzw. 3,3 % mehr Einwohnerinnen und Einwohner auf sich ziehen konnten. In den Gemeinden ohne zentralörtliche Einstufung stieg die Einwohnerzahl von 1998 bis 2002 um 5,5 % (46.700) an.

Beim Wohnungsneubau sind die Zentralen Orte und Stadtrandkerne weiterhin die Schwerpunkte im Land. Von 2003 bis 2007 entstanden hier fast 61,5 % aller neuen Wohnungen in Schleswig-Holstein. Ihr Anteil ist allerdings leicht rückläufig, denn für die Jahre 1998 bis 2002 hatte er noch bei 62,3 % gelegen. Bei landesweit sinkenden Baufertigstellungen ging der Wohnungsbau in den Zentralen Orten und Stadtrandkernen um 37,3 % zurück und damit etwas stärker als in Gemeinden ohne zentralörtliche Einstufung (-35,2 %).

2.1.3 Regionalplan für den Planungsraum I, Schleswig-Holstein Süd (1998)

Der schleswig-holsteinische Planungsraum I umfasst die Kreise Pinneberg, Bad Segeberg, Stormarn und Herzogtum Lauenburg. Der Regionalplan in der Fassung von 1998 stellt die Konkretisierung der im Landesraumordnungsplan 1998 sowie im Entwurf zum Landesentwicklungsplan 2009 gefassten Ziele der Raumord¬nung dar. Es wird grundsätzlich zwischen "Grundsätzen? (G) ? der Abwägung zugänglichen Leitlinien ? und "Zielen? (Z) ? der Abwägung nicht zugänglichen Festschreibungen ? unterschieden. Diese werden im Folgenden entsprechend gekennzeichnet:

Grundlegende Ziele (G):

Es sollen die Siedlungstätigkeit auf die Entwicklungsachsen sowie auf weitere Schwerpunkte konzentriert werden, Natur- und Landschaftsräume freigehalten werden, der aktuellen Bevölkerungsentwicklung Rechnung getragen werden sowie Wohn- und Arbeitsstätten der vorhandenen Infrastruktur (ÖPNV, Straßen) zugeordnet werden.

Ordnungsräume um Hamburg und Lübeck (G):

Als Ordnungsräume - im Unterschied zu ländlichen Räumen - wird der Siedlungsraum im Umfeld Hamburgs definiert. Hier wird das gesamte Gemeindegebiet Barsbüttels erfasst. Innerhalb der Ordnungsräume werden Verdichtungsräume definiert - zu diesen gehört das Gemeindegebiet Barsbüttels nicht. Allerdings soll "in den Randbereichen der Verdichtungsräume zu deren Entlastung auf den Achsen oder anderen besonderen Siedlungsräumen eine besondere Entwicklung bzw. weitere Verdichtung? vorgesehen werden. Der Ortsteil Barsbüttel wird im System der zentralen Orte als Stadtrandkern II. Ordnung eingestuft. Ihm wird damit die Funktion eines Schwerpunktes der Siedlungsentwicklung zugewiesen. Es soll eine "der zukünftigen Entwicklung angepasste Ausweisung von Flächen für Wohnen, Gemeinbedarf und Gewerbe? in Verbindung mit einer "vorausschauenden Bodenvorratspolitik? betrieben werden.

Naturräume und Kulturlandschaften (G):

Die vorhandenen Naturräume erfüllen wesentliche Funktionen zum Schutz des Naturhaushaltes, der Medien Wasser, Luft, Boden Fauna und Flora, des Landschaftsbildes und der Erholung. Sie sollen nachhaltig gesichert, gepflegt und entwickelt werden.

Regionale Grünzüge (Z):

Als regionale Grünzüge werden in der Karte dargestellt:

? der Bereich nördlich des Ortsteiles Barsbüttel bis zur Hamburger Grenze,

? der Verlauf des Stellauer Bachs östl. Stellau bis Stemwarde und der Glinder Au von nord-östl. Stemwarde über östl. Willinghusen / westl. Stemwarde bis an die südl. Gemeindegrenze bis zur Stadt Glinde sowie

? ein Bereich östlich Stellau.

Regionale Grünzüge haben innerhalb der Naturräume eine besondere Bedeutung für den Schutz der Naturfunktionen, insbesondere der Lebensräume für Fauna und Flora. In regionalen Grünzügen ist der Zersiedlung entgegen zu wirken und damit die Gliederung der Siedlungsräume zu stärken. Es soll nicht gesiedelt werden ? nur Vorhaben, die mit den Schutzzielen vereinbar sind, sollen zugelassen werden.

Gebiete mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft (G):

Als solches wird in der Karte der Verlauf des Stellauer Bachs und der Glinder Au bis an die Grenze zur Stadt Glinde dargestellt. Hier werden besonders wertvolle Lebensräume gekennzeichnet.

Vorranggebiete für den Grundwasserschutz (Z):

Als solches wird das gesamte Gemeindegebiet östlich der BAB 1 dargestellt. Der Schutz des Grundwassers und damit des Naturhaushaltes haben Vorrang gegenüber anderen Nutzungen. Es sind ausschließlich Vorhaben zulässig, die diesem Ziel nicht entgegenstehen.

Vorranggebiete für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe (Sand und Kies) (Z):

Die Karte zeigt hier ein räumlich sehr begrenztes Gebiet südwestlich von Stemwarde. Die Vorkommen sollen zur Versorgung der Bevölkerung sparsam und schonend ausgebeutet werden. Der Abbau hat hier Vorrang vor allen anderen Nutzungen, allerdings können in Einzelfällen andere Nutzungen im Wege stehen. Er soll sich auf die Vorranggebiete beschränken. Ein Gebiet mit besonderer Bedeutung für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe ist im Gemeindegebiet Barsbüttels nicht ausgewiesen.

Zentrale Orte und Stadtrandkerne (Z):

Der Ortsteil Barsbüttel wird im System der zentralen Orte als Stadtrandkern II. Ordnung eingestuft. Ihm wird damit die Funktion eines Schwerpunktes der Siedlungsentwicklung zugewiesen. Es soll eine "der zukünftigen Entwicklung angepasste Ausweisung von Flächen für Wohnen, Gemeinbedarf und Gewerbe? in Verbindung mit einer "vorausschauenden Bodenvorratspolitik? betrieben werden.

An Hamburg grenzende besondere Siedlungsräume (Z):

Mit der Einstufung als Stadtrandkern ist eine klar abgegrenzte und verbindliche Definition eines besonderen Siedlungsraumes - und damit der Geltungsbereich der Funktionen des Stadtrandkernes - verbunden.

"Die besonderen Siedlungsräume können an einer planmäßigen siedlungsstrukturellen Entwicklung über den allgemeinen Rahmen (örtlicher Bedarf) hinaus teilnehmen.?

Dieser umfasst ausschließlich den Ortsteil Barsbüttel von der Hamburger Grenze entlang der BAB 24 / 1 im Süden und Osten sowie des regionalen Grünzuges im Norden.

Land- und Forstwirtschaft (G):

Die Land- und Forstwirtschaft erfüllen in den Ordnungsräumen verstärkt Aufgaben von Naherholung, Landschaftspflege und ökologischer Freiraumsicherung. Flächenstilllegungen und Extensivierungen sollen dies unterstützen. Insbesondere in Grundwasserschutzgebieten sollen der Schutz vorhandener Waldgebiete sowie Neuwaldbildung gefördert werden.

Produzierendes Gewerbe (G):

Der Technologietransfer mit Forschungseinrichtungen und Universitäten soll zur qualitativen Arbeitsplatzverbesserung und damit zur Steigerung der Wertschöpfung und der Konkurrenzfähigkeit zu anderen Regionen gefördert werden. Um- und Nachnutzung sollen vorrangig behandelt, Neuausweisungen flächensparend vorgenommen werden. "Als wesentliches Steuerungselement sollen die Kommunen eine aktive Bodenbevorratungspolitik zur Sicherung ihrer ökonomischen Basis durchführen.? Hierbei sollen kleine und mittlere Unternehmen - insbesondere Existenzgründer - bevorzugt werden. Neuausweisungen sollten in Stadtrandkernen - wie Barsbüttel Ort - in städtebaulich verträglicher Zuordnung zu Wohnflächen und geeigneter Zuordnung zur Verkehrsinfrastruktur vorgenommen werden.

Dienstleistung und Tourismus (G):

Vor dem Hintergrund des fortschreitenden Wandels von der Industrie- zur Dienstleistungs¬gesellschaft sollen bei der Ansiedlung von Arbeitsstätten produktionsnahe Dienstleistungen in enger räumlicher Zuordnung vor allem in den zentralen Orten (Ortsteil Barsbüttel) angesiedelt werden. Hier ist mit einem erheblichen Flächenbedarf zu rechnen. Tourismusformen wie bspw. "Ferien auf dem Bauernhof? sollen erhalten und gefördert werden.

Öffentlicher Personennahverkehr (G):

Ein Anschluss Barsbüttels an den schienengebundenen ÖPNV ist auch langfristig nicht vorgesehen. Allerdings wird dies für Glinde / Oststeinbek angestrebt, was mittelbar auch für den Ortsteil Barsbüttel und Willinghusen nutzbringend sein könnte. Es ist ein Ausbau des Busnetzes als Zubringerfunktion zum schienengebundenen ÖPNV anzustreben (U-Bahn Wandsbek-Markt). Die Siedlungsentwicklung soll sich schwerpunktmäßig an den leistungsstarken Linien des ÖPNV orientieren.

Straßenverkehr (Z):

Die im Regionalplan geforderten Maßnahmen sind im Wesentlichen umgesetzt.

Entlastung der Wohnorte von regionalem und überregionalem Verkehr durch:

? Schaffung einer südlichen Ortsumgehung des Kernortes Barsbüttel mit Anbindung der K29 an die BAB 1,

? Verlängerung der K80 bis zu einer Verknüpfung mit der K29 Richtung Barsbüttel und Stemwarde sowie Anbindung beider an die BAB 1. Folgendes ist zu beachten:

o Die Trasse für eine spätere mögliche Anbindung an den Hamburger Ring 3 (Höltigbaum) ist weiterhin freizuhalten.

Radverkehr (G):

Das Wegenetz soll ausgebaut und engmaschiger gestaltet werden.

Post und Telekommunikation (G):

Anlagen und Trassen sollen berücksichtigt, wenn notwendig auch zusätzlich neu geschaffen werden, bauliche Entwicklung aber nicht einschränken.

Energiewirtschaft (G):

Das Potenzial aller Formen erneuerbarer Energien soll vermehrt genutzt werden.

Windenergienutzung (G):

Es ist das Ziel des Landes Schleswig-Holstein, die Windenergie vermehrt zu nutzen und von einer Anschlusskapazität von 630 MW im Jahr 1998 eine Steigerung auf 1200 MW für 2010 zu erzielen. 2008 war eine Anschlusskapazität von 2508 MW erreicht. Die Karte weist Eignungsgebiete aus, außerhalb derer keine Windenergieanlage errichtet werden soll. Ein solches Eignungsgebiet ist in der Gemeinde Barsbüttel nicht verzeichnet. Grundsätzlich sollen Eignungsgebiete Mindestabstände zum Siedlungsraum einhalten, nicht in regionalen Grünzügen oder Naturschutzgebieten stehen.

Bildung (G):

Die Versorgung der Bevölkerung mit allen Formen der allgemeinbildenden sowie der beruflich bildenden Schulen wird gesondert im Schulentwicklungsplan erfasst. Im Planungsraum wird kein akuter Bedarf gesehen, die Bestände sind allerdings in den zentralen Orten ? Ortsteil Barsbüttel ? zu sichern.

Soziales, Gesundheitswesen und Jugendhilfe (G):

"Die vorhandenen Einrichtungen sind, soweit sie bedarfsgerecht sind, langfristig zu sichern, weitere Einrichtungen dem Bedarf entsprechend auszubauen.?

2.1.4 Entwicklungsgutachten Stormarn Hamburg 1994

Ausgehend von einer landes- und gemeindeübergreifenden Aufnahme und Bewertung der landschaftlichen Strukturen im Raum Hamburg-Ost / Südstormarn sowie von der Siedlungsentwicklung bis 1994, einschließlich bis dato vorbereiteter Siedlungsentwicklungsplanungen, wurde ein landschafts- und siedlungsübergreifendes Gutachten[5] erarbeitet. Es werden darin Vorschläge für die künftige Entwicklung von Landschaft, von Flächen für Wohnen, Gewerbe, Dienstleistungen, Erholung und Freizeit, Verkehr (einschl. ÖPNV) sowie Ressourcenschutz gemacht. Das Gutachten besteht aus einem Textteil mit Aussagen zu dem Gesamtraum und zu den Teilgebieten und vier Themenkarten. Es wurde vom Kreis Stormarn und der Stadtentwicklungsbehörde Hamburg in Auftrag gegeben.

Folgende Planungsempfehlungen wurden ausgesprochen:

? Geringfügige Arrondierung von Willinghusen, Stellau und Stemwarde; Erhalt der dörflichen Strukturen

? Abrundung der Ortslage Barsbüttel im nördlichen und südlichen Bereich

? Freihaltung der Trasse für eine südliche Ortsumgehung zur Entlastung der Willinghusener Landstr. Erschließung der südlichen Wohngebiete über mehrere Anbindepunkte von der Umgehung, um die Hauptstr. / Willinghusener Landstr. zu entlasten.

? Maßvolle Erweiterung des Gewerbegebietes Barsbüttel nach Norden, vorwiegend für den Eigenbedarf vorhandener Betriebe. Dieses unter der Voraussetzung, dass die K80 bis an die BAB1 verlängert wird.

? Gliederung der vorhandenen Siedlungsräume durch breite Grünzüge auf den Achsen. Ausbau des Barsbek-Grünzuges in Verbindung einer minimierten und sorgfältig eingegrünten Umgehungsstraße.

? Freihaltung der Feldmark zwischen Barsbüttel und Rahlstedt-Süd von jeglicher Bebauung.

? Keine Erweiterung des Gewerbegebietes Willinghusen, da Splittersiedlung im Achsenzwischenraum.

Landschaftsplanerische Entwicklungsziele für die Gemeinde Barsbüttel:

? Die Niederungsbereiche im Osten des Gemeindegebietes sind insbesondere im Hinblick auf einen anzustrebenden Biotopverbund zu entwickeln. Übergeordnetes landschaftsplanerisches Ziel für die Niederungsbereiche ist zudem der Gewässerschutz.

? Der Bereich nördlich der Ortslage Barsbüttel ist aufgrund seiner besonderen Bedeutung für die Erholung in seiner Qualität zu sichern und aufzuwerten. Dieser Bereich besitzt auch im Zusammenhang mit der Niederung des Schleemer Baches eine bedeutende klimatische Funktion, die zu erhalten ist.

? Der Bereich westlich von Willinghusen ist als landschaftlicher Verbindungsraum zu erhalten und aufzuwerten.

? Bezüglich der Siedlungsentwicklung gilt es, den dörflichen Charakter der Ortsteile und die mit der gewachsenen Bebauungs- und Freiraumstruktur verbundene spezifische Orts- und Landschaftsbildqualität zu wahren und einer Zersiedelung des Außenraumes entgegenzuwirken.

Verkehrsplanerische Maßnahmen-Empfehlungen:

? Zur Verbesserung der Verkehrssituation in der Ortsdurchfahrt Barsbüttel wird der Bau einer Südumgehung empfohlen. Um einen größtmöglichen Entlastungseffekt zu erzielen, sind Anbindungen der Wohngebiete an die Südumgehung vorzusehen.

? Das Gewerbegebiet Von-Bronsart-Straße sollte im Hinblick auf eine künftige Erweiterung einen direkten Anschluss an die AS BAB1 / K80 erhalten.

? Ausbau des ÖPNV-Angebotes:

o Bis 2005 wurde ein Einwohnerzuwachs von ca. 2.500 EW (auf dann ca. 13.000 EW) prognostiziert.

o Es wird die Umstellung auf Gelenkbusse (30% Kapazitätserhöhung) unter Beibehaltung des gegenwärtigen Fahrplantaktes vorgeschlagen.