Planungsdokumente: Gemeinde St. Annen - Bebauungsplan Nr. 3 "Wohngebiet Deepland"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Kulturgüter sind im Rahmen der Orts- und Landschaftsbilderhaltung nach § 1 (5) BauGB zu schützen. Der Erhalt historischer Kulturlandschaften und -landschaftsteile ist im § 2 (1) Nr. 13 BNatSchG geregelt.

Basisszenario

Kulturgüter, archäologische Denkmale sowie Naturdenkmale sind im direkten Plangeltungsbereich und im näheren Umgebungsbereich nicht vorhanden. Das Plangebiet liegt auch außerhalb von archäologischen Interessengebieten. Archäologische Fundstellen sind im Umfeld des Plangebietes derzeit nicht bekannt. Nordwestlich angrenzend und südlich befinden sich archäologische Interessensgebiete (Digitaler Atlas Nord - Archäoloigie Atlas SH). Es handelt sich hierbei insbesondere um Warften, linienhafte Deichstrukturen sowie ehemalige und bestehende Siedlungsflächen.

Das Schutzgut kulturelles Erbe könnte durch folgende Auswirkungen des Vorhabens erheblich betroffen sein:

  • Schädigung bisher unentdeckter archäologischer Funde im Rahmen von Baumaßnahmen sowohl innerhalb als auch außerhalb des archäologischen Interessengebietes, innerhalb des archäologischen Interessengebiets ist von einer höheren Wahrscheinlichkeit auszugehen.

Untersuchungen im Vorfeld der Bauarbeiten wurden seitens des archäologischen Landesamtes nicht für erforderlich erachtet.

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes

Im Rahmen der Bauarbeiten könnten archäologische Funde bekannt / entdeckt werden.