Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr 10 - Wohngebiet zwischen den Grundstücken an der Moltkestraße und Gartenstraße, nördlich der Schubystraße
Schleswig
Verfahrensschritt
Beschlussfassung ÖffentlichkeitWährend der Auswertung der eingegangenen Einwendungen ist die Abgabe weiterer Stellungnahmen nicht möglich.
Zeitraum
Beteiligung beendet
–
Zeitraum für die Abgabe von Stellungnahmen. Stellungnahmen mit wichtigem Belang können auch nach Fristende direkt an den Ansprechpartner der Verwaltung eingereicht werden.
Behörde
Stadt Schleswig
Bauleitpläne werden von der Kommune (Stadt bzw. der Gemeinde) aufgestellt.
Kurzinfo
Der Vorhabenträger der ursprünglich geplanten drei Doppelhäuser zu Wohnzwecken wird sein Vorhaben nicht realisieren, weshalb der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 10 aufgehoben werden soll.
Ansprechpartner für Bürger
Mit dem Verfahren betreut sind Herr Harms und Frau Graetsch des Sachgebietes Stadtplanung der Stadt Schleswig.
Herr Harms: 04621-814 410, u.harms@schleswig.de
Frau Graetsch: 04621-814 474, v.graetsch@schleswig.de
Die Planzeichnung ist derzeit nur als PDF-Dokument unter dem Punkt "Begründung" verfügbar.
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Alle in der Karte dargestellten Inhalte sind auch in den Planungsdokumenten enthalten. Die Karte dient zur besseren Verständlichkeit. In der Karte können Sie mithilfe der links von der Karte zu findenden Kartenwerkzeuge unter anderem Einzeichnungen vornehmen und diese mit Ortsbezug in einer Stellungnahme vermerken oder auch Kartenebenen ein- oder ausblenden. Darüber befindet sich der \"Reden Sie mit\"-Button, um eine neue Stellungnahme zu verfassen. Sie können dort ggf. auch die Funktion \"Kriterien am Ort abfragen\" nutzen, um die Inhalte besser nachzuvollziehen und spezifischer Stellung zu nehmen.
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